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Raumentwicklung

Fördermittel

Mit finanziellen Beiträgen aus der Spezial­finanzierung Mehrwert­abgabe und Dekrets­beiträgen unterstützt die Abteilung Raum­entwicklung die hoch­wertige Siedlungs­entwicklung nach innen. Hier finden Sie Informationen zu den Anforderungen und Verfahren sowie die Formulare für die Beitrags­gesuche.

Mit den Fördermitteln setzen wir unseren Leitsatz um:

Wir stärken die Siedlungsqualität im Zuge der Siedlungsentwicklung nach innen.

Abteilung Raumentwicklung Departement Bau, Verkehr und Umwelt

Unsere Fördermittel

Beiträge aus der Spezialfinanzierung Mehrwertabgabe

Mit der Revision des Raumplanungs­gesetzes (RPG 1) wurden die Kantone verpflichtet, den Ausgleich von Planungs­vorteilen (Mehrwert­abgabe) kantonal verbindlich zu regeln. Finanzielle Beiträge aus der Spezial­finanzierung Mehrwert­abgabe können von der öffentlichen Hand wie auch von Privaten beantragt werden. Sie sind jedoch ausschliesslich für projekt­bezogene Massnahmen der Raumplanung möglich, soweit diese den gesetzlich vorgeschriebenen Verwendungs­zwecken gemäss Mehrwert­abgabe­verordnung (MWAV; SAR 713.116) entsprechen.

Dekretsbeiträge

Gestützt auf das Dekret über die Beiträge an die Raumplanung stehen finanzielle Beiträge zugunsten der Siedlungs­entwicklung und des Ortsbild­schutzes zur Verfügung.

  • Die Abteilung Raum­entwicklung kann auf Gesuch hin Beiträge an kommunale Planungs­grundlagen zur Erhaltung, Aufwertung und Weiter­entwicklung von Ortsbildern sowie Siedlungs- und Strassen­räumen sprechen (Fall A).
  • Ebenfalls unter­stützt werden Planungen zur Sanierung und zur Erneuerung von bedeutenden Einzel­objekten (kommunale Schutz­objekte; Fall B).

Beide Dekrets­beiträge können von Gemeinden und Privaten beantragt werden.

Beitragsgesuche