Wer im Kanton Aargau jagen will, muss im Besitze eines gültigen Jagdpasses sein. Jagdpässe können online bestellt werden.
Jagdpässe
Treffsicherheitsnachweise
Im Kanton Aargau sind nur komplett erfüllte Treffsicherheitsnachweise gültig (Kugel- und Schrotprogramm erfüllt), unabhängig davon, mit welcher Art von Waffe die Jagd ausgeübt wird. Der Treffsicherheitsnachweis muss jährlich erbracht werden und ist jeweils bis zum Ende des folgenden Kalenderjahrs gültig.
Wer im Kanton Aargau jagen will, muss im Besitze eines gültigen Jagdpasses sein und die Schiessfertigkeit periodisch nachweisen (Schiessnachweis beziehungsweise Treffsicherheitsnachweis). Jagdgäste, die nicht in Begleitung eines Mitglieds der Jagdgesellschaft jagen, müssen eine Jagdkarte der Jagdgesellschaft mitführen. Jagdkarten stellen die einladenden Jagdgesellschaften aus. Jagdgäste mit gültigen Jagdpässen angrenzender Kantone haben keinen zusätzlichen aargauischen Jagdpass zu beziehen.
Die Jagdpassgebühren richten sich nach den Bestimmungen der kantonalen Jagdverordnung (AJSV).
Jagdfähigkeitsausweise (Prüfungsbestätigungen) der deutschen und österreichischen Bundesländer, des Fürstentum Liechtensteins und der Schweizer Kantone werden generell anerkannt, das heisst dem aargauischen Jagdfähigkeitsausweis gleichgestellt.
Jagdpass per E-Mail/telefonisch bestellen
Alternativ können Jagdpässe per E-Mail oder telefonisch (062 835 28 50) bei der Sektion Jagd und Fischerei bestellt werden.
EU-Waffenpass
Ein EU-Waffenpass kann mittels entsprechendem Gesuchsformular bei der Kantonspolizei Aargau, Fachstelle SIWAS, Postfach 2742, 5001 Aarau beantragt werden.
- Merkblatt zur Jagdpassbestellung (PDF, 2 Seiten, 120 KB)
- Merkblatt Schiessnachweis (PDF, 2 Seiten, 21 KB)
- Standblatt zum Nachweis der Treffsicherheit (PDF, 2 Seiten, 397 KB)
- (Achtung: Im AG muss zwingend Kugel- und Schrotnachweis erfüllt sein)
- Jagdkarte für Jahresgäste (PDF, 1 Seite, 195 KB)
- Gesetzliche Feiertage im Aargau pro Bezirk (PDF, 33 KB)