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Controllingbericht Hochwassermanagement Kanton Aargau 2025
Die Umsetzung des Hochwassermanagements des Kantons Aargau wird im jährlichen Controllingbericht dokumentiert. Der vorliegende Bericht zeigt, welche Entwicklung im Hochwassermanagement des Kantons Aargau in den letzten Jahren stattgefunden haben und wo wir heute stehen.
1. Hochwassermanagement
Mit dem Klimawandel, der Zunahme der überbauten und versiegelten Flächen sowie dem Zuwachs an Sachwerten entlang der Gewässer sind vermehrt Hochwasserereignisse mit grossen Schäden zu erwarten. Die eine Hälfte der Schäden entsteht durch Wasser, das beim Hochwasser aus den Gewässern austritt und die andere Hälfte durch oberflächlich abfliessendes Regenwasser.
Der Hochwasserschutz ist daher durch ein zielgerichtetes Hochwassermanagement, nachhaltigen Gewässerunterhalt und raumplanerischen Massnahmen sicherzustellen.
Abbildung 1 zeigt die vier Elemente des Hochwassermanagements im Kanton Aargau – Hochwasservorsorge / Wasserbau / Hochwasserabwehr und Elementarschadenversicherung. Die Gefahrenkarte Hochwasser mit der Massnahmenplanung sind wichtige Gefahrengrundlagen der Hochwasserprävention im Kanton Aargau.
Das Hochwassermanagement im Kanton Aargau koordiniert die Programme und Massnahmen der Akteurinnen und Akteure von Kanton und Gemeinden. Der vorliegende Controllingbericht, der jährlich erstellt wird, zeigt den aktuellen Stand und die Entwicklung des Hochwassermanagements im Kanton Aargau seit 2009.
Jahresrückblick
Gemäss MeteoSchweiz waren die monatlichen Niederschlagsmengen im Juli 2025 nach einigen schweren Gewittern und Starkniederschlägen beidseits der Alpen überdurchschnittlich. Über einem grossen Gebiet am zentralen und östlichen Alpennordhang fielen 300 Millimeter Niederschlag oder mehr, was dort mehr als 140 – 200 Prozent der Referenzperiode entspricht (MeteoSchweiz 2026: Klimabulletin Jahr 2025. Zürich).
Auch im Kanton Aargau traten am letzten Wochenende im Juli mit örtlich kräftigen Gewittern sehr hohe Niederschlagsintensitäten auf. Ein besonderer Fokus liegt auf der Region Bözberg. Hier brachten gewittrige Schauer extremhohe Niederschlagsintensitäten von 76 Millimeter pro Stunde. Ein Teil dieser Niederschläge war mit Hagel durchsetzt. Die an der Messstation Bözberg gemessenen Stundenniederschläge wurden von MeteoSchweiz als neue Rekordwerte für die Alpennordseite deklariert (MeteoSchweiz-Blog, 27. Juli 2025).
Die grossen Niederschlagsmengen liessen am 26. und 28. Juli 2025 diverse Bäche stark anschwellen. Insbesondere in der Region Böztal, Bözberg und Brugg kam es zu Ausuferungen und Überschwemmungen.
Entlang der grossen Talbäche und Flüsse hat sich die Hochwassersituation im Kanton Aargau ausschliesslich entlang der Reuss leicht zugespitzt, wurde jedoch nie kritisch.
2. Hochwasservorsorge
Die Umsetzung der Gefahrenkarte Hochwasser in die Nutzungsplanung der Gemeinden ist ein wichtiges raumplanerisches Element des integralen Risikomanagements bei Naturgefahren. Der Hochwasserschutz gehört zur Grundaufgabe jeder Nutzungsplanung und wird bei jeder Revision der Nutzungsplanung sowie bei Sondernutzungsplanungen wie Erschliessungs- und Gestaltungspläne berücksichtigt.
Angepasste Bauweisen und Nutzungen sowie Objektschutzmassnahmen machen Gebäude widerstandsfähiger gegen Naturgefahren.
2.1 Raumplanung
2.1.1 Umsetzung der Gefahrenkarte Hochwasser innerhalb der Bauzone
Abbildung 3 zeigt den Bearbeitungsstand der Umsetzung der Gefahrenkarte Hochwasser in den Gesamtrevisionen der Nutzungsplanungen innerhalb der Bauzone. Aufgrund der Gemeindefusionen in der Vergangenheit hat sich die Anzahl Gemeinden im Kanton Aargau bis im Jahr 2025 auf insgesamt 197 reduziert. In zwölf (sechs Prozent) der insgesamt 197 Gemeinden im Kanton Aargau weist die Gefahrenkarte Hochwasser keine oder unbedeutende Hochwasserschutzdefizitflächen auf. Eine Umsetzung der Gefahrenkarte Hochwasser erübrigt sich. In 131 Gemeinden (66 Prozent) war Ende 2025 die Umsetzung rechtskräftig. In 54 Gemeinden (28 Prozent) war der Planungsprozess der Umsetzung in Bearbeitung. Erfreulicherweise ist seit 2024 bei keiner Aargauer Gemeinde die Umsetzung der Gefahrenkarte Hochwasser in die Nutzungsplanung noch ausstehend.
Die obenstehende Grafik wird in Abbildung 4 räumlich visualisiert. Alle Gemeinden haben mit der Umsetzung gestartet oder die Gefahrenkarte Hochwasser bereits rechtskräftig umgesetzt. Die Entwicklung ist erfreulich und zeigt in die richtige Richtung. Dennoch wird deutlich, dass es weiterhin einen grossen Effort und eine enge Zusammenarbeit aller Beteiligten braucht, damit die Gefahrenkarte Hochwasser baldmöglichst kantonsweit rechtskräftig umgesetzt ist und präventiv wirksam wird.
2.1.2 Umsetzung der Gefahrenkarte Hochwasser ausserhalb der Bauzone
Das Freihaltegebiet Hochwasser umfasst alle Gebiete ausserhalb der Bauzone, welche gemäss der Gefahrenkarte Hochwasser und Gefahrenhinweiskarte Hochwasser bei einem Extremhochwasserereignis überschwemmt werden. Heute bestehende Überflutungsgebiete ausserhalb des Siedlungsgebiets sind wichtig für die Retention oder als zusätzliche Abflusskorridore im Ereignisfall. Solche Gebiete gilt es planerisch zu schützen und von weiterer Bebauung freizuhalten. Es ist zu verhindern, dass überschwemmungsgefährdete Gebiete eingezont und überbaut werden.
Die Gemeinden sichern das Freihaltegebiet Hochwasser von übergeordneter Bedeutung (Gebiete für Überschwemmungen entlang von Flüssen und Haupttalbächen, Retentionsflächen, Abflusskorridore, etc.) in der Nutzungsplanung, indem sie eine überlagerte Freihaltezone Hochwasser im Kulturlandplan festlegen. Abbildung 5 zeigt den Bearbeitungsstand der Umsetzung des Freihaltegebiets Hochwasser in den Gesamtrevisionen der Nutzungsplanungen ausserhalb der Bauzone.
In fünf Gemeinden (drei Prozent) der insgesamt 197 Gemeinden im Kanton Aargau weist die Gefahrenkarte Hochwasser keine oder nur kleinräumige Überschwemmungsflächen auf. Eine Umsetzung des Freihaltegebiets Hochwasser erübrigt sich. 82 Gemeinden (42 Prozent) haben bis Ende 2025 die Umsetzung rechtskräftig abgeschlossen. In 73 Gemeinden (37 Prozent) war der Planungsprozess der Umsetzung in Bearbeitung. In 37 Gemeinden (18 Prozent) ist die Umsetzung des Freihaltegebiets Hochwasser noch ausstehend.
2.1.3 Umsetzung der Gewässerräume in der Nutzungsplanung
Um die Gewässerfunktionen wie Lebensräume für Tiere und Pflanzen und die Hochwassersicherheit zu gewährleisten, ist den Gewässern in der intensiv genutzten Landschaft ausreichend Raum zuzuweisen. Dafür wurde mit der revidierten eidgenössischen Gewässerschutzgesetzgebung im Jahr 2011 der sogenannte Gewässerraum definiert, der von Bauten freizuhalten ist und nur extensiv bewirtschaftet werden darf.
