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Lärm

Schallschutz im Hochbau

Ein guter Schallschutz trägt massgeblich zu einer guten Wohnqualität bei und steigert den Wert einer Liegenschaft.

Die Verantwortung, dass Neubauten und wesentliche Änderungen an Gebäuden schalltechnisch in guter Qualität (, das heisst nach der Regel der Baukunde,) erstellt werden, liegt bei den Gemeinden. Der Kanton steht den Gemeinden, Planern und Bauherren beratend zur Seite.

Artikel 32 der Lärmschutz-Verordnung definiert als schalltechnische Regeln der Baukunde die Einhaltung der Mindestanforderungen der SIA–Norm 181 "Schallschutz im Hochbau". Diese Norm beschreibt die schalltechnischen Eigenschaften von Bauteilen sowie die Anforderungen an den Schallschutz im Hochbau und zeigt auf, wie die entsprechenden Nachweise erbracht werden können.

Schutz gegen Luftschall von aussen (Aussenlärm)

Die Anforderungen an die Schalldämmung der Aussenhülle steigen mit der Höhe der Aussenlärmbelastung.

Im Normalfall erweisen sich die Fenster als die schalltechnisch schwächsten Elemente einer Gebäudefassade. Bei ihrer Dimensionierung sind darum die Lärmquellen abhängigen so genannten Spektrum-Anpassungswerte mit zu berücksichtigen.

Tipp

Bauen Sie Fenster mit unterschiedlich dicken Glasscheiben ein.
Dreifachverglasungen (Minergie) besitzen nicht automatisch auch gute Schalldämmeigenschaften.

Schutz gegen den Luftschall von innen

Ergebnisse einer Luftschallmessung

Eine gute Luftschalldämmung zwischen nutzungsfremden Wohneinheiten sorgt dafür, dass das Wohlbefinden nicht durch "Nachbargeräusche" gestört wird.

Tipp

Gestalten Sie Wohnungstrennwände als Zweischalenmauerwerke aus oder erhöhen Sie die Schalldämmung einschaliger Bauteile mit einer (biegeweichen) Vorsatzschale.

Schutz gegen den Trittschall

Trittschallmessung, Bodenaufbau mit etwas steifer Trittschalldämmung, hohe Trittschallübertragung bei ca. 125 Hz. (© Kanton Aargau)

Geh- und Trittgeräusche können sich sehr störend für betroffene Bewohnerinnen und Bewohner eines Hauses auswirken. Durch Anregung der Bausubstanz wird dieser so genannte Körperschall übertragen und in andere Räume abgestrahlt.
Trittschallprobleme können durch einen durchdachten Bodenaufbau und unter Einsatz einer optimalen Trittschalldämmung vermieden werden.
Auch bei eingehaltenen Anforderungen der SIA-Norm 181 können Trittschallgeräusche sehr gut wahrnehmbar und störend sein. Oft ist dies der Fall, wenn die Bodenkonstruktion in ihrer Eigenfrequenz angeregt wird.

Tipp

Verwenden Sie eine genügend elastische Trittschalldämmung und achten Sie auf die Eigenfrequenz Ihrer Bodenkonstruktion.

Geräusche haustechnischer Anlagen

Messung von Geräuschen haustechnischer Anlagen: WC Deckel, WC Spülung, WC direkt an Wand montiert. (© Kanton Aargau)

Geräusche haustechnischer Anlagen entstehen durch Körperschallanregung der Bausubstanz. Sie werden in Einzelgeräusche und Dauergeräusche unterteilt.

Bei Einzelgeräuschen, welche zumeist kurzzeitig auftreten, unterscheidet man zwischen Funktionsgeräuschen (Waschtisch, Badewanne füllen, Klosett spülen, Garagentore, Aufzugsanlagen etc.) und Benutzungsgeräuschen (Klosettsitz fallen lassen, Geschirr abstellen etc.).

Auch Dauergeräusche werden in Funktionsgeräusche (Lüftung- und Klimaanlagen, Kühlanlage, Ventilatoren, etc. ) und Benutzungsgeräusche (Geräusche gewerblicher Einrichtungen mit manueller Betätigung) unterteilt.

Tipp

Achten Sie darauf, dass körperschallerzeugende Geräte nicht starr an den Baukörper angeschlossen werden.
Eine gute Grundrissgestaltung hilft Probleme zu vermeiden.

Raumakustik von Unterrichtsräumen

Eine gute Raumakustik ist ein wesentliches Element in der Gestaltung von Unterrichtsräumen. Eine schlechte Raumakustik kann dazu führen, dass die Lernenden in ihrer Konzentration gestört werden und ihre Leistung vermindert wird.

Tipp

Vergessen Sie bei der Planung von Unterrichtszimmern und Vortragsräumen die Raumakustik nicht! Es empfiehlt sich frühzeitig einen Fachmann in Raumakustik beizuziehen. Entsprechende Firmen finden sie im Firmenverzeichnis des Cercle Bruit.

Anforderungsstufen

Die Einhaltung der Mindestanforderungen der SIA-Norm 181 gewährleisten einen Schallschutz, der erhebliche Störungen zu verhindern vermag.

Die erhöhten Anforderungen bieten einen Schallschutz, bei dem sich die Bewohnerinnen und Bewohner eines Gebäudes behaglich fühlen. Sie gelten imperativ bei Doppel- und Reiheneinfamilienhäusern sowie bei neu erstelltem Stockwerkeigentum.

Für besondere Nutzungen und Verhältnisse können spezielle Anforderungen bestimmt werden.

Lärmempfindlichkeit

Je nach Lärmempfindlichkeit der untersuchten Räume werden in der SIA-Norm 181 andere Anforderungen definiert.

  • Räume, in welchen vorwiegend eine manuelle Tätigkeit ausgeübt wird, oder welche von vielen Personen bzw. nur kurzfristig benützt werden, weisen eine geringe Lärmempfindlichkeit auf.
  • Bei Räumen für Wohnen, Schlafen und für geistige Arbeiten sind die Anforderungen eines mittleren Empfindlichkeitsniveaus einzuhalten.
  • Bei Räumen mit einem speziell hohen Ruhebedürfnis, wie beispielsweise Ruheräume, Lese- und Studierzimmer ist die Lärmempfindlichkeit hoch.