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Gesamtverkehrskonzept (GVK) Raum Baden und Umgebung: Die zehn Gemeinden des GVK-Perimeters beschliessen Lagebeurteilung und Ziele

Das Gesamtverkehrskonzept (GVK) Raum Baden und Umgebung hat einen wichtigen Meilenstein erreicht: Alle zehn in der Behördendelegation vertretenen Gemeinden haben mit Beschlüssen ihrer Gemeinde- und Stadträte die Lagebeurteilung und die Ziele für das GVK verabschiedet. In ihrer Sitzung vom 30. Mai 2023 hat die Behördendelegation gestützt darauf die Lagebeurteilung, die Ziele und die dazugehörigen Erfolgskriterien definitiv beschlossen. "Damit ist eine wichtige und solide Basis gelegt für die weiteren, immer konkreteren Planungen im GVK", erklärt Regierungsrat Stephan Attiger, Vorsteher des Departements Bau, Verkehr und Umwelt.

Die Lagebeurteilung war im Jahr 2022 der erste Planungs-schritt im Gesamtverkehrskonzept (GVK) Raum Baden und Umgebung. Sie stützt sich auf Interviews mit Gemeindebehörden, beschreibt die heutige verkehrliche Situation im Raum Baden und Umgebung und schätzt ein, wie sich diese mit dem erwarteten Wachstum bis 2040 verändert. Die Lagebeurteilung wurde durch die Daten der im Oktober 2022 durchgeführten Nummernschilderhebung im Ostaargau ergänzt sowie durch die verschiedenen Entscheid- und Partizipationsgremien und -gefässe des GVK diskutiert und bereinigt: Behördendelegation, Begleitgruppe, Mobilitätskonferenz, Online-Partizipation. Die wichtigsten Erkenntnisse aus der Lagebeurteilung lauten:

  • Der Verkehr im Raum Baden und Umgebung ist aus regionaler Sicht mehrheitlich hausgemacht: Es handelt sich um Binnenverkehr (Wege innerhalb des Raums) oder Quell-/Zielverkehr (Wegen zwischen dem Raum und benachbarten Räumen).
  • Der regionale Durchgangsverkehr durch den gesamten Raum (also ohne Start oder Ziel innerhalb des Raums) wird zu einem grossen Teil auf der Bahn und der Nationalstrasse abgewickelt. Der den Gesamtraum querende Verkehr auf dem Kantonsstrassennetz ist dagegen im Verhältnis zum gesamten Verkehr auf den Strassen sehr klein.
  • Das Mobilitätsverhalten und insbesondere die Verkehrsmittelwahl unterscheiden sich innerhalb des Raums beträchtlich.
  • Das öV-Angebot ist in der Region heute mit wenigen Ausnahmen gut. Für den Veloverkehr stehen vor allem abseits der Kantonsstrassen zwischen einzelnen Gemeinden attraktive Routen zur Verfügung. Die kapazitätsbestimmenden Knoten im Strassennetz führen nicht nur zu Stau für den Autoverkehr, sondern beeinträchtigen auch die anderen Verkehrsmittel: Das Potential von öV und Velo wird im regionalen Verkehr nicht ausgeschöpft.
  • Die Kantonsstrassen verlaufen in den meisten Gemeinden mitten durch das Siedlungsgebiet, sind heute mehrheitlich auf den Autoverkehr ausgerichtet und für den Fuss- und Veloverkehr unattraktiv. Das beeinträchtigt die Aufenthaltsqualität und den lokalen Verkehr. Die Attraktivität der Ortsdurchfahrten sinkt und erschwert die Innenentwicklung.
  • Das vom Kanton prognostizierte Bevölkerungs- und Wirt-schaftswachstum um rund 30 Prozent ist realistisch. Tritt es ein, so wächst der Autoverkehr ohne Massnahmen des GVK bis 2040 um 20 Prozent, der übrige Verkehr (öV, Fuss- und Veloverkehr) um 40 Prozent.

Ziele und Erfolgskriterien

Die Ziele des GVK bis 2040 und die dazugehörenden Erfolgskriterien für die Beurteilung der Zielerreichung wurden im zweiten Planungsschritt im Jahr 2023 definiert und in den oben erwähnten Gremien und Gefässen geschärft. Danach wurden sie zusammen mit der Lagebeurteilung von den zehn Gemeinde- und Stadträten, die in der GVK-Behördendelegation vertreten sind, mittels Protokollauszug verabschiedet – mit wenigen Hinweisen und einem Ergänzungsantrag der Gemeinde Obersiggenthal (s. unten). Die sieben nun durch die Behördendelegation des GVK definitiv beschlossenen Ziele lauten:

  • Flächensparende Mobilität
    Im Raum Baden und Umgebung sind die Menschen möglichst oft mit dem öffentlichen Verkehr (öV), dem Velo oder zu Fuss unterwegs. Dabei kombinieren sie bei Be-darf diese Verkehrsmittel und das Auto.
  • Rahmenbedingungen für Arbeits- und Bildungsverkehr
    Auszubildende von überkommunalen Schulen und Erwerbstätige können ihre Mobilität unter Rahmenbedingungen gestalten, die die Nutzung von flächensparenden Verkehrsmitteln begünstigen und das Verkehrsaufkommen während der Hauptverkehrszeiten reduzieren.
  • Attraktiver und zukunftsfähiger Lebensraum
    Die Strassenräume sind innerorts Bestandteil von lebenswert und klimagerecht gestalteten Siedlungsräumen, in welchen sich alle Verkehrsteilnehmenden sicher fühlen. Die Siedlungsgebiete werden durch den Schwerverkehr möglichst wenig tangiert.
  • Velogerechter Raum
    Das Veloverkehrsnetz im ganzen Raum erschliesst die wichtigen Zielorte durchgängig, direkt und attraktiv. Menschen aller Generationen bewegen und fühlen sich darauf sicher.
  • Leistungsfähiges und vernetztes öV-System
    Auf den wichtigen Beziehungen innerhalb des Raums und zu den angrenzenden Räumen besteht ein zuverlässiges, direktes und komfortables öV-Angebot, das mit anderen Fortbewegungsarten vernetzt ist.
  • Stabile Erreichbarkeit für den Autoverkehr
    Die Reisezeiten für den Autoverkehr innerhalb der Region sind planbar, die heutige Erreichbarkeit bleibt damit erhalten.
  • Siedlungsentwicklung an gut erreichbaren Orten
    Das Siedlungswachstum erfolgt in gut bis sehr gut mit dem öV erschlossenen Gebieten. Möglichst viele Alltags- und Freizeitaktivitäten sind in Fuss- oder Velodistanz zum Wohnort erreichbar.

Neues Erfolgskriterium zum Thema Transit-Schwerverkehr

In ihrer Sitzung vom 30. Mai 2023 hat die Behördendelegation das Ziel "Attraktiver und zukunftsfähiger Lebensraum" und die darin enthaltene, allgemeine Formulierung "Die Siedlungsgebiete werden durch den Schwerverkehr möglichst wenig tangiert" (s. oben) um das folgende Erfolgskriterium ergänzt: "Das Strassennetz innerhalb der Siedlungsgebiete wird für den Transit-Schwerverkehr nicht attraktiver." Diese Anpassung erfolgte gestützt auf den Antrag des Gemeinderates Obersiggenthal, der forderte, dass eine Zunahme des Transitschwerverkehrs verhindert / unterbunden werden müsse, sowie dass der Transit-Schwerverkehr nicht durch die Siedlungsgebiete fahren soll. Die grosse Mehrheit der Behördendelegation lehnte den genauen Wortlaut des Antrags des Gemeinderates Obersiggenthal angesichts des geringen Anteils des durchfahrenden Schwerverkehrs und der fehlenden gesetzlichen Grundlagen ab. Mit der Ergänzung der Erfolgskriterien wurde das Anliegen von Obersiggenthal aber sinngemäss aufgenommen.

Damit hat die Behördendelegation die ersten beiden Planungsschritte zur Lagebeurteilung sowie zu den Zielen und Erfolgskriterien definitiv genehmigt und abgeschlossen. "Die allgemeine Zustimmung der zehn Gemeinde- und Stadträte ist ein Meilenstein im GVK und bildet eine wichtige Grundlage für die weiteren Arbeiten. So können wir die Fachplanungen auf einer soliden Basis vorantreiben und die nächsten, immer konkreteren Schritte in Angriff nehmen. Der Fachprozess wird dabei wie bisher durch eine breit abgestützte Partizipation begleitet", erklärt Regierungsrat Stephan Attiger, Vorsteher des Departements Bau, Verkehr und Umwelt und Mitglied der GVK-Behördendelegation.

Dritte Mobilitätskonferenz am 17. Juni 2023

In ihrer Sitzung vom 30. Mai 2023 hat die Behördendelegation zudem den Anträgen der Projektleitung zu Inhalt und Ablauf der dritten Mobilitätskonferenz zugestimmt, die am Samstag, 17. Juni 2023, stattfinden wird. Diese ist dem dritten Planungsschritt des GVK gewidmet, also zu möglichen Spielräumen und Lösungsansätzen – wobei verschiedene Thesen diskutiert werden, die sich auf die fünf Handlungsfelder des GVK beziehen: Strassennetz und Betrieb, Bahn und Bus, Fuss- und Veloverkehr, Stadt- und Freiraum, Mobilitätsmanagement. Die Erkenntnisse aus der Mobilitätskonferenz werden anschliessend wiederum in eine Online-Partizipation fliessen, an der sich die breite Bevölkerung beteiligen kann. Diese findet vom 26. Juni bis am 16. Juli 2023, Inhalt und Start der ePartizipation werden rechtzeitig kommuniziert.

Absicht der Planung bis 2025

Der Kanton Aargau entwickelt zusammen mit seinen Regionen, Städten und Gemeinden mit Sorgfalt ein zukunftweisendes Mobilitätsangebot in einem funktionierenden Gesamtsystem: für die Menschen im gesamten Aargau. Flächen für die künftigen Mobilitätsbedürfnisse sollen damit frühzeitig erkannt und nach der GVK-Planung voraussichtlich im Jahr 2025 im kantonalen Richtplan gesichert werden.