Das Vorhaben Wiggertalstrasse Abschnitt Nord (K 204) entlastet das Dorfzentrum von Rothrist massiv vom Durchgangsverkehr und erschliesst die zukünftige Arbeitszone entlang der Autobahn. Flankierende Massnahmen entlang der Bernstrasse und am Rössliweg führen dazu, dass der stetig wachsende Durchgangsverkehr auf die Umfahrungsstrasse – die Wiggertalstrasse Abschnitt Nord – umgelenkt wird.
Die Wiggertalstrasse Abschnitt Nord führt den Verkehr aus den Arbeitszonen der Gemeinden Oftringen, Zofingen und Rothrist auf kürzestem Weg zu den Autobahnanschlüssen in Rothrist und Oftringen. Das Vorhaben ist das letzte Netzelement zur Umsetzung der Lenkungsstrategie aus dem Verkehrsmanagement Region Wiggertal.
Übersicht Wiggertalstrasse Abschnitt Nord und flankierende Massnahmen
Die Wiggertalstrasse Abschnitt Nord in Rothrist verläuft ab Bernstrasse (K 235) nach Norden und mündet nach rund 900 Metern westlich in den Rössliweg (K 309) ein. Das Vorhaben entlastet das Dorfzentrum von Rothrist massiv vom Durchgangsverkehr und ist das letzte Netzelement zur Umsetzung der Lenkungsstrategie aus dem Verkehrsmanagement Region Wiggertal.
Für die zukünftig geplanten Arbeitszonen sind zwei Anschlüsse an die Wiggertalstrasse Abschnitt Nord vorgesehen. Östlich des Anschlusses Wiggertalstrasse Nord an die Bernstrasse sind Flächen für ökologische Ausgleichs- und Ersatzmassnahmen reserviert. Das Projekt wird von diversen flankierenden Massnahmen begleitet. Der Kanton und die Gemeinde Rothrist haben ein Betriebs- und Gestaltungskonzept (BGK) für die Bernstrasse und für den Rössliweg ausgearbeitet.
Der erste Abschnitt der Wiggertalstrasse (ab Bleiche Zofingen bis zur Nigglishäuserstrasse in Oftringen) ist seit 2009 in Betrieb. Die beiden weiteren Abschnitte der Wiggertalstrasse (ab Nigglishäuserstrasse bis zur Bernstrasse in Aarburg/Oftringen und zwischen Bleiche bis zur Strengelbacherstrasse in Zofingen) wurden im Herbst 2018 dem Verkehr übergeben.
Bei der neuen Wiggertalstrasse Abschnitt Nord (K 204) handelt es sich um eine Hauptverbindungstrasse mit einer künftigen durchschnittlichen täglichen Verkehrsbelastung von rund 17'000 Fahrzeugen (Prognose für das Jahr 2040). Die Strassenlänge beträgt etwa 1'100 Meter, die Strassenbreite acht Meter.
Das Projekt Wiggertalstrasse Abschnitt Nord ist in vier Bereiche unterteilt:
Die Bernstrasse wird beim Knoten Wiggerbrücke auf drei Spuren verbreitert. Die Fahrspur Oftringen–Rothrist führt von der neuen Wiggertalstrasse Abschnitt Nord über eine Linksabbiegespur in die Bernstrasse. Aus Rothrist Zentrum führt die mittlere Fahrspur in Richtung Autobahnanschluss Rothrist / Möbel Hubacher / XXXLutz durch eine Unterführung und mündet mit einem Einspurstreifen von rechts in die Wiggertalstrasse Abschnitt Nord ein. Die Fahrspur Rothrist–Oftringen verläuft rechts an der neuen Unterführung vorbei und mündet oben beim Knoten Wiggerbrücke in die Wiggertalstrasse Abschnitt Nord. Die Wiggertalstrasse Abschnitt Nord schliesst an der bestehenden Autobahnbrücke an und führt über das offene Feld Richtung Autobahnanschluss Rothrist / Areal Möbel Hubacher / XXXLutz.
Das Trottoir führt beidseitig der Bernstrasse von Rothrist nach Oftringen. Im Knotenbereich queren Fussgänger und Velofahrende die Wiggertalstrasse Abschnitt Nord mittels einer Schutzinsel. Von der Autobahnbrücke führt ein neuer Fuss- und Veloweg auf dem bestehenden Feldweg entlang der Autobahn.
Die Zufahrten und Vorplatzbereiche der beidseits angrenzenden Liegenschaften müssen angepasst werden.
