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Strassenprojekte

Rothrist – Wiggertalstrasse Abschnitt Nord

Das Vorhaben Wiggertalstrasse Abschnitt Nord (K 204) entlastet das Dorfzentrum von Rothrist massiv vom Durchgangsverkehr und erschliesst die zukünftige Arbeitszone entlang der Autobahn. Flankierende Massnahmen entlang der Bernstrasse und am Rössliweg führen dazu, dass der stetig wachsende Durchgangsverkehr auf die Umfahrungsstrasse – die Wiggertalstrasse Abschnitt Nord – umgelenkt wird.

Die Wiggertalstrasse Abschnitt Nord führt den Verkehr aus den Arbeitszonen der Gemeinden Oftringen, Zofingen und Rothrist auf kürzestem Weg zu den Autobahnanschlüssen in Rothrist und Oftringen. Das Vorhaben ist das letzte Netzelement zur Umsetzung der Lenkungsstrategie aus dem Verkehrsmanagement Region Wiggertal.

Detaillierter Projektbeschrieb

Gesamtprojekt

Übersicht Wiggertalstrasse Abschnitt Nord und flankierende Massnahmen

Die Wiggertalstrasse Abschnitt Nord in Rothrist verläuft ab Bernstrasse (K 235) nach Norden und mündet nach rund 900 Metern westlich in den Rössliweg (K 309) ein. Das Vorhaben entlastet das Dorfzentrum von Rothrist massiv vom Durchgangsverkehr und ist das letzte Netzelement zur Umsetzung der Lenkungsstrategie aus dem Verkehrsmanagement Region Wiggertal.

Für die zukünftig geplanten Arbeitszonen sind zwei Anschlüsse an die Wiggertalstrasse Abschnitt Nord vorgesehen. Östlich des Anschlusses Wiggertalstrasse Nord an die Bernstrasse sind Flächen für ökologische Ausgleichs- und Ersatzmassnahmen reserviert. Das Projekt wird von diversen flankierenden Massnahmen begleitet. Der Kanton und die Gemeinde Rothrist haben ein Betriebs- und Gestaltungskonzept (BGK) für die Bernstrasse und für den Rössliweg ausgearbeitet.

Der erste Abschnitt der Wiggertalstrasse (ab Bleiche Zofingen bis zur Nigglishäuserstrasse in Oftringen) ist seit 2009 in Betrieb. Die beiden weiteren Abschnitte der Wiggertalstrasse (ab Nigglishäuserstrasse bis zur Bernstrasse in Aarburg/Oftringen und zwischen Bleiche bis zur Strengelbacherstrasse in Zofingen) wurden im Herbst 2018 dem Verkehr übergeben.

Wiggertalstrasse Abschnitt Nord

Die neue Wiggertalstrasse Abschnitt Nord (K 204)

Bei der neuen Wiggertalstrasse Abschnitt Nord (K 204) handelt es sich um eine Hauptverbindungstrasse mit einer künftigen durchschnittlichen täglichen Verkehrsbelastung von rund 18'000 Fahrzeugen (Prognose für das Jahr 2040). Die Strassenlänge beträgt etwa 1'100 Meter, die Strassenbreite acht Meter.

Das Projekt Wiggertalstrasse Abschnitt Nord ist in vier Bereiche unterteilt:

  • Bereich Knoten Wiggerbrücke
  • Bereich Feld
  • Bereich Areal Möbel Hubacher / XXXLutz
  • Bereich Einmündung Rössliweg

Bereich Knoten Wiggerbrücke

Knoten Wiggerbrücke mit Unterführung B-104

Die Bernstrasse wird beim Knoten Wiggerbrücke auf drei Spuren verbreitert. Die Fahrspur Oftringen–Rothrist führt von der neuen Wiggertalstrasse Abschnitt Nord über eine Linksabbiegespur in die Bernstrasse. Aus Rothrist Zentrum führt die mittlere Fahrspur in Richtung Autobahnanschluss Rothrist / Möbel Hubacher / XXXLutz durch eine Unterführung und mündet mit einem Einspurstreifen von rechts in die Wiggertalstrasse Abschnitt Nord ein. Die Fahrspur Rothrist–Oftringen verläuft rechts an der neuen Unterführung vorbei und mündet oben beim Knoten Wiggerbrücke in die Wiggertalstrasse Abschnitt Nord. Die Wiggertalstrasse Abschnitt Nord schliesst an der bestehenden Autobahnbrücke an und führt über das offene Feld Richtung Autobahnanschluss Rothrist / Areal Möbel Hubacher / XXXLutz.

Spuraufweitung am Knoten Wiggerbrücke

Das Trottoir führt beidseitig der Bernstrasse von Rothrist nach Oftringen. Im Knotenbereich queren Fussgänger und Velofahrende die Wiggertalstrasse Abschnitt Nord mittels einer Schutzinsel. Von der Autobahnbrücke führt ein neuer Fuss- und Veloweg auf dem bestehenden Feldweg entlang der Autobahn.

Die Zufahrten und Vorplatzbereiche der beidseits angrenzenden Liegenschaften müssen angepasst werden.

Bereich Feld

Knoten Wiggerbrücke mit Personen- und Landwirtschaftsunterführung

Die Wiggertalstrasse Abschnitt Nord führt über das offene Feld. Heute gibt es drei Feldwege, welche die Strasse kreuzen. Der Feldweg West wird künftig nur noch für den Fuss- und Veloverkehr genutzt. Beim Feldweg Mitte wird ein Übergang für die Landwirtschaft ermöglicht. Dort ist auch der Zugang zum Unterhaltsweg entlang der Autobahn vorgesehen. Östlich von dieser Querung wird eine zusätzliche Querung für den Fuss- und Veloverkehr erstellt. Der Feldweg Ost wird aufgehoben. Die Landwirtschaftszone zwischen Wiggertalstrasse Abschnitt Nord und Autobahn ist über den Feldweg Mitte sowie über eine Personen- und Landwirtschaftsunterführung (B-9114) erschlossen.

Bereich Areal Möbel Hubacher / XXXLutz

Die Wiggertalstrasse Abschnitt Nord führt ab der Einmündung Rössliweg über den heutigen Grünstreifen nach Osten. Im Bereich der neuen und der bestehenden Einmündungen wird ein Mehrzweckstreifen erstellt, um das Abbiegen und Einmünden in die Wiggertalstrasse Abschnitt Nord Abschnitt Nord zu erleichtern. Für die Fussgängerinnen und Fussgänger wird eine Strassenquerung realisiert, analog der heutigen Querung. Sie wird aber etwa 20 Meter Richtung Westen verschoben. Bei den Einmündungen des Areals Möbel Hubacher / XXXLutz und vis à vis werden die Inseln entfernt oder leicht verändert, um die Querung durch zu Fuss Gehende sicherzustellen.

Um die Höhendifferenz zum tieferliegenden Parkplatz des Areals Möbel Hubacher / XXXLutz zu überwinden wird eine rund 180 Meter lange Stützmauer erstellt. Südlich der Wiggertalstrasse Abschnitt Nord werden eine Lärmschutzwand (L-00237) und ein Lärmschutzdamm erstellt, um die angrenzenden Häuser vor dem Lärm zu schützen.

Bereich Einmündung Rössliweg

Einmündung Rössliweg in die Wiggertalstrasse Abschnitt Nord

Der Rössliweg wird neu in die Wiggertalstrasse Abschnitt Nord münden und auf einer Länge von 50 Metern angepasst. Der Rössliweg wird künftig mit einem Fahrverbot für den Durchgangsverkehr (Zubringer gestattet) belegt.

Kunstbauten

Unterführung B-104

Die neue Unterführung führt von der Bernstrasse unter der neuen Wiggertalstrasse Abschnitt Nord hindurch.

Personen- und Landwirtschaftsunterführung B-9114

Durch die neue Personenunterführung gelangen der Fuss- und Veloverkehr sowie die Landwirtschaftsfahrzeuge unter der Wiggertalstrasse Abschnitt Nord vom südlichen ins nördliche Gebiet.

