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Jagd

Massnahmenpläne

Kantonale Massnahmenpläne legen das Management gewisser Wildarten über die Jagdreviergrenze hinaus fest. Sie basieren auf wildbiologischen Grundlagen und wurden zusammen mit Verbänden und Kommissionen erarbeitet.

Wildtiere halten sich nicht an Jagdreviergrenzen. Zudem kann es zu Konflikten mit Nutzungskonzepten sowie dem Arten- und Biotopschutz kommen. Um den Umgang mit diesen Wildtieren innerhalb der Kantonsgrenzen zu vereinheitlichen, wurden kantonale Massnahmenpläne (Konzepte) erstellt, die für die Jägerinnen und Jäger verbindlich sind.

Massnahmenpläne enthalten Vorgaben und Grundsätze im Bereich des Schutzes und der Nutzung (Abschussvorgaben, Jagdplanung), der Zuständigkeiten und administrativer Abläufe.

Gämsen in einem Waldstück im Aargauer Jura
Die Gämse wird nach einem kantonalen Massnahmenplan jagdlich reguliert (© S. Grosswiler)

Zur Zeit existieren für das Wildschwein, den Rothirsch, den Biber, Graugans und Höckerschwan (PDF, 5 Seiten, 207 KB), für die Gämse und den Kormoran kantonale Massnahmenpläne. Für das Rehwild existiert eine Rehwild-Abschussplanung, die alle zwei Jahre durchgeführt wird.