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Jagd

Jagdaufsicht

In jedem Jagdrevier üben zwei Personen die Jagdaufsicht aus. Sie beaufsichtigen die Einhaltung des Jagdrechts und sind zuständig für Fragen und Probleme mit Wildtieren und Wildunfällen.

Wildunfall melden

Melden Sie Fahrzeugkollisionen mit Wildtieren über den Notruf der Kantonspolizei (Tel. 117). Sie werden direkt mit der zuständigen Jagdaufseherin bzw. dem Jagdaufseher verbunden.

Die Jagdgesellschaften sind für die Jagdaufsicht in ihrem gepachteten Jagdrevier verantwortlich. Dazu werden eine Jagdaufseherin bzw. ein Jagdaufseher und die jeweilige Stellvertretung vom Kanton in Pflicht genommen.

Die Jagdaufsicht kontrolliert die Einhaltung des Jagdgesetzes wie zum Beispiel die Schonzeiten für jagdbare Wildarten oder die Leinenpflicht für Hunde im Wald. Sie beraten Grundeigentümerinnen und Grundeigentümer in Fragen von Wildschäden und stehen der Bevölkerung bei Fragen und Problemen im Zusammenhang mit Wildtieren und Wildunfällen zur Verfügung.

Zuständige Jagdaufsicht finden

Kantonaler Reservatsaufseher in Begleitung seines Hundes blickt auf den Flachsee
Kantonaler Reservatsaufseher blickt auf den Flachsee (© Kanton Aargau)

Bei Fahrzeugkollisionen mit Wildtieren, die immer über den Notruf der Kantonspolizei (Tel. 117) gemeldet werden müssen, rückt die Jagdaufseherin oder der Jagdaufseher der zuständigen Jagdgesellschaft aus. Sie kümmern sich um die verletzten Wildtiere.

Alle Jagdaufseherinnen und Jagdaufseher haben eine kantonale Ausbildung absolviert und nehmen regelmässig an Weiterbildungsanlässen teil.

In den beiden Aargauischen Wasser- und Zugvogelreservaten Klingnauer Stausee und Flachsee üben zwei kantonale Reservatsaufseher die Aufsicht aus.