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Gesamtverkehrskonzept (GVK) Raum Baden und Umgebung: Bis 2040 Busangebot weiterentwickeln – Lösungsfächer für Limmatquerungen und Zentrumsentlastungen eingeengt

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Die Behördendelegation des Gesamtverkehrskonzepts (GVK) Raum Baden und Umgebung hat in ihrer Sitzung vom 29. Februar 2024 auf der Basis der bisherigen Arbeiten wichtige Rich-tungsentscheide für die weiteren Planungen getroffen. Beim öV-Angebot genügt bis 2040 die Weiterentwicklung des Busnetzes; für den langfristigen Zeithorizont nach 2040 und einer entsprechenden Siedlungsentwicklung sollen ergänzend öV-Korridore gesichert werden, die auch für ein Tram-Angebot geeignet wären. Die Behördendelegation hat zudem für den Bereich Hochbrücke / Brückenkopf Ost zielführende Massnahmen ausgewählt. Schliesslich hat sie beschlossen, den Fächer für eine allfällige Zentrumsentlastung auf zwei Varianten zu reduzieren. Es handelt sich dabei nicht um definitive Beschlüsse zu Massnahmen, sondern um Vorgaben für die weiteren Planungen im Hinblick auf die nächste Partizipationsrunde.

An ihrer Sitzung vom 29. Februar 2024 hat die Behördendelegation, das strategische Entscheidungsgremium des Gesamtverkehrskonzepts (GVK) Raum Baden und Umgebung, vom Stand der Planungsarbeiten Kenntnis genommen – unter anderem zum Thema Ortsdurchfahrten und zur geplanten Velovorzugsroute im Siggenthal. Zudem hat die Behördendelegation der Projektleitung Aufträge für die weiteren Planungen im Hinblick auf die vierte Mobilitätskonferenz im Mai/Juni 2024 und auf die anschliessende Online-Partizipation erteilt.

Partizipation über mehrere Jahre

Grafik 1 von 6 "Lagebeurteilung im Jahr 2022", partizipativer Prozess GVK Raum Baden und Umgebung im Jahr 2022: Zeitstrahl mit Start beim ersten Entwurf des Planungsteams Mitte 2022. Danach: 1. Begleitgruppensitzung am 30.08.2022, Bereinigung durch das Planungsteam, 24.09.2022 1. Mobilitätskonferenz, 3.10.-16.10.2022 ePartizipation, Bereinigung durch das Planungsteam, 1.11.2022 Behördendelegation.
Partizipationsprozess und Wechselspiel mit der Planung im GVK Raum Baden und Umgebung: Phase Lagebeurteilung. © Kanton Aargau (Grafik: ebp)
Grafik 2 von 6 "Lösungansätze und Spielraum in den Jahren 2022/2023", partizipativer Prozess GVK Raum Baden und Umgebung in den Jahren 2022/2023: Zeitstrahl mit Start beim Entwurf des Planungsteams Ende 2022. Danach: Begleitgruppensitzung am 06.12.2022, Bereinigung durch das Planungsteam, 28.01.2023 2. Mobilitätskonferenz, ePartizipation, Bereinigung durch das Planungsteam, Behördendelegation.
Partizipationsprozess und Wechselspiel mit der Planung im GVK Raum Baden und Umgebung: Phase Lösungsansätze. © Kanton Aargau (Grafik: ebp)
Grafik 3 von 6 "Definition der Ziele im Jahr 2023", partizipativer Prozess GVK Raum Baden und Umgebung im Zeitraum 2023/2024: Zeitstrahl mit Start beim überarbeiteten Entwurf des Planungsteams im Jahr 2023. Danach: Begleitgruppensitzungen, Bereinigung durch das Planungsteam, 3. Mobilitätskonferenz, ePartizipation, Bereinigung durch das Planungsteam, Behördendelegation.11.2022 Behördendelegation.
Partizipationsprozess und Wechselspiel mit der Planung im GVK Raum Baden und Umgebung: Phase Zieldefinition. © Kanton Aargau (Grafik: ebp)
Grafik 4 von 6 "Entwicklung der Massnahmen im Jahr 2024", partizipativer Prozess GVK Raum Baden und Umgebung im Jahr 2024: Zeitstrahl mit Start beim überarbeiteten Entwurf des Planungsteams. Danach: Begleitgruppensitzungen, Bereinigung durch das Planungsteam, 4. Mobilitätskonferenz, ePartizipation, Bereinigung durch das Planungsteam, Behördendelegation.
Partizipationsprozess und Wechselspiel mit der Planung im GVK Raum Baden und Umgebung: Phase Entwicklung Massahmen. © Kanton Aargau (Grafik: ebp)
Grafik 5 von 6 "Konsolidierung und Umsetzung im Jahr 2024", partizipativer Prozess GVK Raum Baden und Umgebung im Jahr 2024: Zeitstrahl mit Start beim überarbeiteten Entwurf des Planungsteams. Danach: Begleitgruppensitzung, Bereinigung durch das Planungsteam, 5. Mobilitätskonferenz, ePartizipation, Bereinigung durch das Planungsteam, Behördendelegation.
Partizipationsprozess und Wechselspiel mit der Planung im GVK Raum Baden und Umgebung: Phase Konsolidierung und Umsetzung. © Kanton Aargau (Grafik: ebp)
Grafik 6 von 6 "Richtplanverfahren 2024/2025", partizipativer Prozess GVK Raum Baden und Umgebung in den Jahren 2024/2025: Start ist bei den Beschlüssen durch den Regierungsrat und der öffentlichen Anhörung, mit Bereinigung der Ergebnisse durch das Planugnsteam und drauf folgender Behördendelegation. Im Jahr 2025 sollen der Regierungsrat das Geschäft beschliessen und darauf hin in den Grossen Rat des Kantons Aargau geben.
Partizipationsprozess und Wechselspiel mit der Planung im GVK Raum Baden und Umgebung: Phase Richtplanverfahren. © Kanton Aargau (Grafik: ebp)

