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Strassenunterhalt

Werkreparatur und Erneuerungen

Die Werkreparaturen und Erneuerungen gewährleisten eine dauernde Betriebsbereitschaft und Betriebssicherheit der Kantonsstrassen.

Werkreparaturen und Erneuerungen sind bauliche Massnahmen von kleinerem und grösserem Umfang. Ein sehr hoher Anteil unserer Strassen (zirka 40 Prozent) hat keinen dem Verkehr und Frost entsprechenden Aufbau. Aus diesem Grunde ist der Reparaturaufwand entsprechend hoch.

Folgende baulichen Massnahmen sind notwendig:

  • Oberflächenzustand – Zustandsaufnahme
    Die Zustandsaufnahmen erfolgen in Abständen von zwei bis drei Jahren nach den Vorschriften des Schweizerischen Verbandes der Strassen- und Verkehrsfachleute (VSS).
  • Instandsetzungsarbeiten

Gebietseinteilung Unterhalt

Gebietseinteilung Unterhalt

Auskünfte zur Gebietseinteilung Unterhalt erhalten Sie vom Sekretariat Unterhalt unter der Telefonnummer 062 835 36 90 oder per E-Mail tiefbau.uh@ag.ch .

Auf der Gebietseinteilung Unterhalt finden Sie die für Ihr Gebiet zuständige Ansprechperson:

Gebietseinteilung Unterhalt (PDF, 1 Seite, 142 KB)