Stützmauer S-28209

Um den Höhenunterschied zum Areal Möbel Hubacher / XXXLutz auszugleichen wird entlang der neuen Wiggertalstrasse Abschnitt Nord eine Stützmauer von 180 Metern Länge erstellt.

Lärmschutzwand L-00237

Vis à vis der Stützmauer wird zur Lärmreduktion der anstossenden Liegenschaften eine rund 80 Meter lange Lärmschutzwand aus einer Holz-/Stahlkonstruktion erstellt.

Flankierende Massnahmen

Übersicht Wiggertalstrasse Abschnitt Nord und flankierende Massnahmen

Durch flankierende Massnahmen auf der Bernstrasse (zwischen dem neuen Knoten Wiggerbrücke und dem Knoten Grüthgässli) und auf dem Rössliweg (zwischen dem Knoten Rössliplatz und dem Anschluss an die Wiggertalstrasse Abschnitt Nord) soll der Durchgangsverkehr konfliktfrei auf die Wiggertalstrasse Abschnitt Nord umgeleitet werden.

Verkehrsberechnungen aus dem Jahr 2009 zeigen, dass ohne flankierende Massnahmen täglich nur etwa 4'000 Fahrzeuge auf der Wiggertalstrasse Abschnitt Nord verkehren würden.

Die flankierenden Massnahmen werden in drei Abschnitte unterteilt:

  • Bereich Ost (Knoten Wiggerbrücke bis Gländstrasse)
  • Bereich Mitte (Rössliplatz bis Zentrumsweg)
  • Bereich West (Grüthgässli bis Kreisel Areal Breite)

Bereich Ost (Knoten Wiggerbrücke bis Gländstrasse)

Umgestaltung im Bereich Rössliplatz

Die Bernstrasse im Bereich Ost bleibt als Kantonsstrasse bestehen. Dieser Abschnitt liegt im Innerortsbereich und ist rund 510 Meter lang. Er dient vor allem der Verbindung Vordemwald–Rothrist–Oftringen/Aarburg und führt die Kantonstrasse von Vordemwald auf die Wiggertalstrasse Abschnitt Nord. Für den Begegnungsfall LKW/LKW inklusive beidseitiger Radstreifen beträgt die Strassenbreite neun Meter. Die signalisierte Höchstgeschwindigkeit beträgt 50 km/h.

Die beiden Bushaltestellen Flecken werden als Bucht erstellt und gemäss den Normen und Richtlinien für behindertengerechtes Bauen auf eine Haltekantenhöhe von 22 Zentimeter umgebaut. Beidseits der Strasse wird neu ein voll ausgebautes Trottoir angeboten.

Der Kreisel beim Rössliplatz wird umgebaut, um den Verkehr auf die künftige Hauptbeziehung Gländstrasse–Bernstrasse (Vordemwald–Oftringen) zu lenken. Für die Gewährleistung der Verkehrssicherheit für den Fuss- und Veloverkehr werden zwei Fussgängerschutz-Inseln und ein Mehrzweckstreifen erstellt. Der gesamte Platzbereich wird durch aufgehellten Asphaltbelag visuell abgesetzt. Der Rössliweg wird mit einer neuen Einmündung an die Bernstrasse angeschlossen. Er wird später an die Gemeinde übergehen und die Durchfahrt wird nur noch für Zubringer und Bus gestattet sein. Die Einmündung des Rössliwegs wird verschoben, damit ein T-Knoten erstellt werden kann. Dazu ist eine Anpassung auf etwa 75 Metern Länge notwendig. Die freiwerdende Fläche des Rössli-Kreisels wird zu einem Platz umgestaltet.