öV-Angebot: Bis 2040 genügt die Weiterentwicklung des Busnetzes

Die bisherigen Planungen zum öV-System im Raum Baden und Umgebung haben ergeben: Das System ist zweckmässig, stösst jedoch hinsichtlich Kapazität und Zuverlässigkeit bereits heute an Grenzen. Im GVK-Zeithorizont 2040 werden die Kapazität und die Angebotsqualität des öV aufgrund des Verkehrswachstums und der prognostizierten Siedlungsentwicklung den Anforderungen nicht mehr genügen. Es braucht eine gezielte Weiterentwicklung des öV-Angebots in diesem Raum.

Bilaterale Gespräche zum öV-Hauptkorridor zwischen Killwangen und Baden mit den territorial betroffenen Gemeinden (Baden, Wettingen, Neuenhof und Killwangen) und weitere Vertiefungsarbeiten des Planerteams zeigen: Aufgrund der absehbaren Siedlungsentwicklungen bis zum GVK-Horizont 2040 ist die Einführung eines Trams nicht zwingend. Mit einer Weiterentwicklung des Busnetzes lässt sich die geforderte Kapazität bereitstellen. Auch die nötige Attraktivität nimmt dank ausgebauter Busbevorzugung zu.

Längerfristig – also nach dem GVK-Horizont 2040 – kann je nach Siedlungsentwicklung eine zusätzliche öV-Nachfrage jedoch nicht mehr in der notwendigen Qualität mit Buslinien gedeckt werden. Es ist denkbar, dass dann die Kapazitäten und der Komfort von Tramlinien notwendig sein werden. Deshalb soll im Rahmen des GVK Raum Baden und Umgebung – ergänzend zur erwähnten Weiterentwicklung des Busnetzes – der Raum für öV-Korridore gesichert werden, die auch für Trams geeignet sind. Die Behördendelegation hat die Projektleitung deshalb einstimmig beauftragt, ein öV-Konzept für den GVK-Zeithorizont 2040 mit gestärkten Busachsen zu entwickeln. Um nach 2040 Spielräume zu erhalten, sollen im GVK ebenfalls geeignete Korridore für einen allfälligen Trambetrieb aufgezeigt und die erforderlichen Flächen gesichert werden. Zum Thema öV-Angebot ist auf der Projektwebseite ein detailliertes Faktenblatt aufgeschaltet (Link (PDF, 12 Seiten, 1,1 MB)).

Limmatquerungen: Varianten mit verschiedenen Zeithorizonten

GVK Raum Baden und Umgebung: Aktuelle, stark belastete Situation der Limmatquerungen

Das Kantonsstrassennetz im Raum Baden und Umgebung ist bereits heute durch den motorisierten Verkehr stark belastet. Ganz besonders gilt das für die drei Limmatquerungen Siggenthalerbrücke, Hochbrücke Baden und Limmatbrücke zwischen Wettingen und Neuenhof, mit den jeweils beidseits der Brücken angrenzenden Knoten (s. Illustration). Diese Knoten sind während der Spitzenzeiten überlastet, es kommt teilweise zu längeren Staus. Mit der bis 2040 prognostizierten Zunahme des motorisierten Individualverkehrs um 20 Prozent werden diese Überlastungen ohne entsprechende Massnahmen künftig deutlich verstärkt.

Im Bereich der Siggenthalerbrücke und der Limmatbrücke zwischen Wettingen und Neuenhof sind die Defizite bis zum GVK-Zeithorizont 2040 im Vergleich zur Hochbrücke Baden überschaubar. Dagegen ist der Brückenkopf Ost bei der Hochbrücke Baden seit der Umgestaltung des Schulhausplatzes zum kritischen Brennpunkt des regionalen Verkehrsgeschehens geworden. Hier braucht es mehrere eng aufeinander abgestimmte Massnahmen, damit die verschiedenen Verkehrsteilnehmenden auch künftig zuverlässig und sicher unterwegs sein können.

