Agglomerationsprogramme Verkehr und Siedlung
Immer mehr Menschen wohnen in Städten und Agglomerationen. Für Arbeit, Einkauf und Freizeit werden immer längere Strecken zurückgelegt. Die Abstimmung von Siedlungs- und Verkehrsentwicklung ist herausfordernd. Mit den Agglomerationsprogrammen werden Kantone und Gemeinden in der grenzüberschreitenden Siedlungs- und Verkehrsentwicklung unterstützt.
Durch die koordinierte Entwicklung von Siedlung und Verkehr wird die Siedlungsentwicklung nach innen gelenkt und das Verkehrssystem darauf abgestimmt weiterentwickelt. Gemeinsam mit Gemeinden, Regionalplanungsverbänden, Nachbarkantonen und ausländischen Gebietskörperschaften ist der Kanton Aargau an der Erarbeitung von vier Agglomerationsprogrammen Aargau-Ost, AareLand, Limmattal und Basel beteiligt. Die Agglomerationsprogramme werden in einem Vier-Jahres Rhythmus erarbeitet und beinhalten auf Basis von Analysen, Zukunftsbild und Strategien konkrete Massnahmen, um die Agglomerationen lebenswert zu halten und so als Wirtschafts- und Lebensraum zu stärken.
Über das Agglomerationsprogramm beteiligt sich der Bund, nach einer Gesamtprüfung von Wirkung und Kosten-Nutzen, an der Finanzierung der im Programm vorgesehenen Verkehrsinfrastrukturen.
Agglomerationsprogramme 4. Generation
Die Erarbeitung der Agglomerationsprogramme 4. Generation hat im 2. Quartal 2019 begonnen. Eingereicht wurden die Programme im Juni 2021. Derzeit werden alle Agglomerationsprogramme vom Bund geprüft. Erste Ergebnisse liegen Mitte 2022 vor. Nach Prüfung, Abschluss des parlamentarischen Verfahrens und Abschluss einer Leistungsvereinbarung mit dem Bund ist die Umsetzung der Projekte im Zeitraum 2024 bis 2028 vorgesehen.
Agglomerationsprogramme 3. Generation
Die Agglomerationsprogramme der dritten Generation wurden per 31. Dezember 2016 beim Bund eingereicht. Im Herbst 2019 folgte die Unterzeichnung der Leistungsvereinbarungen. Damit wurde das 5-jährige Umsetzungszeitfenster (2020 – 2025) geöffnet. Das Ziel der dritten Generation ist die Konsolidierung der ersten und zweiten Generation.
Agglomerationsprogramme 2. Generation
Die Agglomerationsprogramme der zweiten Generation wurden per Ende Juni 2012 beim Bund eingereicht. Viele der vom Bund unterstützten Massnahmen zur Verbesserung der Infrastruktur des Agglomerationsverkehrs wurden im vorgesehenen Zeitraum 2015 – 2018 umgesetzt. Mit dem Bau der Massnahmen der 2. Generation muss bis Ende 2027 begonnen werden, sonst verfallen die Bundesbeiträge.
Agglomerationsprogramme 1. Generation
Die Agglomerationsprogramme der ersten Generation wurden per Ende 2007 beim Bund eingereicht. Eine Vielzahl der vom Bund unterstützten Massnahmen zur Verbesserung der Infrastruktur des Agglomerationsverkehrs wurden im vorgesehenen Zeitraum 2011 – 2014 umgesetzt. Mit dem Bau der Massnahmen der 1. Generation muss bis Ende 2027 begonnen werden, sonst verfallen die Bundesbeiträge.
Ziele der Agglomerationsprogramme
Mit den Agglomerationsprogrammen verfolgt der Bund im Rahmen einer nachhaltigen Gesamtsicht folgende Ziele:
- Sicherstellen, dass der Verkehr ganzheitlich betrachtet wird und dass die einzelnen Verkehrsträger aufeinander abgestimmt und miteinander verknüpft werden
- Sicherstellen einer mit der Siedlungsentwicklung koordinierten Mobilität
- Verbessern der Siedlungsqualität, Lenken der Siedlungsentwicklung nach innen sowie Strukturierung und Begrenzen der räumlichen Ausdehnung der Siedlungsgebiete
- Fördern der Standortattraktivität für die Wirtschaft
- Reduzieren der Umweltbelastungen (zum Beispiel Luft- und Lärmbelastungen) und des Energieverbrauchs
- Verbessern der Zugänglichkeit des Verkehrssystems für Menschen, die einen erschwerten Zugang haben
- Stärken der Agglomeration in einem partizipativen und partnerschaftlichen Prozess
Glossar
Agglomerationsprogramm
Planungsinstrument zur langfristigen Abstimmung von Verkehrs- und Siedlungsentwicklung in städtisch geprägten Gebieten. Es wird gemeinsam von Gemeinden, Regionalplanungen und Kanton erarbeitet und beim Bund zur Prüfung eingereicht.
Bundesbeitrag
Der Bund kann Massnahmen aus dem Infrastrukturbereich mit 30 bis 50 Prozent mitfinanzieren.
Zukunftsbild
Karte, welche die Agglomeration hinsichtlich Verkehrs- und Siedlungsentwicklung im Jahr 2040 darstellt.
Generation
Circa alle 4 Jahre kann eine Agglomeration ein Agglomerationsprogramm beim Bund einreichen. 2010 wurde das erste Programm und somit die 1. Generation beim Bund eingereicht. Im 2021 wird bereits das vierte Agglomerationsprogramm und somit die 4. Generation eingereicht.
A-Massnahme
Konkrete Massnahme, die beim Bund zur Mitfinanzierung beantragt wird.
A-Massnahmen der 4. Generation werden 2024–2028 realisiert.
B-Massnahme
Massnahme, die noch in Planung ist. Diese wird weiter bearbeitet, um in der nächsten Generation der Agglomerationsprogramme als A-Massnahme eingereicht zu werden.
C-Massnahme
Grössere Vorhaben, die noch nicht räumlich abgestimmt sind. Sie dienen dazu anzuzeigen, in welche Richtung die Massnahmen in Zukunft gehen.
Fachlicher Leitfaden
Fachlicher Leitfaden zur Massnahmenumsetzung, 12. April 2019 (PDF, 25 Seiten, 1,2 MB)
Massnahmenliste
Ablauf der Generationen
Zeitlicher Ablauf Agglomerationsprogramme (PDF, 1 Seite, 458 KB)
- Agglomerationsprogramme Massnahmen (Online-Karte mit verorteten Massnahmen)
- Agglomerationsprogramme Umsetzung (Online-Karte mit dem Umsetzungsstand verorteter Massnahmen)
- Richtlinien Programm Agglomerationsverkehr (RPAV) – 4. Generation (3.2.2020) (PDF, 92 Seiten, 2,2 MB)
- Programm Agglomerationsverkehr Verordnung (PAVV)