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Verkehrssicherheit

Beobachtungen des Verkehrsverhaltens

Zur Analyse von Unfallschwerpunkten oder Problembereichen im kantonalen Strassennetz wird das Verhalten von Verkehrsteilnehmenden mit Videoanlagen beobachtet. So können Infrastrukturanlagen auf kritische Situationen, Fehlverhalten von Verkehrsteilnehmenden oder auch reibungslose Verkehrsabläufe durch die Sektion Verkehrssicherheit analysiert und untersucht werden. Die aufgenommen Videodaten werden nach der Auswertung gelöscht.

Gestützt auf das Reglement Videoüberwachung der Strasseninfrastruktur vom 25. September 2012 werden zur Analyse von Problemstellen im Strassenverkehr das Verhalten von Verkehrsteilnehmenden mit Videoanlagen beobachtet.

Die Sektion Verkehrssicherheit bestimmt die Standorte der Beobachtungskameras, führt die Speicherung der Bilder durch und nimmt die Auswertung vor. Zur Vermeidung der unerwünschten Beeinflussung des Verhaltens der Verkehrsteilnehmenden werden die Kamerastandorte nicht bezeichnet. Die Überwachungen sind örtlich und zeitlich befristet und werden in einem Journal erfasst. Zur Wahrung des Persönlichkeitsschutzes wird lediglich das Verhalten, wie z.B. Routenwahl, Fahrspur, Befolgung von Verkehrssignalen usw. analysiert. Die Bilder von Videoanlagen zur Beobachtung des Verkehrsverhaltens werden nicht veröffentlicht.

Das Gesetz über die Information der Öffentlichkeit, den Datenschutz und das Archivwesen (IDAG), SAR 150.700 vom 24.10.2006, wird bei der Beobachtung des Verkehrsverhaltens eingehalten.

Rechtliche Grundlagen

Gesetz über die Information der Öffentlichkeit, den Datenschutz und das Archivwesen (IDAG)
SAR 150.700