Knoten Wiggerbrücke mit Personen- und Landwirtschaftsunterführung
Die Wiggertalstrasse Abschnitt Nord führt über das offene Feld. Heute gibt es drei Feldwege, welche die Strasse kreuzen. Der Feldweg West wird künftig nur noch für den Fuss- und Veloverkehr genutzt. Beim Feldweg Mitte wird ein Übergang für die Landwirtschaft ermöglicht. Dort ist auch der Zugang zum Unterhaltsweg entlang der Autobahn vorgesehen. Östlich von dieser Querung wird eine zusätzliche Querung für den Fuss- und Veloverkehr erstellt. Der Feldweg Ost wird aufgehoben. Die Landwirtschaftszone zwischen Wiggertalstrasse Abschnitt Nord und Autobahn ist über den Feldweg Mitte sowie über eine Personen- und Landwirtschaftsunterführung (B-9114) erschlossen.
Bereich Areal Möbel Hubacher / XXXLutz
Die Wiggertalstrasse Abschnitt Nord führt ab der Einmündung Rössliweg über den heutigen Grünstreifen nach Osten. Im Bereich der neuen und der bestehenden Einmündungen wird ein Mehrzweckstreifen erstellt, um das Abbiegen und Einmünden in die Wiggertalstrasse Abschnitt Nord Abschnitt Nord zu erleichtern. Für die Fussgängerinnen und Fussgänger wird eine Strassenquerung realisiert, analog der heutigen Querung. Sie wird aber etwa 20 Meter Richtung Westen verschoben. Bei den Einmündungen des Areals Möbel Hubacher / XXXLutz und vis à vis werden die Inseln entfernt oder leicht verändert, um die Querung durch zu Fuss Gehende sicherzustellen.
Um die Höhendifferenz zum tieferliegenden Parkplatz des Areals Möbel Hubacher / XXXLutz zu überwinden wird eine rund 180 Meter lange Stützmauer erstellt. Südlich der Wiggertalstrasse Abschnitt Nord werden eine Lärmschutzwand (L-00237) und ein Lärmschutzdamm erstellt, um die angrenzenden Häuser vor dem Lärm zu schützen.
Einmündung Rössliweg in die Wiggertalstrasse Abschnitt Nord
Der Rössliweg wird neu in die Wiggertalstrasse Abschnitt Nord münden und auf einer Länge von 90 Metern angepasst. Am Rössliweg werden zwei neue Bushaltestellen (nach den Vorgaben des Behindertengleichstellungsgesetzes) als Fahrbahnhalte realisiert und mit Trottoirs an das Areal Möbel Hubacher / XXXLutz angebunden. Der Rössliweg wird künftig mit einem Fahrverbot für den Durchgangsverkehr (Zubringer gestattet) belegt.
Kunstbauten
Unterführung B-104
Die neue Unterführung führt von der Bernstrasse unter der neuen Wiggertalstrasse Abschnitt Nord hindurch.
Personen- und Landwirtschaftsunterführung B-9114
Durch die neue Personenunterführung gelangen der Fuss- und Veloverkehr sowie die Landwirtschaftsfahrzeuge unter der Wiggertalstrasse Abschnitt Nord vom südlichen ins nördliche Gebiet.
Stützmauer S-28209
Um den Höhenunterschied zum Areal Möbel Hubacher / XXXLutz auszugleichen wird entlang der neuen Wiggertalstrasse Abschnitt Nord eine Stützmauer von 180 Metern Länge erstellt.
Lärmschutzwand L-00237
Vis à vis der Stützmauer wird zur Lärmreduktion der anstossenden Liegenschaften eine rund 80 Meter lange Lärmschutzwand aus einer Holz-/Stahlkonstruktion erstellt.
Übersicht Wiggertalstrasse Abschnitt Nord und flankierende Massnahmen
Durch flankierende Massnahmen auf der Bernstrasse (zwischen dem neuen Knoten Wiggerbrücke und dem Knoten Grüthgässli) und auf dem Rössliweg (zwischen dem Knoten Rössliplatz und dem Anschluss an die Wiggertalstrasse Abschnitt Nord) soll der Durchgangsverkehr konfliktfrei auf die Wiggertalstrasse Abschnitt Nord umgeleitet werden.
Verkehrsberechnungen aus dem Jahr 2009 zeigen, dass ohne flankierende Massnahmen täglich nur etwa 4'000 Fahrzeuge auf der Wiggertalstrasse Abschnitt Nord verkehren würden.
