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Forstliche Investitionskredite beantragen

Mit den forstlichen Investitionskrediten steht dem Bund ein Instrument zur mittel- bis langfristigen Verbesserung der Waldwirtschaft zur Verfügung. Die Darlehen sind in der Regel unverzinslich und auf höchstens zwanzig Jahre befristet. Forstliche Investitionskredite sind z.B. für die Anschaffung von Forstmaschinen oder zum Bau eines Werkhofes möglich.

Gesuchsformular (PDF, 13 KB)

Unterlagen benötigt

Signatur erforderlich

Voraussetzungen

Gesuche können von privaten und öffentlichen Waldeigentümerinnen und Waldeigentümern (Ortsbürgergemeinden, Korporationen, etc.) und von privaten Forstunternehmen beantragt werden. Die Behandlung der Gesuche erfolgt in Zusammenarbeit mit der Aargauischen Landwirtschaftlichen Kreditkasse (ALK), auf deren Internetseite sich ebenfalls Informationen zum forstlichen Investitionskredit(öffnet in einem neuen Fenster) finden.

Ablauf

  1. Gesuch zusammen mit sämtlichen benötigten Unterlagen an folgende Adresse einreichen:
    Departement Bau, Verkehr und Umwelt
    Abteilung Wald
    Sektion Projekte und Planung
    Entfelderstrasse 22
    5001 Aarau
  2. Überprüfung des Gesuchs durch die Abteilung Wald (forstlich-technische Aspekte) und Weiterleitung an die ALK
  3. Einreichen der Projektabrechnung durch den Gesuchsteller bzw. die Gesuchstellerin zur Überprüfung durch die ALK
  4. Kreditauszahlungen und Rechnungsstellung für die Tilgungsraten durch die ALK.

Benötigte Unterlagen

  • detaillierter Projektbeschrieb
  • allg. Betriebsplanung
  • Aktuelle Betriebsrechnung sowie jene der letzten Jahre
  • Darstellung der finanziellen Lage

Fristen und Termine

keine

Kosten

Kkeine

Anleitungen

Merkblatt forstliche Investitionskredite (PDF, 2 Seiten, 23 KB)

Rechtliche Grundlagen

Bundesebene

Kantonsebene

Gesuchsformular (PDF, 13 KB)

Unterlagen benötigt

Signatur erforderlich