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Siedlungsabfälle

Siedlungsabfälle: Informationen für Privatpersonen

Für Fragen zur Entsorgung von Siedlungsabfällen ist Ihre Wohn- respektive Standortgemeinde erste Ansprechpartnerin. Die Gemeinden verfügen über einen Abfallkalender mit praktischen Hinweisen zur Abfallentsorgung und ein Abfallreglement für eine verursacher- und umweltgerechte Abfallbewirtschaftung.

Elektrische und elektronische Geräte, Leuchten und Leuchtmittel

Sie sind verpflichtet, elektrische und elektronische Geräte (Büroelektronik, Haushaltgeräte, Unterhaltungselektronik), Leuchten und Leuchtmittel wie Energiesparlampen oder Leuchtstoffröhren beim Handel, Hersteller, Importeur oder einer Entsorgungsunternehmung zurückzubringen. Der Handel muss die Geräte der Konsumentinnen und Konsumenten gratis zurücknehmen. Detaillierte Informationen finden Sie beim Bundesamt für Umwelt (BAFU), bei der Stiftung Entsorgung Schweiz (SENS) und beim Schweizerischen Wirtschaftsverband der Anbieter von Informations-, Kommunikations- und Organisationstechnik (SWICO).

Sonderabfälle aus Privathaushalten – Kleinmengen

Sonderabfälle wie Insektizide und Holzschutzmittel
Sonderabfälle aus Haushalten können bei den Verkaufsstellen und bestimmten Drogerien und Apotheken zurückgegeben werden. (© Kanton Aargau)

Sonderabfälle aus dem Haushalt (Lösungsmittel, Säuren, Laugen, Fotochemikalien, Farben, Emulsionen, Chemikalien wie Herbizide, Fungizide oder Insektizide, Quecksilberthermometer, Altmedikamente usw.) dürfen nicht mit dem normalen Hauskehricht entsorgt werden. Sie können Sonderabfälle bei den Verkaufsgeschäften, die solche Produkte verkaufen, zurückbringen (kostenlose Rückgabe- und Rücknahmepflicht für Kleinmengen) oder den Drogerien und Apotheken zur Entsorgung abgeben. Die Drogerien und Apotheken, welche die angenommenen Sonderabfälle aus dem Haushalt durch die KESA (Kommunale Entsorgungsstrukturen für Sonderabfälle aus Haushaltungen) entsorgen lassen, sind in der nachfolgenden Liste als Sammelstellen aufgeführt:

Liste der Drogerien und Apotheken (PDF, 3 Seiten, 276 KB)

Sonderabfälle aus Privathaushalten – grosse Mengen

Grössere Mengen an Sonderabfällen aus dem Haushalt (beispielsweise aus Wohnungs- oder Hausräumungen) sind bei bewilligten Entsorgungsunternehmen gegen Bezahlung abzugeben. Eine Auswahl an Entsorgungsunternehmen finden Sie unten aufgeführt. Es ist mit Kosten in der Grössenordnung von zirka 2 Franken pro Kilogramm zu rechnen (Preis variiert je nach Art des Sonderabfalls). Eine telefonische Anmeldung ist erwünscht.

Teilweise bieten die untenstehenden Entsorgungsunternehmen auch für Gemeinden die Dienstleistung eines Sammelmobils an, das direkt in der Gemeinde für einige Stunden stationiert werden kann. Das Fachpersonal garantiert für eine fachgerechte Entsorgung der Sonderabfälle. Anfragen sind direkt an das Entsorgungsunternehmen zu richten.

Entsorgungsunternehmen für Sonderabfälle

Chiresa AG in Turgi

Landstrasse 2, 5300 Turgi
Tel. +41 (0)56 201 70 80
info@chiresa.ch , www.chiresa.ch

Oeko-Service Schweiz AG in Rheinfelden

Riburgerstrasse 686, 4310 Rheinfelden
Tel. +41 (0)61 855 99 99
info@superdreckskescht.ch , www.oess.ch

SRS Swiss Recycling Services SA in Schönenwerd

Stauwehrstrasse 40, 5012 Schönenwerd SO
Tel. +41 (0)62 858 44 11
www.srsrecycling.ch

SOVAG Sonderabfallverwertungs-AG

Gebäude Valorec / Porte 91, Badenerstrasse 41, 4057 Basel
Tel. +41 (0)58 404 37 40
sovag.basel@veolia.com , www.sovag.veolia.ch

Altola AG in Olten

Gösgerstrasse 154, 4600 Olten
Tel. +41 (0)62 287 23 72
mail@altola.ch , www.altola.ch

RÖMER AG in Wohlen

"brings"
Wilstrasse 55, 5610 Wohlen
Tel. +41 (0)56 622 17 43
info@roemer-ag.ch , www.brings.ch