Beiträge für die dauerhafte Einzäunung von Obstertrags- und Beerenanlagen beantragen
Die dauerhafte Einzäunung von Obstertrags- und Beerenanlagen wird vom Departement Bau, Verkehr und Umwelt höchstens alle 15 Jahre mit einem einmaligen Beitrag von 13 Franken pro Laufmeter unterstützt. Dieser Pauschalansatz enthält die Kosten für Arbeit, Material, Transporte, Maschinen und Geräte inklusive Rückbau.
Voraussetzungen
Neuerstellung oder Erneuerung einer mehr als 15 Jahre alten dauerhaften Einzäunung von Obstertrags- und Beerenanlagen gemäss Art. 22 der Landwirtschaftlichen Begriffsverordnung (SR 910.91).
Folgende Obstertrags- und Beerenkulturen gelten als Dauerkulturen, deren Einzäunung unterstützt wird:
- mindestens 300 Bäume pro Hektare bei Äpfeln, Birnen, Zwetschgen, Pflaumen, Quitten, Kiwis und Holunder
- mindestens 200 Bäume pro Hektare bei Aprikosen und Pfirsichen
- mindestens 100 Bäume pro Hektare bei Kirschen und Nussbäumen
- mehrjährige Beerenkulturen
- Mindestfläche: 40 Aren bei Obstanlagen / 20 Aren bei Beerenkulturen
Ablauf
Gesuchstellerinnen und Gesuchsteller wenden sich an unseren Fachexperten Bruno Wirth (Tel.: 079 291 45 88). Nach der Genehmigung durch den Fachexperten und das Departement Bau, Verkehr und Umwelt kann der Zaun erstellt werden. Nach Fertigstellung der Einzäunung erfolgt eine Kontrolle durch den Fachexperten und anschliessend die Auszahlung durch das Departement Bau, Verkehr und Umwelt.
Benötigte Unterlagen
Situationsplan und allenfalls Baubewilligung.
Fristen und Termine
Keine Fristen
Kosten
Keine Kosten
Rechtliche Grundlagen
Bundesebene
Landwirtschaftliche Begriffsverordnung Art. 22 (SR 910.91)
Kantonsebene
- Jgadverordnung des Kantons Aargau (AJSV, SAR 933.211) vom 23. September 2009 (§ 26 Abs. 2)
- Weisungen über die Verhütung und Vergütung von Wildschaden (Stand 14.12.2010) vom 22. Dezember 2010 (PDF, 21 Seiten, 208 KB)