Bereich Mitte (Rössliplatz bis Zentrumsweg)

Umgestaltung im Bereich Rössliplatz

Der Bereich Mitte wird an die Gemeinde abgetreten und weist eine Länge von ca. 880 Meter auf. Bis zum Pfaffnernweg wird die Strasse als Kernfahrbahn mit 50 km/h geführt. Bei der Fussgängerschutzinsel kurz nach dem Pfaffnernweg wird ein Tor zu einem neuen Tempo 30-Bereich erstellt. Anschliessend bleibt die Geschwindigkeit bis zur Einmündung Grüthgässli bei 30 km/h. Die Fahrbahn wird bis nach dem Kirchweg mit einer Mittelmarkierung und beidseitigen Radstreifen ausgebildet, um Schulwegquerungen mit dem Velo abzusichern. Anschliessend wird die Fahrbahn bis zum Zentrumsweg wieder als Kernfahrbahn mit beidseitigen Radstreifen geführt. Ab dem Zentrumsweg bis zur Einfahrt Grüthgässli wird die Fahrbahn wieder als Mehrzweckstreifen ausgebildet. Beim Anschluss West wird wieder eine Torsituation ausgestaltet, um den Verkehr von der Bernstrasse weg zu lenken. Das Trottoir wird auf der Südseite durchgehend mit mindestens 2,00 Meter Breite geführt. Auf der Nordseite wird das Trottoir vom Rössliplatz bis zur Pfaffnernbrücke ausgebildet, anschliessend wieder vom Parkweg durchgehend bis zum Anschluss Grüthgässli. Die Breite auf der Nordseite beträgt wo möglich 2,00 Meter, lokal muss das Trottoir jedoch leicht schmäler geführt werden. Die bestehende Situation wird vor allem im Bereich Gemeindehaus bis Klinik Villa im Park deutlich verbessert.

Die Anschlüsse der Seitenstrassen werden mit Ausnahme des Zentrumswegs grundsätzlich als Trottoirüberfahrten ausgebildet. Der Anschluss Zentrumsweg wird mit Rechtsvortritt angeschlossen.

Die Bushaltestellen Rössliplatz, Gemeindehaus und Zentrum werden als Fahrbahnhalte ausgebildet. Um eine Busbucht mit Haltekantenhöhe 22 Zentimeter mit vollständigem Ausbau nach behindertengerechten Normen zu gewährleisten, fehlt es bei vier Haltestellen an Platz. Weiter kann der Durchfahrtswiderstand des Verkehrsflusses erhöht werden, wenn der Bus im Verkehr auf der Fahrbahn hält. Alle Bushaltestellen werden gemäss Richtlinien für behindertengerechtes Bauen voll ausgebaut mit Haltekantenhöhe 22 Zentimeter. Bei den Haltestellen Rössliplatz werden Bushäuser vorgesehen (altes verschoben oder neu). Zusätzliche Abstellplätze für Velos werden beim Rössliplatz erstellt. Bei den anderen drei Haltestellen ist je ein Bushaus mit Veloständer für ca. sechs Fahrräder geplant. Beim Gemeindehaus werden die bestehenden Bushäuser verschoben, beim Zentrum wird ein neues erstellt.

Die bestehenden Fussgängerübergänge werden beibehalten und mit Mittelinseln geschützt. Beim Zentrum wird die bestehende Unterführung, die ohnehin saniert werden müsste, zurückgebaut.

Bereich West (Grüthgässli bis Kreisel Areal Breite)

Umgestaltung beim Abschnitt West

Das Verkehrsregime aus Richtung Westen wird an die Gemeinde abgetreten und beim Kreisel Breite so geändert, dass der Durchgangsverkehr auf die neue Aarburgerstrasse geleitet wird. Unmittelbar nach dem Kreisel wird auf der Bernstrasse durch optische Aufhellung eine Torwirkung erstellt und die Höchstgeschwindigkeit mit 30 km/h signalisiert.

Beidseitig wird ein Radstreifen erstellt.

Das Trottoir wird auf der Südseite durchgehend mit mindestens 2,00 Meter Breite geführt.

