Rohstoffabbau im Kanton Aargau
Im Kanton Aargau werden die Rohstoffe Kies, Kalk, Ton und Salz abgebaut. Das Rohstoffversorgungkonzept bildet die Grundlage für die Ausscheidung der Abbaugebiete im Richtplan. Zusätzlich zu den Baugesuchsverfahrensschritten ist eine gewässerschutzrechtliche Abbaubewilligung nötig. Die Abbauzahlen und Zahlen zur Wiederauffüllung von Abbaustellen werden jährlich erhoben.
Der Rohstoffabbau steht in Konkurrenz zu anderen wichtigen Nutzungen, vorab der Grundwassernutzung und der Landwirtschaft. Weitere tangierte Interessen sind der Landschaftsschutz und der Bodenschutz. Grössere Abbaustellen bedürfen daher einer Grundlage im kantonalen Richtplan und in der Nutzungsplanung der Gemeinde. Laufende Vernehmlassungen/Anhörungen/Mitwirkungen zu Materialabbauprojekten sind auf der Seite Laufende Anhörungen zu finden. Für die Materialgewinnung ist neben den sonstigen Baugesuchverfahrensschritten zusätzlich eine gewässerschutzrechtliche Abbaubewilligung erforderlich. Das entsprechende Formular kann auf Anfrage bei der Abteilung für Umwelt bezogen werden.
Rohstoffversorgungskonzept (RVK) 2020
Zukünftige Materialabbaugebiete werden im Richtplan bezeichnet. Grundlage für die Ausscheidung dieser Gebiete bildete das Rohstoffversorgungskonzept (RVK) 1995. Da sich verschiedenste Parameter bezüglich der Kies- und Sandversorgung in den letzten 20 Jahren verändert haben, wurde das Konzept überarbeitet.
Das neue RVK wurde in Zusammenarbeit mit dem VKB Aargau und beauftragten Planungsbüros 2020 fertiggestellt. Der Regierungsrat hat das RVK 2020 am 29. April 2020 zustimmend zur Kenntnis genommen und als neue Grundlage für das Richtplankapitel Materialabbau V2.1 verabschiedet.
Rohstoffversorgungskonzept (RVK) 2020 (PDF, 91 Seiten, 10,6 MB)
Geogene Belastung des Untergrunds
Geogen belasteter Aushub übersteigt die Grenzwerte für unverschmutztes Aushubmaterial gemäss Anhang 3 Ziff. 1 VVEA, gilt aber als unverschmutzt, wenn der geogene Ursprung nachgewiesen werden konnte und die Belastung Deponie Typ B-Grenzwerte nicht überschritten werden. Da eine geogene Schwermetallbelastung für die Gefährdung von Schutzgütern (Grundwasser, Oberflächengewässer, Boden) relevant sein kann, wird unter Berufung auf die Vollzugshilfe VVEA (Kap. 3.4), das Vorsorgeprinzip (Art. 1 Abs. 2 USG) und die Sorgfaltspflicht des Gewässerschutzgesetzes (Art. 3 GschG) eine Einzelfallprüfung von der kantonalen Umweltfachstelle durchgeführt. Anfragen können direkt an geogen@ag.ch geschickt werden.
Erläuterungen zur Rechtsgrundlage, Prüfparameter der Einzelfallprüfung und Gefährdungsabschätzung wurden in einer Aktennotiz zusammengefasst:
Merkblatt zum Umgang mit geogen belasteten Aushubmaterial (PDF, 3 Seiten, 59 KB)
Ob eine Einzelfallprüfung durch die AfU notwendig ist, kann dem folgenden Schema entnommen werden:
Ablaufschema Entsorgung von Aushubmaterial mit geogenen Belastungen (PDF, 1 Seite, 94 KB)
Liegt eine geogen bedingte Bodenbelastung vor, muss diese gemäss der Vollzugshilfe "Beurteilung von Boden im Hinblick auf seine Verwertung" (BAFU, 2021) beurteilt und verwertet resp. entsorgt werden. Dabei steht für geogen belasteten Bodenabtrag die Wiederverwertung am Entnahmeort oder auf Böden mit mindestens gleicher Belastung (Prinzip "Gleiches zu Gleichem"; Berücksichtigung von Zonenvorschriften und Baubewilligungspflicht gemäss §49) im Vordergrund. Stark geogen belasteter Bodenabtrag darf nicht andernorts wiederverwertet, sondern muss beim Abtransport entsorgt werden. Gemeinden, die von einer geogenen Bodenbelastung betroffen sind, sind unter Prüfperimeter Bodenaushub & chemischer Bodenschutz - Kanton Aargau (ag.ch) aufgelistet.
