Forstliche Investitionskredite beantragen
Mit den forstlichen Investitionskrediten steht dem Bund ein Instrument zur mittel- bis langfristigen Verbesserung der Waldwirtschaft zur Verfügung. Die Darlehen sind in der Regel unverzinslich und auf höchstens zwanzig Jahre befristet. Forstliche Investitionskredite sind z.B. für die Anschaffung von Forstmaschinen oder zum Bau eines Werkhofes möglich.
Voraussetzungen
Gesuche können von privaten und öffentlichen Waldeigentümerinnen und Waldeigentümern (Ortsbürgergemeinden, Korporationen, etc.) und von privaten Forstunternehmen beantragt werden. Die Behandlung der Gesuche erfolgt in Zusammenarbeit mit der Aargauischen Landwirtschaftlichen Kreditkasse (ALK), auf deren Internetseite sich ebenfalls Informationen zum forstlichen Investitionskredit(öffnet in einem neuen Fenster) finden.
Ablauf
- Gesuch zusammen mit sämtlichen benötigten Unterlagen an folgende Adresse einreichen:
Departement Bau, Verkehr und Umwelt
Abteilung Wald
Sektion Projekte und Planung
Entfelderstrasse 22
5001 Aarau - Überprüfung des Gesuchs durch die Abteilung Wald (forstlich-technische Aspekte) und Weiterleitung an die ALK
- Einreichen der Projektabrechnung durch den Gesuchsteller bzw. die Gesuchstellerin zur Überprüfung durch die ALK
- Kreditauszahlungen und Rechnungsstellung für die Tilgungsraten durch die ALK.
Benötigte Unterlagen
- detaillierter Projektbeschrieb
- allg. Betriebsplanung
- Aktuelle Betriebsrechnung sowie jene der letzten Jahre
- Darstellung der finanziellen Lage
Fristen und Termine
keine
Kosten
Kkeine
Anleitungen
Merkblatt forstliche Investitionskredite (PDF, 2 Seiten, 23 KB)
Rechtliche Grundlagen
Bundesebene
- Bundesgesetz über den Wald (Waldgesetz, WaG SR 921.0) Art. 40 Investitionskredite (öffnet in einem neuen Fenster)
- Verordnung über den Wald (Waldverordnung, WaV SR 921.01)(öffnet in einem neuen Fenster)