Hauptmenü

Zurück

Gesamtverkehrskonzept (GVK) Raum Baden und Umgebung: Weitere Schritte bei der Massnahmenentwicklung

Shutterstock

Die Behördendelegation des Gesamtverkehrskonzepts (GVK) Raum Baden und Umgebung hat in ihrer Sitzung vom 8. Dezember 2023 die Daten für die dezentralen, vierten Mobilitätskonferenzen (MoK) sowie für die fünfte, zentrale MoK festgelegt. Eine möglichst breite Beteiligung der Bevölkerung soll durch zusätzliche Kommunikationsmassnahmen erreicht werden. Die Behördendelegation hat zudem die Aufteilung der Massnahmen in drei Kategorien zustimmend zur Kenntnis genommen: eingeleitete Massnahmen ausserhalb des GVK sowie eigenständige Massnahmen und Massnahmenpakete im GVK.

Im Gesamtverkehrskonzept (GVK) Raum Baden und Umgebung sind von 2022 bis voraussichtlich Ende 2024 fünf Planungsphasen mit entsprechenden Partizipationszyklen vorgesehen. Bereits abgeschlossen sind die Phasen "Lagebeurteilung", "Ziele" sowie "Spielräume". Aktuell läuft die vierte Phase "Massnahmenentwicklung", als fünfte und letzte Phase ist anschliessend die "Umsetzungsplanung der Massnahmen" vorgesehen (Infos zur Partizipation im GVK).

Partizipation über mehrere Jahre

Grafik 1 von 6 "Lagebeurteilung im Jahr 2022", partizipativer Prozess GVK Raum Baden und Umgebung im Jahr 2022: Zeitstrahl mit Start beim ersten Entwurf des Planungsteams Mitte 2022. Danach: 1. Begleitgruppensitzung am 30.08.2022, Bereinigung durch das Planungsteam, 24.09.2022 1. Mobilitätskonferenz, 3.10.-16.10.2022 ePartizipation, Bereinigung durch das Planungsteam, 1.11.2022 Behördendelegation.
Partizipationsprozess und Wechselspiel mit der Planung im GVK Raum Baden und Umgebung: Phase Lagebeurteilung. © Kanton Aargau (Grafik: ebp)
Grafik 2 von 6 "Lösungansätze und Spielraum in den Jahren 2022/2023", partizipativer Prozess GVK Raum Baden und Umgebung in den Jahren 2022/2023: Zeitstrahl mit Start beim Entwurf des Planungsteams Ende 2022. Danach: Begleitgruppensitzung am 06.12.2022, Bereinigung durch das Planungsteam, 28.01.2023 2. Mobilitätskonferenz, ePartizipation, Bereinigung durch das Planungsteam, Behördendelegation.
Partizipationsprozess und Wechselspiel mit der Planung im GVK Raum Baden und Umgebung: Phase Lösungsansätze. © Kanton Aargau (Grafik: ebp)
Grafik 3 von 6 "Definition der Ziele im Jahr 2023", partizipativer Prozess GVK Raum Baden und Umgebung im Zeitraum 2023/2024: Zeitstrahl mit Start beim überarbeiteten Entwurf des Planungsteams im Jahr 2023. Danach: Begleitgruppensitzungen, Bereinigung durch das Planungsteam, 3. Mobilitätskonferenz, ePartizipation, Bereinigung durch das Planungsteam, Behördendelegation.11.2022 Behördendelegation.
Partizipationsprozess und Wechselspiel mit der Planung im GVK Raum Baden und Umgebung: Phase Zieldefinition. © Kanton Aargau (Grafik: ebp)
Grafik 4 von 6 "Entwicklung der Massnahmen im Jahr 2024", partizipativer Prozess GVK Raum Baden und Umgebung im Jahr 2024: Zeitstrahl mit Start beim überarbeiteten Entwurf des Planungsteams. Danach: Begleitgruppensitzungen, Bereinigung durch das Planungsteam, 4. Mobilitätskonferenz, ePartizipation, Bereinigung durch das Planungsteam, Behördendelegation.
Partizipationsprozess und Wechselspiel mit der Planung im GVK Raum Baden und Umgebung: Phase Entwicklung Massahmen. © Kanton Aargau (Grafik: ebp)
Grafik 5 von 6 "Konsolidierung und Umsetzung im Jahr 2024", partizipativer Prozess GVK Raum Baden und Umgebung im Jahr 2024: Zeitstrahl mit Start beim überarbeiteten Entwurf des Planungsteams. Danach: Begleitgruppensitzung, Bereinigung durch das Planungsteam, 5. Mobilitätskonferenz, ePartizipation, Bereinigung durch das Planungsteam, Behördendelegation.
Partizipationsprozess und Wechselspiel mit der Planung im GVK Raum Baden und Umgebung: Phase Konsolidierung und Umsetzung. © Kanton Aargau (Grafik: ebp)
Grafik 6 von 6 "Richtplanverfahren 2024/2025", partizipativer Prozess GVK Raum Baden und Umgebung in den Jahren 2024/2025: Start ist bei den Beschlüssen durch den Regierungsrat und der öffentlichen Anhörung, mit Bereinigung der Ergebnisse durch das Planugnsteam und drauf folgender Behördendelegation. Im Jahr 2025 sollen der Regierungsrat das Geschäft beschliessen und darauf hin in den Grossen Rat des Kantons Aargau geben.
Partizipationsprozess und Wechselspiel mit der Planung im GVK Raum Baden und Umgebung: Phase Richtplanverfahren. © Kanton Aargau (Grafik: ebp)

Die Daten und Orte der vierten Mobilitätskonferenz dezentral in drei Teilräumen

Bereits im September 2023 hatte die Behördendelegation gegenüber den drei ersten Partizipationszyklen für den vierten Durchlauf eine Änderung beschlossen. Bisher fanden die Mobilitätskonferenzen (MoK) pro Zyklus zentral an einem Ort statt; die vierte wird dezentral in drei Teilräumen an unterschiedlichen Tagen durchgeführt. In ihrer Sitzung vom 8. Dezember 2023 hat die Behördendelegation nun auch die Daten der drei Konferenzen festgelegt:

  • MoK 4 Mitte (Baden/Turgi, Freienwil, Ehrendingen, Ennetbaden): Samstag, 25. Mai 2024
  • MoK 4 West (Untersiggenthal, Obersiggenthal): Samstag, 8. Juni 2024
  • MoK 4 Ost (Wettingen, Neuenhof, Killwangen): Samstag, 15. Juni 2024

Die Mitglieder der Mobilitätskonferenz können frei wählen, ob sie nur in ihrem Teilraum teilnehmen wollen oder ob sie an weiteren Anlässen in den anderen Teilräumen mitwirken möchten. Danach folgt die vierte und letzte Online-Mitwirkung ab 24. Juni 2024. Die fünfte und voraussichtlich letzte Mobilitätskonferenz wird wieder zentral an einem Ort durchgeführt; sie findet gemäss heutigem Planungsstand am Samstag, 21. September 2024, statt.

Verschiedene Kategorien von Massnahmen

Bei den aktuell laufenden Arbeiten hat sich gezeigt, dass es für das allgemeine Verständnis und die Massnahmenentwicklung sinnvoll ist, die Massnahmen in verschiedene Kategorien zu unterteilen. Diese Unterteilung wurde von der Behördendelegation beschlossen:

  • Eingeleitete Massnahmen: Darunter werden Massnahmen verstanden, die vom Kanton in Absprache mit den Gemeinden zeitlich vor dem GVK (und unabhängig davon) geplant, bisher aber nicht ausgeführt wurden. Da der Kanton bereits heute die Ziele seiner Mobilitätsstrategie mobilitätAARGAU berücksichtigt, wirken sich diese Massnahmen in der Regel auch positiv auf die im GVK definierten Ziele aus. Beispiele für eingeleitete Massnahmen sind die laufenden Kantonsstrassenprojekte: Belagssanierung Landstrasse mit Radstreifen und Trottoirs in Ehrendingen, Sanierung und Aufwertung Vogelsangstrasse, K438 in Turgi. Es gibt aber auch einige Massnahmen, bei denen der Kanton nicht autonom handeln kann (z.B. Bahnausbau).
  • Eigenständige Massnahmen: Darunter werden alle Massnahmen des GVK verstanden, die aus fachlicher Sicht eigenständig geplant und umgesetzt werden können. Eigenständig bedeutet, dass die Realisierung nicht von anderen (grösseren) GVK-Massnahmen abhängig ist. Diese Massnahmen können und sollen auch ohne bzw. zeitlich vor den Massnahmenpaketen (s. unten) umgesetzt werden. Die eigenständigen Massnahmen sind nach den fünf Handlungsfeldern gemäss Richtplan gegliedert.
    Beispiel zum Handlungsfeld Fuss- und Veloverkehr: Veloinfrastrukturmassnahmen ausserhalb des Zentrums, bzw. wo genügend Raum für die Anlagen vorhanden sind; zum Beispiel die Velo-Hauptverbindung von Obersiggenthal nach Untersiggenthal entlang des Kirchwegs.
  • Massnahmenpakete: Grosse Massnahmen müssen immer Teil eines ganzen Massnahmenpaketes sein, um eine Wirkung zu entfalten. Bei räumlich beengten Verhältnissen (v.a. bei Limmatquerungen in der Klus) müssen auch kleinere bis mittlere Massnahmen eng aufeinan-der abgestimmt werden. Für diese Bereiche werden deshalb Massnahmenpakete geschnürt, die mehrere Handlungsfelder umfassen können.
    Beispiele: Zentrumsentlastung (Strassen-Umfahrung), Stärkung öV-Achsen.