Der Gewässerraum ist bei raumplanerischen Tätigkeiten und Bauvorhaben ebenso zu berücksichtigen wie bei der landwirtschaftlichen Bewirtschaftung. Die örtlichen Gegebenheiten pro Gewässerabschnitt werden im Rahmen der kommunalen Nutzungsplanungsrevision durch die Gemeinden im Detail analysiert und die daraus resultierenden Gewässerräume werden in den Zonenplänen und in der Bau- und Nutzungsordnung der Gemeinde grundeigentümerverbindlich umgesetzt. Weitere Informationen zu den Gewässerräumen finden sich auf der kantonalen Website "Gewässerraum gemäss Gewässerschutzverordnung".
Bis Ende 2025 waren die Gewässerräume in 70 (35 Prozent) der 197 Gemeinden flächendeckend umgesetzt, siehe Abbildung 6. Zwei Gemeinden verfügen über keine Gewässer und sind daher von der Umsetzung befreit. In weiteren 16 Gemeinden (8 Prozent) ist die Umsetzung teilweise erledigt, es verbleiben dort noch Pendenzen, welche die Gemeinden umzusetzen haben. Weiter sind rund 88 Gemeinden im Umsetzungsverfahren im Rahmen einer Nutzungsplanungsrevision oder einer Teiländerung (45 Prozent). Nur noch 21 Gemeinden (11 Prozent) haben die Umsetzung noch nicht an die Hand genommen.
2.2 Objektschutzmassnahmen
2.2.1 Sicherheit für Neu-, An- und Umbauten
Gemäss § 52 des kantonalen Baugesetzes (BauG) müssen Bauten und Anlagen genügend sicher vor Hochwasser und anderen Naturgefahren sein. Bei Neu-, Um- und Anbauten sowie bewilligungspflichtigen Nutzungsänderungen in Gefahrengebieten ist deshalb ein Hochwasserschutznachweis Teil des Baugesuchs. Grundlagen dafür sind Gefahrenkarte Hochwasser, Gefahrenhinweiskarte Hochwasser und bekannte Gefährdungen aus früheren Überschwemmungen oder Schadenerfahrungen der Aargauischen Gebäudeversicherung (AGV).
Die AGV bietet Baubewilligungsbehörden eine kostenlose materielle Prüfung des Hochwasserschutznachweises an. Erfolgt keine Prüfung während des Baubewilligungsprozesses, überprüft die AGV den Schutz spätestens bei der Anmeldung für die Bauzeitversicherung. Die AGV empfiehlt, Naturgefahren frühzeitig in die Planung einzubeziehen, um Schutzmassnahmen optimal zu integrieren und Mehrkosten zu vermeiden.
Im Jahr 2025 bewertete die AGV 2’299 Gebäudeplanungen auf ihre Gefährdung durch Naturgefahren, siehe Abbildung 7. Wenn nötig wurden Massnahmen auf Basis eines Hochwasserschutznachweises definiert oder freiwillige Massnahmen empfohlen. Zusätzlich weist die AGV auf potenzielle Gefährdungen gemäss Gefährdungskarte Oberflächenabfluss und auf potenzielle und bekannte Gefahren gemäss Gefahrenhinweiskarte Massenbewegungen und zugehörigem Naturereigniskataster hin.
2.2.2 Beratungen für Gebäude mit erhöhtem Risiko
Die AGV zeigt Eigentümerinnen und Eigentümern von bestehenden Gebäuden Möglichkeiten auf, ihre Gebäude vor Elementarschäden zu schützen. Die AGV achtet darauf, dass die Massnahmen sowohl technisch geeignet als auch wirtschaftlich sind. Sie übernimmt bis zu 40 Prozent der Kosten für eine Schutzmassnahme. Abbildung 8 zeigt ein Beispiel möglicher Objektschutzmassnahmen mit einem Klappschott im geöffneten Zustand.
Im Jahr 2025 führten die Fachspezialistinnen und Fachspezialisten der AGV auf Kundenwunsch 713 Beratungen zu Elementarschadenrisiken bei bestehenden Gebäuden durch. In 522 weiteren Fällen erfolgte eine Beratung, die von der AGV angestossen wurde. Wo nötig, empfahl die AGV geeignete Objektschutzmassnahmen. In 156 Fällen unterstützte die AGV die Realisierung des Objektschutzes mit finanziellen Beiträgen. Davon ging es in 74 Fällen um Objektschutz gegen Hochwasser und Oberflächenabfluss und in 82 Fällen um andere Naturgefahren.
