Hauptmenü

Licht, Luft & Strahlung

Elektrosmog und Nichtionisierende Strahlung

Bei elektrischen Anlagen und Geräten wie Stromleitungen, Transformatoren, Haushalt- und Bürogeräten fällt elektromagnetische Strahlung als Nebenprodukt an. Unvermeidlich ist sie bei allen Sendeanlagen sowie bei Mobiltelefonen, weil sie dort als eigentliches Transportmittel für die Informationsübertragung dient.

Funkturm auf einem bewaldeten Hügelhang.
Funkturm (© Kanton Aargau)

Fachtechnisch spricht man von nichtionisierender Strahlung (NIS). Die elektromagnetische Strahlung wird als Elektrosmog bezeichnet, wenn es um die unerwünschten Einflüsse der Strahlung auf die Menschen geht.

Der folgende Film zeigt, wie sich die Abteilung für Umwelt für den Schutz vor nichtionisierender Strahlung im Kanton Aargau einsetzt.

Um dieses Video anzusehen, benötigen Sie einen aktuellen Browser sowie aktiviertes JavaScript in Ihrem Browser.