Optimierung der Aushubentsorgung in Materialabbaustellen – kantonale Vollzugspraxis
Unverschmutzter Aushub wird zum überwiegenden Anteil durch die Auffüllung von Materialabbaustellen verwertet. In einigen Regionen des Kantons Aargau gibt es jedoch Kapazitätsengpässe für die Aushubablagerung. Damit im Kanton Aargau möglichst wenig neue Aushubdeponien erstellt werden müssen, hat der Kanton Aargau unter Einbezug des VKB Aargau Handlungsoptionen zur Optimierung der Ablagerungsvolumina für unverschmutzten Aushub in Materialabbaustellen entwickelt. Der Bericht erklärt und bewertet die Handlungsoptionen und zeigt die zukünftige Vollzugspraxis auf.
Rohstoffstatistik
Die Abteilung für Umwelt erhebt jährlich Abbauzahlen und Angaben zur Wiederauffüllung der Abbaustellen. Die Resultate sind in der folgenden Statistik zusammengestellt:
- Mineralische Rohstoffe im Kanton Aargau, Abbau- und Auffüllstatistik 2022 (PDF, 35 Seiten, 3,0 MB)
- Mineralische Rohstoffe im Kanton Aargau, Abbau- und Auffüllstatistik 2021 (PDF, 37 Seiten, 2,6 MB)
- Mineralische Rohstoffe im Kanton Aargau, Abbau- und Auffüllstatistik 2020 (PDF, 39 Seiten, 2,9 MB)
- Mineralische Rohstoffe im Kanton Aargau, Abbau- und Auffüllstatistik 2019 (PDF, 38 Seiten, 2,8 MB)
- Mineralische Rohstoffe im Kanton Aargau, Abbau- und Auffüllstatistik 2018 (PDF, 37 Seiten, 12,0 MB)
- Mineralische Rohstoffe im Kanton Aargau, Abbau- und Auffüllstatistik 2017 (PDF, 36 Seiten, 11,0 MB)
- Mineralische Rohstoffe im Kanton Aargau, Abbau- und Auffüllstatistik 2016 (PDF, 34 Seiten, 3,6 MB)
- Mineralische Rohstoffe im Kanton Aargau, Abbau- und Auffüllstatistik 2015 (PDF, 33 Seiten, 2,1 MB)
- Rohstoffstatistik 2014 (PDF, 7 Seiten, 783 KB)
- Rohstoffstatistik 2013 (PDF, 7 Seiten, 525 KB)
- Aushubverwertung 2014 (PDF, 23 Seiten, 2,1 MB)
Kies
Kies ist mengenmässig der bedeutendste Rohstoff im Kanton Aargau. Er wird als Zuschlagstoff für die Betonproduktion und als Baumaterial im Tief- und Strassenbau (für Kofferungen, Hinterfüllungen, etc.) verwendet.
Festgestein
Kalk (und Mergel) wird vorwiegend als Rohstoff für die Zementindustrie genutzt. Der Rohstoff stammt aus Steinbrüchen im Jura.
Ton
Ton wird hauptsächlich als Rohstoff in der Ziegeleiindustrie verwendet. Die Tongruben befinden sich im Jura.
Salz
Im unteren Fricktal wird Salz mittels Soleförderungen gewonnen. Die jährliche Fördermenge beträgt zirka 200'000 Tonnen.
- Karte der aktiven Abbaustellen im Kanton Aargau, Stand 8.5.2020 (PDF, 1 Seite, 844 KB)
- Kantonaler Richtplan: Richtplantext, Kapitel Materialabbau (PDF, 6 Seiten, 94 KB)
- Der Bundesrat hat am 10. Dezember 2021 den Rohstoffsicherungsbericht "Hartstein" zur Kenntnis genommen. Der Bericht zeigt den aktuellen Verbrauch und den Stand der Versorgung der Schweiz mit den wichtigen Hartsteinprodukten Gleisschotter und Hartsplitt und macht eine Abschätzung über den kurz- bis mittelfristigen Bedarf in einem nationalen Kontext.
Hartstein: Bericht zu Bedarf und Versorgungssituation in der Schweiz