Auflage Strassenprojekte
Ein kantonales Strassenbauprojekt liegt während des Auflageverfahrens 30 Tage in der jeweiligen Gemeindeverwaltung öffentlich auf. Damit Sie auch ausserhalb der Öffnungszeiten auf die Projektunterlagen zugreifen können, finden Sie diese untenstehend in elektronischer Form.
Die Projektpläne, der Landerwerbsplan und die Landerwerbstabelle sowie der Umweltverträglichkeitsbericht liegen gemäss § 95 Abs. 2 und 3 des Gesetzes über Raumentwicklung und Bauwesen (Baugesetz, BauG) jeweils während 30 Tagen auf der Gemeindeverwaltung öffentlich auf. Die Projektunterlagen (exkl. Landerwerbsplan und Landerwerbstabellen) können auch von dieser Seite heruntergeladen werden. Sie finden diese untenstehend zum jeweiligen Strassenbauprojekt aufgelistet. Die jeweiligen Ansprechpersonen sind in den Projektunterlagen ersichtlich.
Die elektronischen Projektunterlagen sind ohne Gewähr. Massgebend sind die jeweils auf den Gemeindeverwaltungen aufliegenden Akten.
Elektronische Strassenprojektauflagen
Böztal (Effingen) IO; K116, Umbau Bushaltestelle Dorf nach Behindertengleichstellungsgesetz BehiG
Auflage auf der Gemeinde Böztal vom 14. Oktober 2024 bis am 12. November 2024.
Dintikon IO; K377, Umbau Bushaltestelle Schule nach Behindertengleichstellungsgesetz BehiG
Auflage auf der Gemeinde Dintikon vom 21. Oktober 2024 bis am 19. November 2024.
Murgenthal IO; K101, Bushaltestelle Bahnhof
Auflage auf der Gemeinde Murgenthal vom 30. September 2024 bis am 29. Oktober 2024.
Neuenhof/Würenlos, B-8060 Limmatsteg Chlosterschür
Auflage auf den Gemeinden Neuenhof und Würenlos vom 23. September 2024 bis am 22. Oktober 2024.
Küttigen AO; K487, Benkenstrasse, Bankettsicherung mit Belagsanpassung
Auflage auf der Gemeinde Küttigen vom 30. September 2024 bis am 29. Oktober 2024.
Küttigen AO; K107, Tunnel Horental Nordportal
Auflage auf der Gemeinde Küttigen vom 30. September 2024 bis am 29. Oktober 2024.
Rechtliche Grundlagen
Gesetz über Raumentwicklung und Bauwesen (Baugesetz, BauG, SAR 713.100)