Hauptmenü

Aus- und Weiterbildung

Jagdprüfung

Die aargauische Jagdprüfung gliedert sich in eine praktische Schiessprüfung und eine theoretische mündliche Prüfung. Die beiden Teile werden unabhängig voneinander absolviert. Die jagdlichen Grundlagen und die nötige Praxis können in ein bis zwei Jahren innerhalb des Jagdlehrgangs erarbeitet werden.

Ein am Boden liegender Jungjänger schiesst unter Anleitung eines Ausbildners
Die Jungjägerinnen und Jungjäger werden einzeln auf die praktische Jagdprüfung vorbereitet (© Kanton Aargau)

Jungjägerinnen und Jungjäger sammeln Erfahrungen über den allgemeinen Jagdbetrieb in einem aargauischen Jagdrevier. Jagdschulen vermitteln ihnen das nötige theoretische Wissen. Als Grundlage für die Ausbildung und Jagdprüfung dient das im Buchhandel erhältliche Buch "Jagen in der Schweiz - Auf dem Weg zur Jagdprüfung". Daneben gilt es, kantonale Basiskurse und ergänzende Übungen oder Exkursionen sowie verschiedene praktische Einsätze im Jagdrevier zu absolvieren.

Das Vorgehen auf dem Weg zur Jagdprüfung ist im Merkblatt Jagd-Ausbildung (PDF, 2 Seiten, 122 KB) zusammengefasst sowie auf der Homepage von JAGD AARGAU zu finden. Das Leistungsbüchlein kann ebenfalls dort bezogen werden.

Beachten Sie bitte auch die gesetzlichen Grundlagen zum Erwerb einer Waffe. Ausländische Staatsangehörige ohne Niederlassungsbewilligung benötigen für sämtliche Waffen und ihre wesentlichen Bestandteile einen Waffenerwerbsschein. Angehörige bestimmter Staaten dürfen in der Schweiz grundsätzlich keine Waffen oder Bestandteile von Waffen erwerben.

Anmeldung und Termine

Anmeldungen zur praktischen oder theoretischen Prüfung sind an die Jagdverwaltung zu richten. Bitte beachten Sie die Anmeldebedingungen und Anmeldetermine.

Anmeldeformulare

Alle für die Jagdausbildung- und prüfung relevanten Daten finden Sie hier:

Agenda Jagdausbildung (PDF, 1 Seite, 100 KB)

Basiskurse

Das Departement Bau, Verkehr und Umwelt bietet drei halbtägige Basiskurse an, die während des Jagdlehrgangs zu besuchen sind. An den Basiskursen darf nur teilnehmen, wer sich beim AJV für den Jagdlehrgang angemeldet hat und das Leistungsheft erhalten hat: