Auflage Strassenprojekte
Ein kantonales Strassenbauprojekt liegt während des Auflageverfahrens 30 Tage in der jeweiligen Gemeindeverwaltung öffentlich auf. Damit Sie auch ausserhalb der Öffnungszeiten auf die Projektunterlagen zugreifen können, finden Sie diese untenstehend in elektronischer Form.
Die Projektpläne, der Landerwerbsplan und die Landerwerbstabelle sowie der Umweltverträglichkeitsbericht liegen gemäss § 95 Abs. 2 und 3 des Gesetzes über Raumentwicklung und Bauwesen (Baugesetz, BauG) jeweils während 30 Tagen auf der Gemeindeverwaltung öffentlich auf. Die Projektunterlagen können auch von dieser Seite heruntergeladen werden. Sie finden diese untenstehend zum jeweiligen Strassenbauprojekt aufgelistet. Die jeweiligen Ansprechpersonen sind in den Projektunterlagen ersichtlich.
Die elektronischen Projektunterlagen sind ohne Gewähr. Massgebend sind die jeweils auf den Gemeindeverwaltungen aufliegenden Akten.
Elektronische Strassenprojektauflagen
Frick IO; K488, B-7479A Instandsetzung Bachdurchlass Feihalterbach obere
Auflage auf der Gemeinde Frick vom 14. September 2026 bis am 13. Oktober 2026.
Mandach IO; K445, Neubau Bushaltestelle Dorf
Auflage auf der Gemeinde Mandach vom 29. September 2026 bis am 28. Oktober 2026.
Reinach IO; K333, B-620 Brücke über Wyna
Auflage auf der Gemeinde Reinach vom 5. Oktober 2026 bis am 4. November 2026.
Wittnau AO; K488, Ersatz Mauer S-18142 im Wald Richtung Kienberg
Auflage auf der Gemeinde Wittnau vom 5. Oktober 2026 bis am 3. November 2026.
Rechtliche Grundlagen
Gesetz über Raumentwicklung und Bauwesen (Baugesetz, BauG, SAR 713.100)