Für den Raum Baden und Umgebung hat das Departement Bau, Verkehr und Umwelt gemeinsam mit acht betroffenen Gemeinden und dem Regionalplanungsverband Baden Regio im Rahmen des regionalen Gesamtverkehrskonzepts Ostaargau bis 2021 ein Paket mit Massnahmen erarbeitet. Vor dem nächsten Richtplanschritt sind gemeinsam mit den betroffenen Gemeinden weitere Abklärungen nötig.
Gesamtverkehrskonzept Raum Baden und Umgebung
Im Jahr 2017 hatte der Grosse Rat den Eintrag des rGVK Ostaargau im Richtplan auf der Stufe Zwischenergebnis beschlossen. Danach wurden die Handlungsfelder präzisiert und weiterentwickelt. Die Anhörung 2019/20 hat gezeigt, dass der Handlungsbedarf, die gesamtheitliche Planung mit den fünf Handlungsfeldern und die Stossrichtung in den Räumen unterstützt werden. Nach Auswertung und Klärung des Vorgehens für die Räume Baden und Umgebung und Brugg-Windisch hat der Grosse Rat am 4. Mai 2021 für den Raum Baden und Umgebung wichtige Velo-Infrastrukturelemente im Richtplan auf die Stufe Zwischenergebnis angehoben, die Zentrumsentlastung Baden vorerst auf Antrag der Regierung im Zwischenergebnis belassen und Vorgaben für die weitere Planung gemacht. Diese Vorhaben starten ab 2022 als "Gesamtverkehrskonzept (GVK) Raum Baden und Umgebung" in eine weitere Planungsphase, in enger Abstimmung mit den Planungen für die Weiterführung der Limmattalbahn bis Baden.
Voraussichtlicher Terminplan für Konzepterarbeitung
bis Frühling 2023 |
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bis Ende 2023 | Entwicklung von Massnahmen |
bis Frühling 2024 | Finalisierung |
2025 |
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Die Mobilitätsstrategie definiert die fünf Handlungsfelder
Die Basis bilden die Grundsätze der Strategie mobilitätAARGAU. Die Mobilität in den Städten muss andere Ansprüche erfüllen, als diejenige in ländlichen Gebieten: Wer in den Städten und Agglomerationen wohnt oder über kurze Distanzen dorthin pendelt, wird mehr auf den öffentlichen Verkehr sowie Fuss- und Veloverkehr zurückgreifen. Wer längere Strecken fahren muss, wird dies mit dem öffentlichen Verkehr oder dem motorisierten Individualverkehr tun. Dank vermehrter Nutzung des öffentlichen Verkehrs und des Fuss- und Veloverkehrs entsteht der Platz, den es braucht, um möglichst ohne Hindernisse ans Ziel zu kommen. Ein Kernanliegen ist also die Stärkung des Fuss- und Veloverkehrs sowie des öffentlichen Verkehrs, vor allem in den Städten Baden und Brugg und ihren Agglomerationen. Insbesondere der Anteil des Veloverkehrs soll deutlich steigen. Verkehrsentlastungen in den Stadtzentren ermöglichen eine hochwertige Stadt- und Freiraumentwicklung und bieten mehr Fläche für den öffentlichen Verkehr sowie für den Fuss- und Veloverkehr.
Vom Gesamtverkehrskonzept profitieren nicht nur die städtischen Zentren, sondern der gesamte Ostaargau als attraktiver Lebensraum und wichtiger Wirtschaftsstandort. Die drei Regionalplanungsverbände Brugg Regio, Baden Regio, Zurzibiet Regio und 12 Gemeinden wurden eng in die Entwicklung des Gesamtverkehrskonzepts einbezogen.
Das rGVK Ostaargau fokussiert auf die fünf Handlungsfelder:
GVK Raum Baden und Umgebung
Mit seinem Richtplanbeschluss vom 4. Mai 2021 hat der Grosse Rat dem Regierungsrat den Auftrag erteilt, die Planung im Raum Baden und Umgebung bis zur Festsetzungsreife voranzutreiben.