Aus dem Präventionsfonds der AGV konnten 2025 Beiträge in der Gesamthöhe von 0,78 Millionen Franken an Objektschutzmassnahmen gesprochen werden (Abbildung 9). Dabei betrug der Anteil zum Schutz vor Hochwasser und Oberflächenabfluss 0,56 Millionen Franken und zum Schutz vor anderen Naturgefahren 0,22 Millionen Franken.
3. Elementarschadenversicherung
3.1 Aargauische Gebäudeversicherung
Bis und mit Mai blieb die Wetterlage eher freundlich. Eine ungewöhnlich starke Hitzeperiode im Juni mit Temperaturen deutlich über 30 Grad Celsius wurde durch zwei grosse Elementarereignisse zeitweise unterbrochen: Am 1. Juni verursachte ein Hagelzug im Fricktal Schäden von bis zu 5,7 Millionen Franken. Am 15. Juni zog ein Unwetter mit Hagel, Sturm und Überschwemmungen über den ganzen Kanton und führte zu Schäden von 4,6 Millionen Franken. Auch im Herbst blieb es nicht ruhig: Der Sturm Benjamin hinterliess am 23. Oktober eine Schadensumme von 1,5 Millionen Franken.
Insgesamt fällt der Schadenverlauf 2025 in der Sparte Elementar rund 40 Prozent höher aus als im Vorjahr. Er liegt deutlich unter den Spitzenbelastungen von Extremjahren wie 2011. Der langfristig steigende Trend ist im Wesentlichen auf häufigere und intensivere Unwetterereignisse sowie eine zunehmende Wertekonzentration in gefährdeten Gebieten zurückzuführen.
4. Wasserbau
Kann mit raumplanerischen Massnahmen sowie Gewässerunterhalt kein ausreichender Hochwasserschutz gewährleistet werden, fällt diese Aufgabe dem technischen Hochwasserschutz zu.
4.1 Wasserbauliche Massnahmen
Die AGV beteiligt sich gemäss § 11 der Präventionsfondsverordnung seit 2016 finanziell an den Kosten für Wasserbauprojekte, die den koordinierten Objektschutz in der Bauzone bezwecken. Ihr Beitrag beträgt fünf Prozent der Investitionskosten. Im Jahr 2025 sicherte die AGV 0,39 Millionen Franken für fünf Wasserbauprojekte zu. Effektiv ausgezahlt an solche Projekte hat die AGV 2025 0,39 Millionen Franken.
Tabelle 1 zeigt eine Übersicht der laufenden Hochwasserschutzprojekte über 1 Million Franken.
Die Projekte werden in Abbildung 11 mit dem entsprechenden Realisierungsstand räumlich in einer Karte dargestellt.
4.2 Aktuelle Wasserbauprojekte
Wigger, Zofingen/Strengelbach
"Die zweite Projektetappe Wigger in Zofingen/Strengelbach wurde aufgelegt"
Wigger, Zofingen/Strengelbach
Die Abflusskapazität des bestehenden Wigger-Gerinnes in der Region Zofingen ist zu gering und genügt den heutigen Schutzanforderungen nicht mehr. Mit dem Projekt "Hochwasserschutz Wigger" soll dem Fluss wieder mehr Raum gegeben und so die umliegenden Gebiete bei künftigen Hochwasserereignissen geschützt werden.
Nachdem die Hauptbauarbeiten im ersten Abschnitt im Herbst 2025 abgeschlossen wurden, liegt der Fokus nun auf der zweiten Projektetappe vom Bleicheareal bis zum Aeschwuhr. Das alte und baufällige Wehr wird durch eine Blockrampe ersetzt, um die Hochwassergefahr zu reduzieren und die ökologische Längsvernetzung des Gewässers zu verbessern. Mit einer Projektgenehmigung wird im Jahr 2026 gerechnet.
