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ePlanung: Hilfe & Infos

Häufig gestellte Fragen

Brauchen Sie Hilfe bei der Registrierung oder bei der Bedienung von ePlanung? Hier finden Sie Antworten auf die häufigsten Fragen.

Sollten Sie hier keine Antwort auf Ihre Frage finden, lohnt sich ein Blick in unsere Erklärvideos:

Smart Service Portal und "Mein Konto"

Was ist "Mein Konto"?

"Mein Konto" ist der persönliche Account im Smart Service Portal des Kantons Aargau. Um die vielen elektronischen Dienstleistungen der kantonalen Verwaltung zu nutzen, benötigen Sie einen Account. Falls Sie noch keinen haben, können Sie sich hier registrieren:

Wie erstelle ich "Mein Konto"?

Die Registrierung im Smart Service Portal ist persönlich und kostenlos. Verwenden Sie dazu den unten stehenden Link und folgen Sie den Anweisungen.

Wie erstelle ich "Mein Konto" als Gemeindemitarbeiterin oder Gemeindemitarbeiter?

Öffnen Sie das Kontaktformular im Smart Service Portal und beachten Sie beim Ausfüllen die folgenden Hinweise:

  • Geben Sie im Feld "E-Mail" Ihre Gemeinde-E-Mail-Adresse an (die geschäftliche E-Mail-Adresse, mit der Sie im Smart Service Portal registriert sind).
  • Wählen Sie unter Dienstleistung: "Fehlermeldung Login Mein Konto".
  • Geben Sie im Feld "Mitteilungen" an, dass Sie einen Gemeindezugang benötigen. Sie können dazu den folgenden Mustertext verwenden: "Bitte erstellen Sie für mich unter der obigen E-Mail-Adresse einen Account "Mein Konto" in der Gruppe Gemeinde und teilen Sie mir den Benutzernamen und das Passwort mit. Besten Dank."

Klicken Sie auf "Einreichen", um das Formular abzusenden.

Wie finde ich ePlanung im Smart Service Portal?

Starten Sie das Smart Service Portal:

  • Suchen Sie unter Dienstleistungen nach "ePlanung".
  • Wählen sie die Kachel "ePlanung Portal", um die Übersichtsseite zu öffnen.
  • Starten Sie ePlanung über den blauen Button.
  • Melden Sie sich mit Ihrem "Mein Konto"-Login an.

Wie kann ich das Passwort für "Mein Konto" zurücksetzen lassen?

Öffnen Sie das Kontaktformular im Smart Service Portal und beachten Sie beim Ausfüllen die folgenden Hinweise:

  • Geben Sie im Feld "E-Mail" Ihre Gemeinde-E-Mail-Adresse an (die geschäftliche E-Mail-Adresse, mit der Sie im Smart Service Portal registriert sind).
  • Wählen Sie unter Dienstleistung: "Fehlermeldung Login Mein Konto".
  • Geben Sie im Feld "Mitteilungen" an, dass Ihr Passwort zurückgesetzt werden muss. Sie können dazu den folgenden Mustertext verwenden: "Bitte das Passwort für meinen Gemeindebenutzer zurücksetzen, besten Dank."

Klicken Sie auf "Einreichen", um das Formular abzusenden.

Was muss ich unternehmen, damit ich das Passwort in Zukunft selbst zurücksetzen kann?

Ihre Mobiltelefonnummer muss im Smart Service Portal hinterlegt sein, damit Sie das Passwort direkt im Portal zurücksetzen können. Gehen Sie wie folgt vor, um Ihre Mobiltelefonnummer zu erfassen:

  • Starten Sie das Smart Service Portal und melden Sie sich an.
  • Klicken sie oben rechts auf Ihren Namen (Anmeldenamen) und wählen Sie "Persönliche Daten".
  • Unter "Kontoeinstellungen" können Sie ihre Mobiltelefonnummer erfassen.

Ab diesem Zeitpunkt ist die Zwei-Faktor-Authentifizierung möglich und Sie können mit Ihrem Mobiltelefon das Passwort zurücksetzen.

Voraussetzungen

Welchen Browser soll ich für ePlanung nutzen?

Grundsätzlichen kann ePlanung mit allen gängigen Webbrowsern verwendet werden.

Wir empfehlen jedoch, Google Chrome zu verwenden.

Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein, damit ich eine Planung erfassen kann?

Sie müssen ein "Mein-Konto"-Login mit der geschäftlichen E-Mail-Adresse haben (Sie müssen im Smart Service Portal mit Ihrer geschäftlichen E-Mail-Adresse registriert sein). Zudem muss Ihr Account zur Organisation Ihrer Gemeinde gehören.