Für eine Festsetzung im GVK-Raum Baden sind weitere Planungsarbeiten in den Teilräumen Baden und Unteres Aaretal nötig. Die bisherigen Untersuchungen zur Zentrumsentlastung, zur Umnutzung der Hochbrücke und zur neuen Limmatbrücke zwischen Wettingen und Baden sowie zum Autobahnanschluss Neuenhof werden zusammen mit der Planung der Limmattalbahn ab 2022 weitergeführt und vertieft; ebenso die Aktualisierung des Handlungsfeldes Bahn und Bus mit einem öV-Angebot in unterschiedlichen Ausprägungen von Bus/LTB.
Im Raum Baden wird die koordinierte Planung der GVK-Massnahmen unter Einbezug der betroffenen Gemeinden (Neuenhof, Wettingen, Baden, Ennetbaden, Obersiggenthal, Untersiggenthal, Turgi, Ehrendingen, Freienwil, Killwangen) und des Regionalplanungsverbands Baden Regio weitergeführt.
Die Aufarbeitung der Verkehrsentwicklung am Grenzübergang Koblenz mit Fokus Schwerverkehr sowie die Koordination mit den weiteren Aufgaben im Raum Unteres Aaretal und Zurzibiet ist ab 2022 als Folgeaufgabe in Zusammenarbeit mit den betroffenen Gemeinden vorgesehen. Diese Vertiefung wird als eigenständige Planung parallel zu den Planungsschritten im Raum Baden durchgeführt und an den Schnittstellen koordiniert.
Der Bearbeitungsperimeter des Gesamtverkehrskonzepts Raum Baden und Umgebung
Der Perimeter für die aktuellen Planungen und Vertiefungsarbeiten im Gesamtverkehrskonzept (GVK) Raum Baden und Umgebung wurde aufgrund von fachlichen Kriterien definiert und von der Behördendelegation an seiner Sitzung vom 24. März 2022 bestätigt.
Die Stadt Baden und die Gemeinde Wettingen liegen einerseits aufgrund ihrer Grösse und Bedeutung als zusammenhängendes Regionalzentrum im Perimeter, andererseits aufgrund der zentralen Lage des gesamten Raums.
Zusätzlich zu Baden und Wettingen sind die acht Gemeinden Ehrendingen, Ennetbaden, Freienwil, Killwangen, Neuenhof, Obersiggenthal, Untersiggenthal und Turgi im Planungsperimeter. Dies aufgrund folgender Fachkriterien:
Besserer Einbezug von Gemeinden ausserhalb des Perimeters
Die sieben Gemeinden Birmenstorf, Gebenstorf, Fislisbach, Niederrohrdorf, Oberrohrdorf, Spreitenbach und Würenlos werden aufgrund ihrer Verflechtung mit dem Bearbeitungsperimeter besser in den Prozess eingebunden.
Kriterium 1: Anbindung an A1 durch Regionalzentrum Baden-Wettingen
Die verkehrlichen Herausforderungen in der Klus von Baden bzw. im zusammenhängenden Regionalzentrum Baden-Wettingen sind einerseits auf Quell-/Zielverkehr zurückzuführen, andererseits auf Zubringerverkehr zur Autobahn A1 (v.a. Richtung Zürich). Entsprechend sollen diejenigen Gemeinden im Planungsperimeter sein, aus denen der Zubringerverkehr Richtung A1 durch das Regionalzentrum führt. Das sind insbesondere die Gemeinden im Siggenthal (Obersiggenthal, Untersiggenthal, Turgi) sowie unmittelbar nördlich von Baden um das Höhtal (Ennetbaden, Ehrendingen, Freienwil).
Die Gemeinden südlich von Baden (Rohrdorferberg, Reusstal) sowie an der Schnittstelle zum Raum Brugg (Gebenstorf, Birmenstorf) nutzen heute und in Zukunft den A1-Anschluss Baden-West. Der Raum Brugg sowie das Untere Aaretal sollen mit der Zentrumsentlastung Brugg eine bessere Anbindung an das Nationalstrassennetz (A3-Anschluss Birrfeld) bekommen. Autofahrende aus der Gemeinde Würenlos können über zwei Anschlüsse (Wettingen-Ost und Dietikon) auf die A1 gelangen.
