Auflage Strassenprojekte
Ein kantonales Strassenbauprojekt liegt während des Auflageverfahrens 30 Tage in der jeweiligen Gemeindeverwaltung öffentlich auf. Damit Sie auch ausserhalb der Öffnungszeiten auf die Projektunterlagen zugreifen können, finden Sie diese untenstehend in elektronischer Form.
Die Projektpläne, der Landerwerbsplan und die Landerwerbstabelle sowie der Umweltverträglichkeitsbericht liegen gemäss § 95 Abs. 2 und 3 des Gesetzes über Raumentwicklung und Bauwesen (Baugesetz, BauG) jeweils während 30 Tagen auf der Gemeindeverwaltung öffentlich auf. Die Projektunterlagen (exkl. Landerwerbsplan und Landerwerbstabellen) können auch von dieser Seite heruntergeladen werden. Sie finden diese untenstehend zum jeweiligen Strassenbauprojekt aufgelistet. Die jeweiligen Ansprechpersonen sind in den Projektunterlagen ersichtlich.
Die elektronischen Projektunterlagen sind ohne Gewähr. Massgebend sind die jeweils auf den Gemeindeverwaltungen aufliegenden Akten.
Elektronische Strassenprojektauflagen
Rupperswil IO; K244, Fussgängerquerung Aarauerstrasse
Auflage auf der Gemeinde Rupperswil vom 17. März 2025 bis am 15. April 2025.
- Auflage-Unterlagen Rupperswil IO; K244, Fussgängerquerung Aarauerstrasse (ZIP, 10 Dokumente, 3,0 MB)
Stetten IO/AO; K414, Sanierung Mellingerstrasse
Auflage auf der Gemeinde Stetten vom 17. März 2025 bis am 15. April 2025.
Rechtliche Grundlagen
Gesetz über Raumentwicklung und Bauwesen (Baugesetz, BauG, SAR 713.100)