Ob Ihr Account bereits zur Organisation Ihrer Gemeinde gehört, können Sie im Smart Service Portal überprüfen. Eine Anleitung finden Sie hier:

Zudem muss die serviceverantwortliche Person Ihnen die Rolle "Gemeindemitarbeiter" zugewiesen haben. Anschliessend können Sie ePlanung starten und initial eine Planung erfassen.

Wenn Sie ein Planungsbüro für Ihre Planung involvieren möchten, müssen Sie die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Planungsbüros zur Nutzung mit der Rolle "Planungsbüromitarbeiter" einladen.

Berechtigungen und Zugriffe

Was bedeutet die Fehlermeldung "403 Keine Berechtigung"?

Sie haben zwar bereits ein "Mein Konto"-Login (einen Account im Smart Service Portal), aber Sie haben noch keine Berechtigung, um ePlanung zu nutzen.

Bitte wenden Sie sich in diesem Fall an die Gemeinde. Die Vergabe von Berechtigungen liegt in der Verantwortung der Gemeinden.

Wie kann ich eine Person für die Nutzung von ePlanung berechtigen?

Als serviceverantwortliche Person einer Gemeinde können Sie im Smart Service Portal weitere Personen zur Nutzung von ePlanung einladen. Sehen Sie sich hierzu das Erklärvideo an:

Um dieses Video anzusehen, benötigen Sie einen aktuellen Browser sowie aktiviertes JavaScript in Ihrem Browser.

Wie kann ich einer Person die Berechtigung wieder entziehen?

Als serviceverantwortliche Person einer Gemeinde können Sie im Smart Service Portal die Berechtigungen zur Nutzung von ePlanung verwalten und löschen. Sehen Sie sich hierzu das Erklärvideo an:

Um dieses Video anzusehen, benötigen Sie einen aktuellen Browser sowie aktiviertes JavaScript in Ihrem Browser.

Welche Rechte beinhaltet die Rolle "Gemeindemitarbeiter" in ePlanung?

Personen mit der Rolle "Gemeindemitarbeiter" können aus dem Dropdown "Geschäftsverantwortliche Person Gemeinde" ausgewählt werden.

Die Rolle "Gemeindemitarbeiter" ist für folgende Aktionen berechtigt:

  • neue Planungen erfassen,
  • alle Felder ausfüllen und bearbeiten, wenn das Geschäft bei der Gemeinde liegt,
  • Dateien hochladen, austauschen und löschen,
  • Planungen an den Kanton übermitteln,
  • Berichte des Kantons einsehen.

Welche Rechte beinhaltet die Rolle "Gemeinderat" in ePlanung?

Personen mit der Rolle "Gemeinderat" können aus dem Dropdown "Geschäftsverantwortliche Person Gemeinderat" ausgewählt werden.

Die Rolle "Gemeinderat" ist für folgende Aktionen berechtigt:

  • neue Planung erfassen,
  • alle Felder ausfüllen und bearbeiten, wenn das Geschäft bei der Gemeinde liegt,
  • Dateien hochladen, austauschen und löschen,
  • Planungen an den Kanton übermitteln,
  • Berichte des Kantons einsehen.

Welche Rechte beinhaltet die Rolle "Planungsbüromitarbeiter" in ePlanung?

Personen mit der Rolle "Planungsbüromitarbeiter" können aus dem Dropdown "Geschäftsverantwortliche Person Planungsbüro" und aus dem Dropdown "Mitarbeiter von Planungsbüros mit Zugriff auf das Geschäft" ausgewählt werden.

Die Rolle "Planungsbüromitarbeiter" ist für folgende Aktionen berechtigt:

  • Planungen einsehen (Leserechte),
  • Dokumente einsehen, die an den Kanton übermittelt wurden,
  • Berichte des Kantons einsehen,
  • bei erfassten Planungen: Dokumente im Namen der Gemeinde hochladen,
  • Dokumente löschen und andere Dokumente hochladen,
  • Erstelldatum des Dokuments erfassen,
  • überprüfen, ob alle Pflichtfelder und -dokumente erfasst bzw. hochgeladen sind.

Die Rolle "Planungsbüromitarbeiter" kann keine Planungen erfassen oder an den Kanton übermitteln.

Welche Rechte beinhaltet die Rolle "REPLA-Mitarbeiter" in ePlanung?

Personen mit der Rolle "REPLA-Mitarbeiter" können aus dem Dropdown "Primär Repla Ansprechperson" und aus dem Dropdown "Mitarbeiter des Regionalplanungsverbands mit Zugriff auf das Geschäft" ausgewählt werden.

Die Rolle "REPLA-Mitarbeiter" ist für folgende Aktionen berechtigt:

  • Planungen einsehen (Leserechte),
  • Dokumente einsehen, die an den Kanton übermittelt wurden,
  • Berichte des Kantons einsehen.

Welche Rechte beinhaltet die Rolle "Regionalplanungsverband – REPLA-Mitarbeiter" in ePlanung?