Die flankierenden Massnahmen werden in drei Abschnitte unterteilt:
Bereich Ost (Knoten Wiggerbrücke bis Gländstrasse)
Bereich Mitte (Rössliplatz bis Zentrumsweg)
Bereich West (Grüthgässli bis Kreisel Areal Breite)
Bereich Ost (Knoten Wiggerbrücke bis Gländstrasse)
Die Bernstrasse im Bereich Ost bleibt als Kantonsstrasse bestehen. Dieser Abschnitt liegt im Innerortsbereich und ist rund 510 Meter lang. Er dient vor allem der Verbindung Vordemwald–Rothrist–Oftringen/Aarburg und führt die Kantonstrasse von Vordemwald auf die Wiggertalstrasse Abschnitt Nord. Für den Begegnungsfall LKW/LKW inklusive beidseitiger Radstreifen beträgt die Strassenbreite neun Meter. Die signalisierte Höchstgeschwindigkeit beträgt 50 km/h.
Die beiden Bushaltestellen Flecken werden als Bucht erstellt und gemäss den Normen und Richtlinien für behindertengerechtes Bauen auf eine Haltekantenhöhe von 22 Zentimeter umgebaut. Beidseits der Strasse wird neu ein voll ausgebautes Trottoir angeboten.
Der Kreisel beim Rössliplatz wird umgebaut, um den Verkehr auf die künftige Hauptbeziehung Gländstrasse–Bernstrasse (Vordemwald–Oftringen) zu lenken. Der gesamte Platzbereich wird durch aufgehellten Asphaltbelag visuell abgesetzt. Der Rössliweg wird mit einer neuen Einmündung an die Bernstrasse angeschlossen. Er wird später an die Gemeinde übergehen und die Durchfahrt wird nur noch für Zubringer und Bus gestattet sein. Die Einmündung des Rössliwegs wird verschoben, damit ein T-Knoten erstellt werden kann. Dazu ist eine Anpassung auf etwa 75 Metern Länge notwendig. Die freiwerdende Fläche des Rössli-Kreisels wird zu einem Platz umgestaltet.
Der Bereich Mitte weist eine Länge von rund 880 Metern auf und wird an die Gemeinde abgetreten. Bis vor die Apotheke wird die Bernstrasse als Kernfahrbahn mit 50 km/h geführt. Vor der Liegenschaft der Apotheke bis zur Einmündung Grüthgässli wird Tempo 30 signalisiert. Die Fahrbahn wird bis nach dem Kirchweg mit einem Mehrzweckstreifen ausgebildet, um Schulwegquerungen mit dem Velo zu bevorzugen und abzusichern.
Anschliessend wird die Fahrbahn bis vor den Sennhofweg wieder als Kernfahrbahn mit farblich gestalteten Radstreifen geführt. Vor dem Kirchweg bis zur Einfahrt Grüthgässli wird die Fahrbahn wieder als Mehrzweckstreifen ausgebildet, unterbrochen durch den Anschluss Sennhofweg. Beim Anschluss West wird der Übergang Tempo 30 zu 50 km/h optisch hervorgehoben. Das Trottoir auf der Südseite wird durchgehend mindestens zwei Meter breit. Auf der Nordseite entsteht ein Trottoir vom Rössliplatz bis zur Pfaffnernbrücke und vom Parkweg durchgehend bis zum Anschluss Grüthgässli.
Die Anschlüsse der Seitenstrassen werden mit Ausnahme des Zentrumswegs grundsätzlich als Gehwegüberfahrten ausgebildet. Der Anschluss Zentrumsweg wird mit Rechtsvortritt angeschlossen.
Die Bushaltestellen Rössliplatz, Gemeindehaus und Zentrum werden als Fahrbahnhalte ausgebildet. Alle Bushaltestellen werden voll ausgebaut mit Haltekantenhöhe 22 Zentimeter (gemäss Richtlinien für behindertengerechtes Bauen). Bei den Haltestellen Rössliplatz werden Bushäuser, bei den anderen Haltestellen ist je ein Bushaus mit Veloständer geplant.
Die bestehenden Fussgängerübergänge werden beibehalten und mit Mittelinseln geschützt. Beim Zentrum wird die sanierungsbedürftige Unterführung rückgebaut.
Bereich West (Grüthgässli bis Kreisel Areal Breite)
Das Verkehrsregime Geisshubelweg–Bernstrasse–Grüthgässli wird an die Gemeinde abgetreten und so geändert, dass der Quellverkehr aus dem Quartier auf die Neue Aarburgerstrasse und via Ibis-Kreisel auf die Wiggertalstrasse Abschnitt Nord geleitet wird. Entsprechend wird Strassenführung angepasst. Ab dem Geisshubelweg bis Lidl ist die Bernstrasse nur noch für den Bus vom Bahnhof her sowie für Velos und Mofas befahrbar. Der Durchgangsverkehr wird umgeleitet. In die Fahrbahn wird ein Grünstreifen eingebaut und ein zwei Meter breiter Radweg erstellt.
