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Industrie & Gewerbe

Flüchtige organische Verbindungen

Wer flüchtige organische Verbindungen, VOC (Volatile Organic Compounds) einführt, in Verkehr bringt oder verwendet, zahlt dem Bund eine Lenkungsabgabe von 3 Franken.

Flüchtige organische Verbindungen (VOC) werden z.B. als Lösungsmittel in Farben und Lacken, in Reinigungsmitteln, als Konservierungsmittel in Körperpflegeprodukten, als Treibmittel in Spraydosen und Kunststoffen eingesetzt. Bei der Herstellung und Verwendung dieser Produkte gelangen VOC in die Luft und tragen zusammen mit Stickoxiden zur Bildung von bodennahem Ozon bei.

Durch die Lenkungsabgabe sollen die Verwender von VOC und VOC-haltigen Produkten animiert werden, ihr Arbeits- und Konsumverhalten zu ändern. So wird ein Anreiz geschaffen, um Produktionsprozesse zu optimieren und umweltfreundlichere VOC-arme oder VOC-freie Verfahren zu fördern.

Wer VOC so behandelt oder entsorgt, dass sie nicht in die Luft gelangen können, kann eine Rückerstattung der VOC-Lenkungsabgabe beantragen. Dazu muss eine VOC-Buchhaltung geführt und eine plausible VOC-Bilanz erstellt werden. Die VOC-Bilanz wird bei der Abteilung für Umwelt eingereicht. Weitere Informationen zur VOC-Bilanz und Formulare zur Rückerstattung der Lenkungsabgabe finden sie auf der Website der Eidgenössischen Zollverwaltung.