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Industrie & Gewerbe

Emissionserklärungen

Wer eine Anlage betreibt oder errichten will, die Luftverunreinigungen verursacht, muss der Behörde Auskunft erteilen über Art und Menge der Emissionen, den Ort, die Höhe und den zeitlichen Verlauf des Ausstosses und weitere Bedingungen des Ausstosses, die für die Beurteilung der Emissionen nötig sind.

Insbesondere folgende Punkte sind Bestandteil einer Emissionserklärung:

  • Übersichtliches Verfahrensschema mit Verfahrensbeschrieb, inkl. Angaben zu allen Verfahrensdetails, welche sich auf die Emissionen auswirken können (z.B. Temperaturen, Verweilzeiten, Art der Brennstoffe, Art und Auslegung der Abgasbehandlungen, Bypasssysteme usw.).
  • Auflistung sämtlicher Einzelanlagen, inkl. Feuerungen, BHKW, Notstromaggregate, eingesetzte Maschinen usw.. Für Einzelanlagen, für die ein anlagespezifisches Formular vorhanden ist, ist dieses auszufüllen und der Emissionserklärung beizulegen. Für Einzelanlagen, für die kein anlagespezifisches Formular vorhanden ist, sind alle Anlagedetails, welche sich auf die Emissionen auswirken können, aufzuführen.
  • Art und Menge der eingesetzten Stoffe.
  • Ausweisen sämtlicher Emissionsquellen (gefasst oder diffus). Aufführen der Emissionen pro Quelle (Art der Stoffe, Konzentrationen, Abluftvolumenströme, Frachten, Jahresfrachten, Geruchsemissionen)
  • Massnahmen zur Verminderung der Emissionen pro Emissionsquelle
  • Kaminhöhenberechnung nach Anhang 6 LRV resp. gemäss den Vorgaben der Empfehlungen über die Mindesthöhe von Kaminen über Dach des BAFU, 2013, für alle gefassten Emissionsquellen, unter Berücksichtigung von Hindernisbereichen.
  • Pläne mit eingezeichneten Einzelanlagen, Emissionsquellen und Kaminen.