Auf der Nordseite wird vom Verbindungsweg Bernstrasse – Neue Aarburgerstrasse (Grenze Areal Lidl) bis zum Zentrum ein neues Trottoir von mindestens 1,50 Meter Breite erstellt, inklusive einer neuen Fussgängerquerung beim Grüthgässli. Somit ist auch das Areal des Restaurants Villa Dörfli besser zu Fuss erschlossen und die Verbindung auf der Nordseite des Lidl Richtung Osten gegeben. Der Fussgängerübergang beim Geisshubelweg bleibt wie heute erhalten.

Die Bushaltestelle Schulhaus bleibt an gleicher Stelle bestehen und wird mittels 22 ZentimeterHaltekantenhöhe gemäss behindertengerechten Richtlinien voll umgebaut. Die Haltestelle ist so konzipiert, dass mit tieferer Haltekante ein zweiter Bus halten kann. Dadurch wird der Anschluss der Schulbusse am Mittag sichergestellt.

Zahlen und Fakten

Termine

Termine

DatumVorgang
13. Dezember 2016Festsetzung der Wiggertalstrasse Abschnitt Nord im kantonalen Richtplan durch den Grossen Rat
4. März 2021
Die Zustimmung der Gemeindeversammlung Rothrist zum Kreditanteil der Gemeinde erfolgte mit 169 zu 75 Stimmen. Dagegen wurde das Referendum ergriffen.
26. September 2021 Ablehnung des Kreditanteils der Gemeinde anlässlich der Urnenabstimmung
November 2022 bis April 2023Workshops mit Interessentsvertretern, Gemeinde, Referendumskomitee, Befürwortenden und Gegner
April bis September 2023Überarbeitung Bauprojekt
30. November 2023Zustimmung der Gemeindeversammlung

Kosten

Kosten

Aufteilung Kosten auf Teilprojekte Total in Franken
Wiggertalstrasse Abschnitt Nord 18'561'000
Flankierende Massnahmen zur Wiggertalstrasse Abschnitt Nord 17'229'000
Gesamtkosten35'790'000

Kostenteiler

Kostenteiler

KostenbeteiligungTotal Franken
Kanton Aargau (Spezialfinanzierung Strassenkasse) 27'465'000
Gemeinde Rothrist (Innerortsbeitrag) * 8'325'000
Gesamtkosten* 35'790'000
* Beitrag des Bundes aus Agglomerationsprogramm:
Dem Bund wurde die Massnahme "Rothrist, Wiggertalstrasse 3. Etappe und Aufwertung Ortsdurchfahrt" im Rahmen des Agglomerationsprogramms AareLand, 3. Generation, zur Mitfinanzierung beantragt. Aufgrund der mit dem Bund abgeschlossenen Leistungsvereinbarung kann ein Bundesbeitrag von maximal 9,01 Millionen Franken (exkl. MwSt. und Teuerung) erwartet werden. Die Finanzierungsvereinbarung kann mit dem Bund erst abgeschlossen werden, wenn das vorliegende Projekt definitiv genehmigt ist. Deshalb kann der Bundesbeitrag zurzeit noch nicht als feststehend einbezogen werden.
Der effektive Bundesbeitrag wird basierend auf den dannzumal vom Bund als anrechenbar anerkannten Kosten den Teilprojekten Innerort – vorgängig zur Berechnung des Beitrags der Gemeinde Rothrist – und Ausserort zugewiesen werden. Dies in Übereinstimmung mit § 16 Abs. 2 Kantonsstrassendekret, wonach allfällige Beiträge Dritter (des Bundes oder der Bahnen usw.) vorgängig zur Berechnung der Gemeindebeiträge abzuziehen sind.
- () 

Verkehrszahlen

- () Bernstrasse Mitte Bernstrasse Ost RössliwegWiggertalstrasse
Durchschnittlicher Tagesverkehr heute (2019)11'00013'0008'000
0
Durchschnittlicher Tagesverkehr ohne Wiggertalstrasse (Prognose 2040)15'00021'00011'000
0
Durchschnittlicher Tagesverkehr mit Wiggertalstrasse und Flankeriende Massnahmen (Prognose 2040)6'70010'000740
18'000
Umlagerung- 8'300- 11'00- 10'260+ 18'000

Medien und Dokumentation