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Belastete Standorte & Altlasten

Kataster der belasteten Standorte

Belastete Standorte werden im kantonalen Kataster der belasteten Standorte (KBS) eingetragen. Der KBS ist somit eine Informationsquelle für Schadstoffbelastungen des Untergrunds, die aufgrund früherer Nutzungen entstanden sind. Der KBS des Kantons Aargau umfasst rund 2'500 Standorte.

Neben der Lage und Ausdehnung des Standorts werden auch die Art und Menge der in den Untergrund gelangten Abfälle bzw. Schadstoffe, der Ablagerungs-, bzw. Betriebszeitraum oder Unfallzeitpunkt sowie bereits durchgeführte Untersuchungen und Massnahmen zum Schutz der Umwelt im KBS erfasst (soweit diese Informationen ermittelt werden konnten).

Der KBS ist ein dynamisches Instrument und wird laufend nachgeführt.

Bitte beachten Sie, dass auch bei nicht im KBS erfassten Bereichen Belastungen im Untergrund nicht ausgeschlossen werden können. Bahnbetrieblich, militärisch und für die Luftfahrt genutzte belastete Standorte liegen im Zuständigkeitsbereich des Bundes und sind nicht im kantonalen KBS erfasst.

Online-Karte des Katasters

Der KBS ist öffentlich zugänglich. Auf der Online-Karte des KBS können Sie über folgenden Link nachschauen, ob ein Grundstück von einem belasteten Standort betroffen ist:

Auf der Karte kann mit Klick auf einen belasteten Standort Informationen (inkl. Standort-Datenblatt als PDF) abgerufen werden. Weiterführende Informationen zu einem belasteten Standort können mit Vollmacht des Standortinhabers beim Fachbereich Altlasten der Abteilung für Umwelt eingesehen werden. Bei Fragen kontaktieren Sie uns per E-Mail ( altlasten@ag.ch ) oder telefonisch (062 835 33 60).

Eine Anleitung zu den Online-Karten und ein Kontaktformular für technische Fragen finden Sie auf dem Geoportal des Kantons Aargau.

Nutzen des Katasters

Neben der öffentlichen Informationsquelle für Schadstoffbelastungen des Untergrunds bildet der KBS für die Behörde eine wichtige Grundlage zur Identifikation von belasteten Standorten, die saniert werden müssen. Sanierungsbedürftig ist ein belasteter Standort, wenn die Schadstoffbelastungen zu schädlichen oder lästigen Einwirkungen auf die Umwelt führen. Konkret sind der Schutz des Grundwassers und der oberirdischen Gewässer, der Schutz vor Belastungen des Bodens und der Schutz von Personen vor Luftverunreinigungen die Ziele solcher Sanierungen. Weiterführende Informationen dazu finden Sie auf unserer Seite Belastete Standorte untersuchen und sanieren .

Eine Bauherrschaft kann mit der Information aus dem KBS die Belastungen des Untergrunds bereits in der Planungsphase eines Bauprojekts berücksichtigen. So können notwendige Untersuchungen führzeitig durchgeführt und die korrekte Entsorgung des anfallenden belasteten Aushubmaterials geplant werden. Verzögerungen bei der Projektumsetzung kann auf diesem Weg vorgebeugt werden. Weiterführende Informationen dazu finden Sie auf unserer Seite Bauen auf belasteten Standorten.

Der KBS bietet eine höhere Investitionssicherheit, weil die Bewertungsgrundlagen für Liegenschaften deutlich verbessert werden; so steigt die Attraktivität, einen ehemaligen Betriebsstandort zu erwerben.

Grenzen des Katasters

Ein fehlender Eintrag im Kataster der belasteten Standorte (KBS) garantiert nicht, dass eine Parzelle frei ist von Schadstoffbelastungen. Denn bei der Erstellung des KBS wurde auf die vorhandenen Informationen (Akten, Augenzeugen, usw.) zurückgegriffen. Sondierungen, Beprobungen oder chemische Analysen wurden dabei nicht durchgeführt. Bei zweifelhafter Datengrundlage oder falls von einem Bagatellfall ausgegangen werden musste, wurden Standorte nicht in den KBS aufgenommen.

Die Fläche des Standorts auf der Karte zeigt nicht zwingend die Ausdehnung der tatsächlichen Untergrundbelastung, sondern stellt die Parzelle oder einen Teil der Parzelle dar, die im Untergrund mit grosser Wahrscheinlichkeit belastet ist. Erst wenn Untersuchungen vorliegen, können Einträge auf die Bereiche der tatsächlichen Untergrundbelastungen angepasst werden.

Ein Eintrag im KBS bezieht sich ausschliesslich auf Belastungen des Untergrunds. Der KBS ist kein Verzeichnis von Liegenschaften mit schadstoffbelasteter Bausubstanz (sog. Gebäudeschadstoffe wie Asbest, PCB oder Schwermetalle), die bei einem Abbruch gesondert zu entsorgen wäre.

Der belastungsbedingte Minderwert einer Liegenschaft kann nicht alleine aufgrund des KBS-Eintrags bemessen werden. Dafür sind Untersuchungen der effektiven Belastungen notwendig.

Löschen eines KBS-Eintrags

Ein Eintrag im KBS kann gelöscht werden, wenn Abklärungen oder Untersuchungen ergeben, dass der Standort nicht mit umweltgefährdenden Stoffen belastet ist. Ebenso kann eine Löschung beantragt werden, wenn die umweltgefährdenden Stoffe beseitigt worden sind. Dies bedingt eine nachvollziehbare Dokumentation der durchgeführten Arbeiten gemäss der folgenden Checkliste:

Checkliste Schlussbericht (PDF, 2 Seiten, 19 KB).