Strihenbächli, Densbüren
"Der Ausbau des Strihenbächlis schützt die Gemeinde Densbüren"
Strihenbächli, Densbüren
Das Strihenbächli führte bisher aufgrund zu kleiner Kapazitäten der Eindolungen beim Sportplatz und beim Schulhaus bei starken Hochwassern regelmässig zu Austritten. Das Wasser breitete sich dabei bis auf die Kantonsstrasse aus und gefährdete die nahen Gewerbegebiete. Zur Behebung dieses Schutzdefizits realisierte die Gemeinde Densbüren ein umfassendes Hochwasserschutzprojekt: Drei Durchlässe wurden vergrössert, ein rund 40 Meter langer Abschnitt offengelegt und ein Schwemmholzrechen erstellt. Mit den umgesetzten Massnahmen ist das bestehende Schutzdefizit behoben und die grossflächige Gefährdung des Siedlungsgebiets deutlich reduziert.
Dalchenbach, Strengelbach
"Strengelbach: Offenlegung Dalchenbach – ein Mehrwert für Bevölkerung und Natur"
Dalchenbach, Strengelbach
Die Offenlegung des Dalchenbachs in der Gemeinde Strengelbach verbessert nicht nur den Hochwasserschutz. Bisher ist das Bachwasser in die Kanalisation eingeleitet worden und hat dadurch entsprechend hohe Kosten in der Abwasserreinigung verursacht. Mit der Offenlegung auf einer Länge von ca. 800 Metern ist neben den technischen und wirtschaftlichen Aspekten auch ein ökologisch wertvoller Lebensraum geschaffen worden. Bei der Linienführung und der Gestaltung des Gewässers wurde darauf geachtet, dass bestehende Strukturen wie Hecken und Obstbäume erhalten werden und eine gute Eingliederung in die Landschaft stattfindet.
Hünikerbach, Schneisingen
"Die Weiterentwicklung der Industriezone in Schneisingen löst Wasserbauprojekte aus"
Hünikerbach, Schneisingen
Der Hünikerbach quert eingedolt das Areal West der Bucher Guyer AG. Ausgelöst durch die Neubeplanung und Überbauung dieses Areals wurde der Hünikerbach verlegt und geöffnet. Gleichzeitig startete an der Surb im Abschnitt des Hünikerbachs bis zum Goldbach die Planung eines Revitalisierungsprojekts.
5. Hochwasserabwehr
5.1 Notfallplanung und -organisation
Weiterbildung für Einsatzleitende
Die obligatorischen Weiterbildungskurse für Einsatzleitende der Aargauer Feuerwehren stand vollumfänglich im Zeichen der Elementarschaden-Intervention. Die AGV bot vier verschiedene Wahlthemen an. Jede Offizierin, jeder Offizier besuchte mindestens ein Modul nach Wahl. Jede Feuerwehrorganisation war an allen vier Themen vertreten:
"Einsatzvorbereitung"
Im Modul "Einsatzvorbereitung" lernten die Teilnehmenden die zur Verfügung stehenden Informationsmittel kennen. Sie wurden zur Erstellung von Interventionsplänen und in der Definition von Schwellenwerten befähigt.
"Rekognoszierung"
Im Modul "Rekognoszierung" wurde die situative Beurteilung im Gelände und die Formulierung von Auftragsanträgen an die Einsatzleitung geschult. Ausserdem wurden die Teilnehmenden auf mögliche Folgen der Intervention sensibilisiert.
"Einsatztechnik"
Im Modul "Einsatztechnik"» befassten sich die Teilnehmenden mit den speziellen Gefahren für die Einsatzkräfte bei der Elementarschaden-Intervention. Ausserdem lernten sie verschiedene Einsatzmittel und deren situativ richtige Anwendung kennen.
"Einsatzführung"
Im Modul "Einsatzführung"» trainierten die Einsatzleitenden die Führung und Koordination ab einem zentralen Standort über mehrere Schadenplätze. Sie übten die Anwendung der webbasierten Alarmübermittlung und anderer Führungsmittel. Ausserdem wurden sie über die Partnerorganisationen und ihre Kompetenzen orientiert.
An insgesamt 43 Weiterbildungskursen in der Elementarschaden-Intervention nahmen im Jahr 2025 total 1'248 Offizierinnen und Offiziere der Aargauer Feuerwehren teil.
Weiterbildung für Gruppenführerinnen und Gruppenführer
Zur flächendeckenden Ausrollung der Fachkompetenz "Einsatztechnik" führt die AGV einen obligatorischen Weiterbildungskurs für die Gruppenführerinnen und Gruppenführer ein.
