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Metro-ROK 2050

Das Raumordnungskonzept Metropolitanraum Zürich 2050 (Metro-ROK 2050) definiert Ziele und Handlungen für den Metropolitanraum Zürich. Zum Metropolitanraum Zürich gehören die acht Kantone Aargau, Luzern, Schaffhausen, Schwyz, St. Gallen, Thurgau, Zug und Zürich.

Ausgangslage

Im Metropolitanraum Zürich lebt aktuell fast 40 Prozent der Schweizer Bevölkerung und der Anteil der Arbeitsplätze in diesem Raum liegt noch höher. Der Flughafen in Zürich-Kloten und der Bahnhof Zürich sind national und international bedeutende Verkehrsknoten und sorgen für eine hohe Erreichbarkeit. Das damit verbundene Netzwerk von Städten und Gemeinden ist umgeben von dünn besiedelten Voralpengebieten, weiten Juralandschaften und naturnahen Fluss- und Seenlandschaften. Aare, Limmat, Reuss, Rhein und Thur prägen den Raum ebenso wie der Boden-, Vierwaldstätter-, Walen-, Zuger- und Zürichsee. Dieses vielfältige Gebiet bildet die Lebensgrundlage des Metropolitanraumes, dient der Versorgung mit Nahrungsmitteln und Energie und kann für die Erholung der Menschen genutzt werden.

Gemäss den Prognosen des Bundesamtes für Statistik werden im Metropolitanraum Zürich im Jahr 2050 700’000 bis 900‘000 mehr Menschen leben als heute. Eine vergleichbare Zunahme ist auch bei den Arbeitsplätzen zu erwarten.

Planungshorizont

Das Raumplanungsgesetz verpflichtet die Kantone zur Zusammenarbeit untereinander. Das nun vorliegende Raumordnungskonzept des Metropolitanraumes Zürich 2050 (Metro-ROK 2050) geht darum von diesem Grundsatz aus: Der Metropolitanraum wird als ein zusammenhängender funktionaler Raum verstanden. In der Karte sind darum keine Kantonsgrenzen mehr sichtbar.

Das Metro-ROK 2050 ist auf den Planungshorizont 2050 ausgerichtet. Es definiert Ziele und Handlungen. Die Ziele gelten für den gesamtem Raum, die Handlungen nur für die spezifischen Handlungsräume. Die Karte zeigt die Aufteilung dieser vier Handlungsräume auf: "Stadtlandschaft", "Übergangslandschaft", "Kulturlandschaft" und "Naturlandschaft". Den Stadtlandschaften sind jeweils die städtischen und den Übergangs- und Kulturlandschaften die regionalen Zentren zugewiesen. Sie bilden einen Teil der jeweiligen Landschaften, übernehmen aber spezielle zentrale Funktionen.

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