Die Südseite der Fahrbahn wird auf Höhe der Zufahrt Lidl mit einem versenkbaren Poller abgesichert, den im Normalbetrieb nur Bus und Rettungskräfte absenken können. Die Bernstrasse ab Kreisel Breite bis und mit Zufahrten Lidl wird künftig als Sackgasse für Motorfahrzeuge betrieben. Velos und Mofas können passieren. Auf der Südseite entsteht ein zwei Meter breites Trottoir.
Auf der Nordseite wird vom Verbindungsweg Bernstrasse–Neue Aarburgerstrasse (Grenze Areal Lidl) bis zum Zentrum ein neues Trottoir erstellt mit einer Fussgängerquerung beim Grüthgässli. Somit ist das Areal des Restaurants Villa Dörfli besser zu Fuss erschlossen und die Verbindung auf der Nordseite des Lidl Richtung Osten gegeben. Der Fussgängerübergang beim Geisshubelweg bleibt erhalten.
Die Bushaltestelle Schulhaus wird mittels 22 Zenimeter Haltekantenhöhe gemäss behindertengerechten Richtlinien umgebaut. Die Haltestelle ist so konzipiert, dass mit tieferer Haltekante ein zweiter Bus halten kann. Dadurch wird der Anschluss der Schulbusse am Mittag sichergestellt.
Zahlen und Fakten
Termine
Termine
Datum
Vorgang
13. Dezember 2016
Festsetzung der Wiggertalstrasse Abschnitt Nord im kantonalen Richtplan durch den Grossen Rat
4. März 2021
Die Zustimmung der Gemeindeversammlung Rothrist zum Kreditanteil der Gemeinde erfolgte mit 169 zu 75 Stimmen. Dagegen wurde das Referendum ergriffen.
26. September 2021
Ablehnung des Kreditanteils der Gemeinde anlässlich der Urnenabstimmung
Januar bis April 2022
Projektüberarbeitung bei Vorliegen neuer Rahmenbedingungen aus Rothrist möglich, wie bspw.
Start der Ausarbeitung des Bauprojekts für den Ausbau des Autobahnanschlusses Rothrist mit Knoten IBIS durch das ASTRA
Aktivitäten zur Grubenauffüllung im Oberwilerfeld Rothrist (Voraussetzung zur Umzonung Oberwilerfeld / Wiggermatte)
Kosten
Kosten
Aufteilung Kosten auf Teilprojekte
Total in Franken
Wiggertalstrasse Abschnitt Nord
17'730'000
Flankierende Massnahmen zur Wiggertalstrasse Abschnitt Nord
16'470'000
Gesamtkosten
34'200'000
Kostenteiler
Kostenteiler
Kostenbeteiligung
Total Franken
Kanton Aargau (Spezialfinanzierung Strassenkasse)
26'380'000
Gemeinde Rothrist (Innerortsbeitrag) *
7'820'000
Gesamtkosten*
34'200'000
* Beitrag des Bundes aus Agglomerationsprogramm: Dem Bund wurde die Massnahme "Rothrist, Wiggertalstrasse 3. Etappe und Aufwertung Ortsdurchfahrt" im Rahmen des Agglomerationsprogramms AareLand, 3. Generation, zur Mitfinanzierung beantragt. Aufgrund der mit dem Bund abgeschlossenen Leistungsvereinbarung kann ein Bundesbeitrag von maximal 9,01 Millionen Franken (exkl. MwSt. und Teuerung) erwartet werden. Die Finanzierungsvereinbarung kann mit dem Bund erst abgeschlossen werden, wenn das vorliegende Projekt definitiv genehmigt ist. Deshalb kann der Bundesbeitrag zurzeit noch nicht als feststehend einbezogen werden. Der effektive Bundesbeitrag wird basierend auf den dannzumal vom Bund als anrechenbar anerkannten Kosten den Teilprojekten Innerort – vorgängig zur Berechnung des Beitrags der Gemeinde Rothrist – und Ausserort zugewiesen werden. Dies in Übereinstimmung mit § 16 Abs. 2 Kantonsstrassendekret, wonach allfällige Beiträge Dritter (des Bundes oder der Bahnen usw.) vorgängig zur Berechnung der Gemeindebeiträge abzuziehen sind.
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Verkehrszahlen
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Bernstrasse Mitte
Bernstrasse Ost
Rössliweg
Wiggertalstrasse
Durchschnittlicher Tagesverkehr heute (2019)
11'000
13'000
8'000
0
Durchschnittlicher Tagesverkehr ohne Wiggertalstrasse (Prognose 2040)
14'000
17'360
9'400
0
Durchschnittlicher Tagesverkehr mit Wiggertalstrasse und Flankeriende Massnahmen (Prognose 2040)