Im November 2025 wurden in sechs Kurstagen total 238 Teilnehmende in der Anwendung verschiedener Einsatzmittel geschult. Spezielle Themen wie "Gefahren von Elektrizität" und "Umweltschäden durch Gefahrenstoffe" bei Überflutungen wurden prominent behandelt.
6. Gefahrenkarte Hochwasser
6.1 Nachführung Gefahrenkarte Hochwasser
Die Gefahrenkarte Hochwasser ist kein statisches, unveränderliches Instrument. Bedrohungen durch Naturgefahren können sich im Laufe der Zeit ändern und aus Naturgefahrenereignissen können neue Erkenntnisse gewonnen werden. Daher ist die Gültigkeit der Gefahrenkarte Hochwasser nach der Ausführung von Massnahmen an Gewässern, die eine Reduktion der Flächen mit Schutzdefizit zur Folge haben, zu prüfen und bei Bedarf ist die Gefahrenkarte Hochwasser nachzuführen. Die nachgeführten Daten werden zeitnah auf dem kantonalen Geoportal AGIS (Gefahrenkarte Hochwasser) publiziert.
2025 wurde die Gefahrenkarte Hochwasser in sechs Gemeinden nachgeführt, siehe Abbildung 13. Auslöser für die Nachführungen waren ausgeführte Hochwasserschutzprojekte wie beispielsweise das Hochwasserschutzprojekt entlang dem Rombachbächli in den Gemeinden Aarau und Küttigen.
6.2 Naturereigniskataster
Im Jahr 2025 wurden in den neun Gemeinden Oftringen, Bözberg, Böztal, Remigen, Brugg, Villmergen, Dintikon, Bellikon und Widen Hochwasserereignisse im kantonalen Naturereigniskataster registriert, siehe Abbildung 14.
Einzelne, überwiegend lokale Gewitterereignisse führten im Juli und August zu Überschwemmungen. Am 26. und 28. Juli 2025 traten nach intensiven Niederschlägen in den Regionen Böztal, Bözberg und Brugg mehrere Bäche über die Ufer. Ein Grossteil der Überschwemmungen im Siedlungs- und Landwirtschaftsgebiet wurde durch Oberflächenabfluss verursacht. An verschiedenen Orten wurden beträchtliche Schäden verzeichnet.
Im August 2025 führte ein kleineres, lokales Starkniederschlagsereignis im Gebiet Heitersberg zu kleinräumigen Überschwemmungen in den Gemeinden Bellikon und Widen.
Da die Flüsse im Kanton Aargau im Jahr 2025 keine kritischen Abflüsse aufwiesen, kam es zu keinem Beavereinsatz.
Am 26. Juli hinterliess ein heftiges Gewitter mit hohen Niederschlagsintensitäten in der Region Fricktal seine Spuren. Effingen in der Gemeinde Böztal war einer der Orte, welcher besonders stark vom Unwetter betroffen war. Die Böden vermochten die intensiven Niederschläge vielerorts nicht aufnehmen, was zu verbreitetem Oberflächenabfluss führte. Sowohl im Landwirtschaftsland wie auch im Siedlungsgebiet führte das oberflächlich abfliessende Wasser zu Überschwemmungen. An diversen Stellen waren Strassen aufgrund der unzureichenden Strassenentwässerung überflutet.
Auch das Übertreten diverser Bäche aufgrund ungenügender Gerinne- und Brückenkapazitäten hat zu beachtlichen Überschwemmungen geführt. Sowohl Siedlungsgebiete, Infrastruktur wie auch landwirtschaftlich genutzte Flächen waren vom Hochwasserereignis betroffen.
Im Jahr 2025 wurden durch die Sektion Wasserbau keine Ereignisanalysen in Auftrag gegeben.
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Im Kanton Aargau ist die Abteilung Landschaft und Gewässer für die Ereignisdokumentation und für die Kartierung der Wasserprozesse (Hochwasser, Oberflächenabfluss) zuständig. Die Daten aus StorMe werden kontinuierlich in das kantonale Geoportal AGIS (Naturereigniskataster) migriert, wie auch unter www.geodienste.ch öffentlich zugänglich gemacht und stehen für Auswertungen und Analysen zur Verfügung.