Kriterium 2: Gemeinden im Perimeter einer allfälligen Verlängerung der Limmattalbahn bis Baden
Die Verlängerung der Limmattalbahn (LTB) von Killwangen bis Baden ist im kantonalen Richtplan als Zwischenergebnis eingetragen. Im Rahmen des GVK Raum Baden und Umgebung soll die optimale öV-Erschliessung im gesamten Raum zwischen Killwangen (als Endpunkt der Limmattalbahn, die im Dezember 2022 in Betrieb geht) und Baden nochmals umfassend untersucht werden. Dabei werden Bedarf, Zeitpunkt und Linienführung einer Verlängerung der Limmattalbahn vertieft untersucht und anderen Lösungen gegenübergestellt. Der Perimeter dieser breiteren Konzeptentwicklung umfasst ebenfalls diejenigen Gemeinden, durch welche die Verlängerung der LTB gemäss dem aktuellen Eintrag im kantonalen Richtplan verlaufen würde. Das sind Killwangen, Neuenhof, Baden und Wettingen.
Kommunikation und Partizipation stärken
In den weiteren Planungsphasen wird ein besonderes Augenmerk der Stärkung der Information und Partizipation gelten. Für die Vertiefungsarbeiten ist deshalb vorgesehen, eine aktive und regelmässige Kommunikation aufzubauen sowie die Beteiligten – u.a. Interessengruppen, Institutionen, Gewerbe usw. – stufengerecht und angemessen in den partizipativen Prozess einzubinden. Dazu hat die Behördendelegation des GVK Raum Baden und Umgebung die Gremien und Gefässe festgelegt.
Die Vertreterinnen und Vertreter der gleich anschliessend im Abschnitt "Die Gremien des GVK Baden und Umgebung" beschriebenen Partizipationsgremien werden gemeinsam mit den Gemeinden rekrutiert. Gemäss aktuellem Zeitplan soll das erste Treffen der Begleitgruppe voraussichtlich im August 2022 stattfinden, die erste Mobilitätskonferenz im September 2022. Parallel dazu laufen die fachlichen Arbeiten im GVK Raum Baden und Umgebung weiter.
Die Gremien des GVK Raum Baden und Umgebung
Behördendelegation
Die Behördendelegation ist das oberste strategische Leitungsgremium des GVK und ist wie folgt zusammengesetzt: Vorsteher des Departements Bau, Verkehr und Umwelt (BVU, Vorsitz), Stadt- und Gemeindeammänner der zehn Geimeinden im Planungsperimeter sowie Präsidenten der Regionalplanungsverbände Baden Regio und Zurzibiet Regio. Die Aufgaben der Behördendelegation:
- Führt das Projekt GVK Raum Baden und Umgebung strategisch
- Legt die Partizipations - und Kommunikationspolitik fest
- Fällt politisch relevante (Zwischen-)Entscheide
- Erhält als Entscheidgrundlagen Anträge aus dem kantonalen Fachprozess und berücksichtigt dabei die Inputs aus den Partizipationsgefässen
- Verabschiedet am Projektende Anträge zu den zweckmässigen Richtplananpassungen zuhanden des Regierungsrates
- Formuliert am Projektende Empfehlungen zu weiterem Vertiefungsbedarf und zu kommunalen Massnahmen zuhanden der Stadt- und Gemeinderäte sowie der Vorstände der Regionalplanungsverbände
Ohne Stimmrecht und als Beisitzende mit beratender Funktion nehmen zudem folgende Personen/Funktionen an den Sitzungen der Behördendelegation teil: Leiter der Abteilungen Verkehr, Tiefbau und Raumentwicklung des BVU, Projektleitung GVK, Leiter Kommunikation BVU, externe Prozessbegleiterin Partizipation, Gesamtleiter GVK, Bauherrenunterstützung.