Personen mit der Rolle "Regionalplanungsverband - REPLA-Mitarbeiter" können aus dem Dropdown "Geschäftsverantwortliche Person Repla" ausgewählt werden.

Die Rolle "Regionalplanungsverband - REPLA-Mitarbeiter" ist für folgende Aktionen berechtigt:

  • eine Beratungsanfrage erfassen,
  • alle Felder ausfüllen und bearbeiten, wenn das Geschäft beim Regionalplanungsverband liegt,
  • Dateien hochladen, austauschen und löschen,
  • Beratungsanfrage an den Kanton übermitteln,
  • Berichte des Kantons einsehen.

Welche Rechte beinhaltet die Rolle "Regionalplanungsverband - REPLA-Vorstand" in ePlanung?

Personen mit der Rolle "Regionalplanungsverband - REPLA-Vorstand" können aus dem Dropdown "Geschäftsverantwortliche Person Vorstand" ausgewählt werden.

Die Rolle "Regionalplanungsverband - REPLA-Vorstand" ist für folgende Aktionen berechtigt:

  • eine Beratungsanfrage erfassen,
  • alle Felder ausfüllen und bearbeiten, wenn das Geschäft beim Regionalplanungsverband liegt,
  • Dateien hochladen, austauschen und löschen,
  • Beratungsanfrage an den Kanton übermitteln,
  • Berichte des Kantons einsehen.

Welche Rechte beinhaltet die Rolle "Regionalplanungsverband - REPLA-Planungsbüro-Mitarbeiter" in ePlanung?

Personen mit der Rolle "Regionalplanungsverband - REPLA-Planungsbüro-Mitarbeiter" können aus dem Dropdown "Geschäftsverantwortliche Person Planungsbüro" ausgewählt werden.

Die Rolle "Regionalplanungsverband - REPLA-Planungsbüro-Mitarbeiter" ist für folgende Aktionen berechtigt:

  • Planungen einsehen (Leserechte),
  • Dokumente einsehen, die an den Kanton übermittelt wurden,
  • Berichte des Kantons einsehen,
  • bei erfassten Planungen: Dokumente im Namen der Gemeinde hochladen,
  • Dokumente löschen und andere Dokumente hochladen,
  • Erstelldatum des Dokuments erfassen,
  • überprüfen, ob alle Pflichtfelder und -dokumente erfasst bzw. hochgeladen sind.

Die Rolle "Regionalplanungsverband - REPLA-Planungsbüro-Mitarbeiter" kann keine Planungen erfassen oder an den Kanton übermitteln.

Kann ich als serviceverantwortliche Person eine weitere serviceverantwortliche Person benennen?

Bitte wenden Sie sich an die Kreisplanerin oder den Kreisplaner Ihrer Gemeinde.

Warum kann ich als serviceverantwortliche Person keine Planungen erfassen?

Als serviceverantwortliche Person müssen Sie sich selber zur Nutzung einladen. Wählen sie dabei die Rolle "Gemeindemitarbeiter" aus.

Beispiel

Sie sind die serviceverantwortliche Person in Ihrer Gemeinde und können Nutzende wie beispielsweise Mitarbeitende in einem Planungsbüro zur Mitwirkung einladen. Wenn Sie nun ebenfalls Geschäfte in ePlanung erfassen möchten, müssen Sie sich selber die Rolle "Gemeindemitarbeiter" zuweisen. Das heisst, Sie laden sich mit Ihrer E-Mail Adresse selber ein und weisen sich die Rolle "Gemeindemitarbeiter" zu.

Wie kann ich eine Einladung zur Nutzung von ePlanung annehmen?

Wenn Sie zur Mitarbeit in ePlanung eingeladen werden, erhalten Sie eine E-Mail mit einem Aktivierungslink und einem Code. Im Erklärvideo sehen Sie (ab Min. 1:41), wie Sie die Einladung annehmen.

Um dieses Video anzusehen, benötigen Sie einen aktuellen Browser sowie aktiviertes JavaScript in Ihrem Browser.

Was muss ich tun, wenn der Aktivierungscode in der Einladung abgelaufen ist?

Wenn Sie von der Gemeinde zur Nutzung von ePlanung eingeladen wurden, wenden Sie sich bitte an die entsprechende Gemeinde.

Wenn Sie vom Kanton als serviceverantwortliche Person eingeladen wurden, wenden Sie sich bitte an Ihre Kreisplanerin oder Ihren Kreisplaner.

Was macht die serviceverantwortliche Person?

Als serviceverantwortliche Person einer Gemeinde können Sie im Smart Service Portal weitere Nutzende einladen und ihnen Rollen zuweisen. Sehen Sie sich hierzu das Erklärvideo an:

Um dieses Video anzusehen, benötigen Sie einen aktuellen Browser sowie aktiviertes JavaScript in Ihrem Browser.

Nachdem die eingeladene Personen ihre Einladung angenommen hat, können Sie die Person für eine konkrete Planung auswählen und berechtigen.

Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein, um serviceverantwortliche Person zu werden?

Sie müssen ein "Mein-Konto"-Login mit der geschäftlichen E-Mail-Adresse haben (Sie müssen im Smart Service Portal mit Ihrer geschäftlichen E-Mail-Adresse registriert sein). Zudem muss Ihr Account zur Organisation Ihrer Gemeinde gehören.

Ob Ihr Account bereits zur Organisation Ihrer Gemeinde gehört, können Sie im Smart Service Portal überprüfen. Eine Anleitung finden Sie hier:

Wie überprüfe ich, ob ich einen Gemeindebenutzer-Account habe?

Starten Sie das Smart Service Portal:

  • Melden Sie sich mit Ihrer geschäftlichen E-Mail-Adresse und Ihrem Passwort an.
  • Wählen Sie "Persönliche Daten".
  • Unter "Kontoeinstellungen" finden Sie Ihre ID.
  • Wenn Ihre ID mit G beginnt, gehört Ihr Account zur Organisationen einer Gemeinde (Sie haben einen Gemeindebenutzer-Account).

Was ist ein Gemeindebenutzer-Account?

Um die vielen elektronischen Dienstleistungen der kantonalen Verwaltung zu nutzen, benötigen Sie ein "Mein Konto"-Login (einen Account im Smart Service Portal).

Die Accounts werden in Gruppen unterteilt. Privatpersonen sind beispielsweise in der Gruppe N und Gemeindemitarbeitende in der Gruppe G.

Damit Sie in Ihrer Gemeinde die Serviceverantwortung für ePlanung wahrnehmen können, brauchen Sie einen Gemeindebenutzer-Account. Das heisst, Ihr Account muss der Gruppe G zugewiesen sein. Wie Sie das überprüfen, steht hier:

E-Mail-Benachrichtigungen

Wann wird wer bei Statusänderungen oder bei Handlungsbedarf per E-Mail benachrichtigt?

Planung zur Vorprüfung oder Genehmigung einreichen

Aufforderung, die Planungsdateien auf die Interlis-Plattform zu übermitteln.

E-Mail geht an:

  • Geschäftsverantwortliche Person Gemeinde
  • Geschäftsverantwortliche Person Planungsbüro (Mail wird auch versendet, wenn kein Zugriff durch die Gemeinde auf die Planung erteilt wurde)

Eingangskontrolle NOK

Nach der Eingangskontrolle besteht Handlungsbedarf für die Gemeinde, weil Dokumente ausgetauscht oder nachgereicht werden müssen.

E-Mail geht an:

  • Geschäftsverantwortliche Person Gemeinde
  • Geschäftsverantwortliche Person Planungsbüro (E-Mail wird auch versendet, wenn kein Zugriff durch die Gemeinde auf die Planung erteilt wurde)

Bericht zugestellt

Der Kanton übermittelt einen Bericht (z.B. die fachliche Stellungnahme) zuhanden der Gemeinde.

E-Mail geht an:

  • Geschäftsverantwortliche Person Gemeinde
  • Geschäftsverantwortliche Person Gemeinderat
  • Geschäftsverantwortliche Person Planungsbüro (E-Mail wird auch versendet, wenn kein Zugriff durch die Gemeinde auf die Planung erteilt wurde)

Abschliessender Vorprüfungsbericht (aVP) oder Genehmigungsbeschluss zugestellt

Der Kanton übermittelt den abschliessenden Vorprüfungsbericht oder die Genehmigung.

E-Mail geht an:

  • Geschäftsverantwortliche Person Gemeinde
  • Geschäftsverantwortliche Person Gemeinderat
  • Geschäftsverantwortliche Person Planungsbüro (E-Mail wird auch versendet, wenn kein Zugriff durch die Gemeinde auf die Planung erteilt wurde)
  • Primär Repla Ansprechperson (E-Mail wird nur versendet, wenn der Zugriff auf das Geschäft erteilt wurde)

Genehmigung einreichen

Nach Ablauf der Beschwerdefrist erhält die Gemeinde eine E-Mail, dass die Genehmigung eingereicht werden kann.

E-Mail geht an:

  • Geschäftsverantwortliche Person Gemeinde

Abschreibungsanfrage positiv

Eine Abschreibungsanfrage der Gemeinde wird positiv behandelt.

E-Mail geht an:

  • Geschäftsverantwortliche Person Gemeinde

Abschreibungsanfrage negativ

Eine Abschreibungsanfrage der Gemeinde wird nicht gutgeheissen.

E-Mail geht an:

  • Geschäftsverantwortliche Person Gemeinde