Auflage Strassenprojekte
Ein kantonales Strassenbauprojekt liegt während des Auflageverfahrens 30 Tage in der jeweiligen Gemeindeverwaltung öffentlich auf. Damit Sie auch ausserhalb der Öffnungszeiten auf die Projektunterlagen zugreifen können, finden Sie diese untenstehend in elektronischer Form.
Die Projektpläne, der Landerwerbsplan und die Landerwerbstabelle sowie der Umweltverträglichkeitsbericht liegen gemäss § 95 Abs. 2 und 3 des Gesetzes über Raumentwicklung und Bauwesen (Baugesetz, BauG) jeweils während 30 Tagen auf der Gemeindeverwaltung öffentlich auf. Die Projektunterlagen (exkl. Landerwerbsplan und Landerwerbstabellen) können auch von dieser Seite heruntergeladen werden. Sie finden diese untenstehend zum jeweiligen Strassenbauprojekt aufgelistet. Die jeweiligen Ansprechpersonen sind in den Projektunterlagen ersichtlich.
Die elektronischen Projektunterlagen sind ohne Gewähr. Massgebend sind die jeweils auf den Gemeindeverwaltungen aufliegenden Akten.
Elektronische Strassenprojektauflagen
Böztal (Effingen) IO; K116, Umbau Bushaltestelle Dorf nach Behindertengleichstellungsgesetz BehiG
Auflage auf der Gemeinde Böztal vom 14. Oktober 2024 bis am 12. November 2024.
Dintikon IO; K377, Umbau Bushaltestelle Schule nach Behindertengleichstellungsgesetz BehiG
Auflage auf der Gemeinde Dintikon vom 21. Oktober 2024 bis am 19. November 2024.
Oeschgen K292 AO/K465 IO; Belagssanierung, Neubau Bushaltestellen, Instandsetzung Brücken und Sanierung Werkleitungen
Auflage auf den Gemeinden Oeschgen und Frick vom 4. November 2024 bis am 3. Dezember 2024.
Zurzach IO; K430, Aufwertung Bahnhofplatz Kaiserstuhl – Kreisel bis SBB-Gleis
Auflage auf der Gemeinde Zurzach vom 28. Oktober 2024 bis am 26. November 2024.
Rechtliche Grundlagen
Gesetz über Raumentwicklung und Bauwesen (Baugesetz, BauG, SAR 713.100)