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Strassenlärm

Lärmschutzwände

Lärmschutzwände (LSW) sind Lärmschutzmassnahmen im Ausbreitungsbereich. Mit einer Lärmschutzwand wird ein Hindernis zwischen Quelle (Strasse) und dem Empfänger (Fenster in Wohnraum) erstellt. Durch dieses Hindernis kann die Lärmbelastung reduziert werden. Mit Lärmschutzwänden können nur die untersten Geschosse eines Gebäudes wirksam geschützt werden.

Machbarkeit einer Lärmschutzwand LSW

Lärmschutzwände können nicht in allen Situationen erstellt werden. Die Machbarkeit einer LSW wird im Rahmen eines Lärmsanierungsprojekts an Hand der folgenden drei Kriterien untersucht.

Akustische Wirksamkeit

Mit Hilfe eines Berechnungsmodells wird die Geometrie (Länge und Höhe) einer LSW dimensioniert. Es werden nur Lärmschutzwände mit einer guten akustischen Wirkung (mindestens 5 Dezibel Wirkung) weiter untersucht.

3D-Ansicht mit einer eingezeichneten Lärmschutzwand LSW, dass die mehrere Gebäude vor Strassenlärm schützt
3D-Ansicht einer Lärmschutzwand LSW im Lärmberechnungsprogramm (© Kanton Aargau)

Wirtschaftlichkeit

Mit Hilfe einer Kosten-Nutzen-Analyse und/oder der Methode "Wirtschaftliche Tragbarkeit und Verhältnismässigkeit von Lärmschutzmassnahmen" ("WTI-Methode", UV-0609, Bundesamt für Umwelt BAFU 2006) wird die Wirtschaftlichkeit jeder untersuchten LSW geprüft. Auf Grund der begrenzten finanziellen Ressourcen können nur LSW mit einer guten Wirtschaftlichkeit realisiert werden.

Resultat einer WTI-Berechnung (© Kanton Aargau)

Integration ins Ortsbild

Die Ortsbildschützerin beziehungsweise der Ortsbildschützer und eine Landschaftsarchitektin beziehungsweise ein Landschaftsarchitekt werden in die Projektierung miteinbezogen. Mit einer guten gestalterischen Planung (Materialisierung, Begrünung und so weiter) können die Lärmschutzwände gut ins Ortsbild integriert werden.

Fotorealistische Darstellung einer geplanten Lärmschutzwand inklusive Materialisierung und Begrünung (© Kanton Aargau)