Das Planerteam hat der Behördendelegation Massnahmen für drei Zeithorizonte vorgeschlagen. Kurzfristig sollen die Radstreifen auf der Hochbrücke verbreitert werden, zudem sollen einzelne Fahrbeziehungen am Brückenkopf Ost und dem Knoten Schartenstrasse angepasst werden, um den Verkehrsfluss stabiler zu gestalten und den öV zu priorisieren. Mittelfristig soll der Veloverkehr im Bereich des Brückenkopfs Ost mit Unterführungen und einer neuen Velobrücke über die Limmat vollständig eigentrassiert werden. Langfristig wurden für eine vollständige öV-Eigentrassierung drei weitere, umfassendere Massnahmen aufgezeigt, unter anderem die in der Vorphase vorgeschlagene Umnutzung der Hochbrücke inklusive Bau einer neuen Limmatbrücke für den Autoverkehr. Die Machbarkeit dieser drei Massnahmen müsste weiter geprüft werden.

Die Behördendelegation hat einstimmig beschlossen, die beiden Massnahmenkonzepte für den kurz-fristigen und den mittelfristigen Zeithorizont (bis 2040) im GVK aufzunehmen und der nächsten Mobilitätskonferenz zur Diskussion vorzulegen. Ziel ist, die Umsetzung der kurzfristigen Massnahmen nach dem GVK-Richtplanbeschluss im Grossen Rat anzugehen. Zudem soll nach dem GVK-Grossratsbeschluss sofort in die weitere Planung der mittelfristigen Massnahmen eingestiegen werden, unabhängig davon, ob eine Langfrist-Option vorgesehen wird oder nicht.

Zentrumsentlastung: Beschränkung auf vorerst zwei Varianten

Bereits im Dezember 2023 hatte die Behördendelegation den Variantenfächer für eine Strassen-Netzergänzung (Zentrumsentlastung, ZEL) diskutiert. Eine solche Zentrumsentlastung soll zwingend die von allen Gemeinderäten verabschiedeten Ziele des GVK und damit auch die in der Strategie mobilitätAargau definierten kantonalen Vorgaben unterstützen: Der Fuss- und Veloverkehr sowie der öV sollen gestärkt und ihre Anteile am Gesamtverkehr erhöht werden; die Strassenräume innerorts sollen lebenswert und klimagerecht gestaltet werden; die Erreichbarkeit des motorisierten Individualverkehrs soll stabil und die Kernstädte erreichbar bleiben. Es ist noch offen, ob eine ZEL zur Erreichung dieser Ziele notwendig ist und deshalb in den Massnahmenfächer aufgenommen werden soll. Die Behördendelegation hat auf Basis der bisherigen fachlichen Arbeiten eine erste Variantenreduktion möglicher Netzergänzungen vorgenommen. Sie hat die Projektleitung beauftragt, das Varianten-studium zu den Strassen-Netzergänzungen im Moment auf die Variante “ZEL lang” (lange Umfahrung von der Kantonsstrasse bei Kirchdorf über die Limmat mit Anschluss an die Kantonsstrasse im Wilerloch und durch einen Tunnel zum A1-Anschluss Neuenhof) und die Variante “ZEL kurz” (zentrumsnahe Umfahrung der Innenstadt von Baden) zu beschränken. Die detaillierte Begründung für diese Variantenreduktion ist in einem Faktenblatt (Link (PDF, 10 Seiten, 1,5 MB)) beschrieben, das auf der GVK-Projektwebseite aufgeschaltet ist.

Ausblick

Bei den genannten Vor-Entscheiden der Behördendelegation handelt es sich nicht um den definitiven Beschluss von Massnahmen. Die Behördendelegation wird im Mai 2024 den regionalen Massnahmenfächer zuhanden der vierten Mobilitätskonferenz im Mai/Juni definitiv freigeben. Dieser Massnahmenfächer wird neben den oben erwähnten Ansätzen eine grosse Zahl an kleineren, unabhängig realisierbaren Massnahmen enthalten. Die Mobilitätskonferenz findet wie bereits kommuniziert in drei Teilräumen statt, gefolgt von einer Online-Partizipation für die breite Bevölkerung. Die Inputs aus der Mobilitätskonferenz und der Online-Partizipation fliessen in die weitere Planung ein. Danach startet die fünfte und letzte GVK-Phase "Umsetzungsplanung der Massnahmen". Anschliessend wird das Dossier zum GVK Raum Baden und Umgebung fertiggestellt. Nach den Beschlüssen dazu durch die Behördendelegation und die Stadt- und Gemeinderäte ist die Planungsphase 2022–2024 abgeschlossen. Das Dossier ist dann bereit für den Start des ordentlichen Richtplanverfahrens gemäss Gesetzgebung, das im Jahr 2025 mit der öffentlichen Anhörung startet.