Elektrosmog und Nichtionisierende Strahlung
Bei elektrischen Anlagen und Geräten wie Stromleitungen, Transformatoren, Haushalt- und Bürogeräten fällt elektromagnetische Strahlung als Nebenprodukt an. Unvermeidlich ist sie bei allen Sendeanlagen sowie bei Mobiltelefonen, weil sie dort als eigentliches Transportmittel für die Informationsübertragung dient.
Funkturm (© Kanton Aargau)
Fachtechnisch spricht man von nichtionisierender Strahlung (NIS). Die elektromagnetische Strahlung wird als Elektrosmog bezeichnet, wenn es um die unerwünschten Einflüsse der Strahlung auf die Menschen geht.
Der folgende Film zeigt, wie sich die Abteilung für Umwelt für den Schutz vor nichtionisierender Strahlung im Kanton Aargau einsetzt.