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Strasseninfrastruktur

Auflage Strassenprojekte

Ein kantonales Strassenbauprojekt liegt während des Auflageverfahrens 30 Tage in der jeweiligen Gemeindeverwaltung öffentlich auf. Damit Sie auch ausserhalb der Öffnungszeiten auf die Projektunterlagen zugreifen können, finden Sie diese untenstehend in elektronischer Form.

Die Projektpläne, der Landerwerbsplan und die Landerwerbstabelle sowie der Umweltverträglichkeitsbericht liegen gemäss § 95 Abs. 2 und 3 des Gesetzes über Raumentwicklung und Bauwesen (Baugesetz, BauG) jeweils während 30 Tagen auf der Gemeindeverwaltung öffentlich auf. Die Projektunterlagen (exkl. Landerwerbsplan und Landerwerbstabellen) können auch von dieser Seite heruntergeladen werden. Sie finden diese untenstehend zum jeweiligen Strassenbauprojekt aufgelistet. Die jeweiligen Ansprechpersonen sind in den Projektunterlagen ersichtlich.

Die elektronischen Projektunterlagen sind ohne Gewähr. Massgebend sind die jeweils auf den Gemeindeverwaltungen aufliegenden Akten.

Elektronische Strassenprojektauflagen

Aarau IO; K110 Rohrerstrasse, Fussgängerquerung

Auflage auf der Gemeinde Aarau vom 26. Mai 2025 bis am 24. Juni 2025.

Dintikon IO; K377, Altweg/Ahornstrasse Verlängerung Gehweg mit Fussgängerquerung

Frick IO; K488, Umbau Bushaltestelle Ebnet nach Behindertengleichstellungsgesetz BehiG

Lenzburg/Ammerswil AO; K374 / K376, Strassenausbau mit Fuss-/Radweg

Auflage auf den Gemeinden Lenzburg und Ammerswil vom 26. Mai 2025 bis am 24. Juni 2025.

Oberentfelden und Muhen AO; K108, Suhrentalstrasse, N1-208A Brücke über Suhre, Ersatzneubau

Rüfenach/Villigen AO; Knoten Zurzacherstrasse und Kreisel Villigerfeld