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Grundwasser

Heil- und Thermalwasser

Der Kanton Aargau ist reich an Mineral- und Thermalwässern. Diese werden teilweise schon seit Jahrhunderten genutzt. Die wichtigsten Thermen und Mineralwasservorkommen sind diejenigen von Baden/Ennetbaden, Bad Schinznach und Bad Zurzach.

Thermalquellen Bad-Schinznach

Die Thermalquellen von Schinznach-Bad gehören zu den Heilwässern im Kanton Aargau, die in der Kantonsverfassung einen Schutzstatus geniessen. Um einen nachhaltigen Schutz der Thermalquellen zu gewährleisten, wurde deren Einzugsgebiet bemessen und in Abhängigkeit des Risikos in drei Schutzbereiche unterteilt.

Die Schutzbereiche sind in Thermalschutzzone 1 (TS1), TS2a, TS2b, TS3 sowie den Thermalwasserzuströmbereich (TZ) unterteilt. Dabei umfasst die TS1 die höchsten Schutzziele. TS2a fokussiert den Schutz auf die Schotter-Grundwässer. Im TS2b liegt der sensible Bereich in den tektonischen Strukturen (Überschiebungen und Brüche). Die TS3 schützt im Wesentlichen den tieferen Bereich um die Thermalwasserfassung. Der Thermalwasserzuströmbereich beschreibt den vermuteten Zuströmbereich der Thermalquellenfassung, beinhaltet aber keine explizit ausgeschiedenen Schutzmassnahmen – es gelten die vorhandenen Gesetzgebungen (Gesetz über die Nutzung des tieferen Untergrundes und die Gewinnung von Bodenschätzen (GNB) sowie das Bundesgesetz über den Schutz der Gewässer (GSchG)).

Den kantonalen Nutzungsplan für den Schutz der Thermalquellen Bad-Schinznach (Gemeinden Schinznach-Bad, Bözberg, Brugg, Habsburg, Hausen, Holderbank, Lupfig, Schinznach, Veltheim, Villnachern und Zeihen) (SAR 713.170) finden Sie in der Gesetzessammlung des Kantons Aargaus.

Thermalquellen Baden/Ennetbaden

Die Thermalquellen von Baden und Ennetbaden gehören zu den Heilwässern im Kanton Aargau, die in der Kantonsverfassung einen Schutzstatus geniessen. Zwar verbietet ein grossrätliches Dekret von 1869 das Bohren von neuen Thermalwasserquellen im Bereich der bestehenden. Ungeregelt blieben jedoch bisher alle anderen Bautätigkeiten. Am 25. Oktober 2016 wurde vom Grossen Rat des Kantons Aargau der kantonale Nutzungsplan für den Schutz der Thermalquellen in Baden und Ennetbaden beschlossen.

Den Kkantonalen Nutzungsplan für den Schutz der Thermalquellen in Baden und Ennetbaden (Gemeinden Baden, Ennetbaden und Obersiggenthal) (SAR 713.160) finden Sie in der Gesetzessammlung des Kantons Aargaus.

Thermalquellen Bad Zurzach

Der kantonale Nutzungsplan für die Thermalquellen Bad Zurzach ist in Bearbeitung.