An ihrer Sitzung vom 8. Dezember 2023 stimmte die Behördendelegation dem Stand der eigenständigen Massnahmen zu, dies nach Diskussion der Inputs aus der Sitzung der GVK-Begleitgruppe von Ende November. Die Behördendelegation nahm zudem zur Kenntnis, dass die Massnahmenpakete in Entwicklung sind und die Gesamtschau der Massnahmen im ersten Quartal des nächsten Jahres mit den entsprechenden Inputs aus mehreren Begleitgruppensitzungen im Entwurf vorliegen wird. Die Behördendelegation wird die Massnahmen ebenfalls in mehreren Schritten diskutieren und den Vorschlag dann für die Mobilitätskonferenzen im Mai/Juni 2024 freigeben.

Velo-Massnahmen in der 5. Aggloprogramm-Generation

Die Behördendelegation hat bereits im September 2023 die Projektleitung beauftragt, die Aufnahme von infrastrukturellen Massnahmen zugunsten des Veloverkehrs ins Agglomerationsprogramm der 5. Generation zu prüfen. Da die Fristen für die Eingabe beim Bund sehr knapp sind, kommen nur wenige und wenig komplexe Vorhaben in Frage. In den Gemeinden Baden, Ennetbaden, Obersiggenthal sollen in diesem Programm ausgewählte Massnahmen des GVK umgesetzt werden, vorbehältlich späterer Beschlüsse der Behördendelegation. Um die Verbindlichkeit zu stärken, sollen die betroffenen Gemeinden bis Ende Februar entsprechende Gemeinderatsbeschlüsse abholen. Dies auch darum, weil die Velomassnahmen neben der Teilfinanzierung durch den Bund im Rahmen des Aggloprogramms auch durch die Gemeinden gestützt und meist auch mitfinanziert werden müssen.

Kommunikation und Partizipation weiter stärken

In der jetzt laufenden Phase der Massnahmenentwicklung sollen die Kommunikation und Partizipation weiter gestärkt werden. Die Behördendelegation hat deshalb den Vorschlag der Projektleitung für verschiedene zusätzliche Massnahmen zustimmend zur Kenntnis genommen. So soll ab Anfang 2024 ein regelmässiger Info-Letter (Mail) mit Hintergrundinformationen, zum aktuellen Stand, den laufenden Arbeiten und den Meilensteinen des GVK verschickt werden. Dieser geht an die bisher am Projekt beteiligten, über die Projektwebseite können sich aber alle Interessierten für den Info-Letter anmelden (Anmelde-Link). Weiter soll die ePartizipationsrunde nach der vierten Mobilitätskonferenz im Sommer 2024 mit einer interaktiven und leicht verständlichen Online-Karte unterstützt werden. Ebenfalls ist eine Plakatkampagne in den Gemeinden vorgesehen. Das Ziel ist, dass sich möglichst viele Menschen an der Mitwirkung zu den im GVK erarbeiteten Massnahmen beteiligen.

Ausblick

Gegen Ende der fünften und letzten Phase "Umsetzungsplanung der Massnahmen" wird das Dossier zum GVK Raum Baden und Umgebung fertiggestellt. Nach den Beschlüssen der Behördendelegation und der Stadt- und Gemeinderäte ist diese Planungsphase 2022-2024 abgeschlossen. Das Dossier ist dann bereit für den Start des ordentlichen Richtplanverfahrens gemäss Gesetzgebung, das im 2025 mit der öffentlichen Anhörung startet.