Bewilligung für die Erdwärmenutzung mit Erdwärmesonden beantragen
Damit Sie Erdwärme mit Erdwärmesonden nutzen dürfen, benötigen Sie eine Bewilligung. Zur Standortanalyse und Gesucherstellung steht eine online Eignungskarte Erdwärme (genannt iEWS) zur Verfügung.
Ablauf
- Klären Sie im iEWS(öffnet in einem neuen Fenster) (Benutzer-Tool für Erdwärme) ab, ob am gewünschten Standort eine Erdwärmenutzung mit Erdwärmesonden realisierbar ist.
- Nutzen Sie das iEWS für die Gesucherstellung.
- Stellen Sie die Beilagen zusammen.
- Senden Sie das erstellte Gesuch und die Beilagen an die Gemeinde (im Doppel).
Benötigte Unterlagen
- Situationsplan 1:500 (Kartenausschnitt im Gesuch auf Seite 3) mit Vermassung des Bohrstandortes ergänzen und falls erforderlich weitere Bohrstandorte eintragen.
- Hydrogeologischer Bericht falls notwendig (Eignungskarte Erdwärme)
- Falls verlangt, ist das begleitende Geologiefachbüro im Gesuch anzugeben
- Pro Heizsystem mit Wärmepumpenanlage ist ein eigenes Gesuch einzureichen (die Zuordnung der Erdsonden muss klar ersichtlich sein)
- Es dürfen nur Bohrfirmen, welche zum Zeitpunkt der Arbeiten Träger des Gütesiegels für Erdwärmesonden der Fachvereinigung Wärmepumpen Schweiz (FWS Gütesiegel) sind, mit den Arbeiten beauftragt werden. Die jeweils aktuelle Firmenliste ist auf der Webseite des FWS(öffnet in einem neuen Fenster) ersichtlich. Neufirmen im Aufnahmeverfahren des Gütesiegels sowie Träger vergleichbarer Zertifizierungen melden sich vorgängig bei der Abteilung für Umwelt.
Fristen und Termine
Beachten Sie, dass Gesuche für Erdwärmesonden bis zum Erhalt der Bewilligung bis zu vier Wochen benötigen (inklusive Postweg).
Kosten
Bewilligungsgebühr:
- a) bei vollständig eingereichtem Gesuch 300 Franken
- b) übersteigt der Zeitaufwand für die Ausstellung der Bewilligung den "normalen" Arbeitsumfang, behalten wir uns vor, die effektiven Kosten gemäss Gebührenverordnung (GebührV)(öffnet in einem neuen Fenster) in Rechnung zu stellen.
Rechtliche Grundlagen
- Schweizerisches Zivilgesetzbuch ZGB Art. 706 (SR 210)(öffnet in einem neuen Fenster)
- Gewässerschutzgesetz (SR 814.20)(öffnet in einem neuen Fenster)
- Verordnung zum Einführungsgesetz zur Bundesgesetzgebung über den Schutz von Umwelt und Gewässer V EG UWR § 30 (SAR 781.211)(öffnet in einem neuen Fenster)
Formulare & Online-Dienstleistungen
- iEWS(öffnet in einem neuen Fenster) (online Gesucherstellung für Erdwärmenutzung)
- Vorlage für Erfassung der Messdaten (XLSX, 33 KB) (Bohrlochvermessung)