Auflage Strassenprojekte
Ein kantonales Strassenbauprojekt liegt während des Auflageverfahrens 30 Tage in der jeweiligen Gemeindeverwaltung öffentlich auf. Damit Sie auch ausserhalb der Öffnungszeiten auf die Projektunterlagen zugreifen können, finden Sie diese untenstehend in elektronischer Form.
Die Projektpläne, der Landerwerbsplan und die Landerwerbstabelle sowie der Umweltverträglichkeitsbericht liegen gemäss § 95 Abs. 2 und 3 des Gesetzes über Raumentwicklung und Bauwesen (Baugesetz, BauG) jeweils während 30 Tagen auf der Gemeindeverwaltung öffentlich auf. Die Projektunterlagen können auch von dieser Seite heruntergeladen werden. Sie finden diese untenstehend zum jeweiligen Strassenbauprojekt aufgelistet. Die jeweiligen Ansprechpersonen sind in den Projektunterlagen ersichtlich.
Die elektronischen Projektunterlagen sind ohne Gewähr. Massgebend sind die jeweils auf den Gemeindeverwaltungen aufliegenden Akten.
Elektronische Strassenprojektauflagen
Boniswil lO/Seengen AO; K 251, Sanierung Seengerstrasse und Ersatz Bachleitung
Auflage auf den Gemeinden Boniswil und Seengen vom 20. Oktober 2025 bis am 18. November 2025.
- Auflage-Unterlagen Boniswil (ZIP, 33 Dokumente, 37,8 MB)
 - Auflage-Unterlagen Seengen (ZIP, 33 Dokumente, 37,8 MB)
 
Remigen AO/Mettauertal AO; K444/K287, Umlegung Kantonsstrasse K444 (Bürgersteig) und Rodung
Auflage auf den Gemeinden Remigen und Mettauertal vom 3. November 2025 bis am 2. Dezember 2025.
Zurzach AO; K431, Umbau Bushaltestelle Wislikofen Dorf nach Behindertengleichstellungsgesetz BehiG
Auflage auf der Gemeinde Bad Zurzach vom 20. Oktober 2025 bis am 18. November 2025.