Partizipationsgremien und -gefässe
Die angemessene Partizipation der verschiedenen Interessengruppen, interessierten Institutionen und Organisationen sowie der breiten Bevölkerung wird über folgende Gefässe sichergestellt:
- Begleitgruppe: Diese rund 30-köpfige Gruppe bildet die Interessen der Region ab und setzt sich aus Vertretungen der Gemeinden und Regionalplanungsverbänden im Planungsperimeter, regionalen Mobilitätsinstitutionen und -verbänden sowie den bereits heute bestehenden Interessengruppen zusammen. Sie setzt sich als regionaler Sparringpartner der Fachplaner mit deren Entwürfen und Varianten auseinander. Zudem reflektiert dieses Gremium die Grundlagen für die Diskussion in der Mobilitätskonferenz (s. nächsten Punkt).
- Mobilitätskonferenz: Über dieses rund 200-köpfige Gremium werden zusätzlich weitere Kreise in den Dialog einbezogen. Es wird wie folgt zusammengesetzt sein: Mitglieder der Behördendelegation und der Begleitgruppe, Vertretungen der Gemeinden im Planungsperimeter proportional zu ihrer Wohnbevölkerung, Vertretungen von weiteren an den Perimeter angrenzenden Gemeinden, Verbände (z.B. Verkehr, Umwelt, Wirtschaft usw.), Interessengruppen, Jugend-Delegation usw. Die Mobilitätskonferenz soll die Sichtweise und Anliegen der regionalen Bevölkerung einbringen, die von der Begleitgruppe bereinigten Entwürfe und Vorschläge der Fachplanung kritisch reflektieren, ihre Rückmeldungen dazu sowie weitere ge-zielte Inputs zu Fachthemen abgeben.
- ePartizipation: Ergänzend zur Begleitgruppe und zur Mobilitätskonferenz wird für die breite Öffentlichkeit punktuell auch eine ePartizipation mit einem Online-Tool zur Verfügung gestellt. Rückmeldungen und Anregungen aus der Bevölkerung fliessen auf diese Weise in den Planungsprozess ein.
- Weitere Partizipationsmassnahmen auf regionaler oder kommunaler Ebene: Um den Einbezug aller Bevölkerungsgruppen zu ermöglichen, ist zudem die Umsetzung von weiteren Partizipationsmassnahmen wie etwa öffentliche Veranstaltungen und Workshops auf regionaler oder kommunaler Ebene möglich.
Die Vertreterinnen und Vertreter der oben beschriebenen Partizipationsgremien werden gemeinsam mit den Gemeinden rekrutiert. Gemäss aktuellem Zeitplan soll das erste Treffen der Begleitgruppe voraussichtlich im August 2022 stattfinden, die erste Mobilitätskonferenz im September 2022.
Termine zu den Partizipationsgefässen
Dienstag 30.8.2022 | 1. Sitzung Begleitgruppe, |
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Samstag 24.9.2022 | 1. Veranstaltung Mobilitätskonferenz |
Dienstag 6.12.2022 | 2. Sitzung Begleitgruppe |
Velo-Limmatsteg Sulperg-Rüsler: Baubeginn 2025 möglich

Dank positivem Signal aus dem Grossen Rat zum Velonetz rGVK Ostaargau im Raum Baden: Erster Projektierungsschritt des Velo-Limmatstegs Sulperg-Rüsler; Baubeginn 2025 möglich
Eine neue Brücke über die Limmat soll die Fuss- und Veloverkehrsanlagen zwischen Neuenhof und Wettingen besser verbinden. Der Grosse Rat des Kantons Aargau hat im Rahmen des regionalen Gesamtverkehrskonzepts OASE am 4. Mai 2021 die Festsetzung der Velo-Hauptverbindung auf dem Gemeindegebiet von Neuenhof und Würenlos auf dem Abschnitt des Velostegs Sulperg-Rüsler über die Limmat als Sonderfall und Ergänzung des kantonalen Radroutennetzes im Richtplan beschlossen. Es läuft nun die Projektierung des Stegs. Eine Jury unter der Leitung des Departement Bau, Verkehr und Umwelt entschied sich kürzlich für eine 120 Meter lange Stahlbrücke des Tessiner Ingenieurbüro Ingegneri Pedrazzini Guidotti Sagl. Als Teil des Agglomerationsprogramms Limmattal werden die Projektierung und der Bau des neuen Limmatstegs auch vom Bund mitfinanziert. Die öffentliche Auflage des Bauprojekts ist voraussichtlich im 2023, der Baubeginn frühestens 2025.