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Grundlagen für den Artenschutz

Rote Listen / Inventare

Rote Listen / Liste der national prioritären Arten

Rote Listen sind anerkannte wissenschaftliche Gutachten, die den Gefährdungsgrad von Arten aufzeigen. Sie werden in der Schweiz im Auftrag des Bundesamts für Umwelt (BAFU) von den nationalen Datenzentren erstellt. Für 27 Organismengruppen liegen Rote Listen vor. Seit 2013 verfügt die Schweiz über eine Rote Liste der gefährdeten Lebensräume. Der Kanton Aargau verfügt über keine rechtlich wirksamen, eigenen Roten Listen.

Eine anwendungsorientierte Weiterentwicklung der Roten Listen stellt die vom Bund 2011 veröffentlichte Liste der national prioritären Arten (NPA) dar. Während in den Roten Listen die Aussterbewahrscheinlichkeit einer Art in der Schweiz eingeschätzt wird, betrachtet die NPA-Liste den Anteil der Schweiz am Gesamtbestand einer Art und nimmt unter Berücksichtigung des Rote Liste-Status eine Priorisierung vor. Weil die NPA-Liste zu relativ vielen, auch weniger bekannten, Artengruppen Aussagen macht, bildet sie für die Kantone ein wichtiges Arbeitsinstrument im Artenschutz. Im Gegensatz zum Artenschutzkonzept Aargau werden allerdings regionale Eigenheiten nicht berücksichtigt.

Arteninventare des Kantons Aargau

Inventare von Pflanzen und Tieren bilden eine wichtige Grundlage für die Ermittlung der Gefährdung (Rote Listen) und für die möglichst zielführende Realisierung von Schutz- und Förderungsmassnahmen. Im Aargau wurden bislang Inventare zu folgenden Artengruppen erarbeitet:

  • Flora Aargau (1996–2001 mit fortlaufender Ergänzung) Datenbank Flora Aargau
  • Amphibieninventar IANB (1978/79 und 1991/92, seither im Rahmen des Amphibienmonitorings Aargau teilweise aktualisiert) Amphibien
  • Reptilieninventar 1987/89 Reptilien
  • Ornithologisches Inventar (1985–987) Vögel
  • Fledermausinventar (1988–1993, seither fortlaufend aktualisiert) Fledermäuse

In den 1980er- und 90er-Jahren wurden in beinahe allen Gemeinden des Kantons sogenannte Naturinventare erstellt. Diese dienten als Grundlage für die Ausscheidung von Naturschutzzonen und -objekten. Obwohl inzwischen veraltet, können dieses Inventare weiterhin wertvolle Informationen für die Planung von Aufwertungsmassnahmen liefern. Die Inventare sind einsehbar.