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Fischerei

Laichgebiete

Um die Laichgebiete von Äsche, Nase, Barbe und Forelle besser zu schützen, wurden sie im ganzen Kanton Aargau kartiert.

Gemäss Art. 20 Abs. 4 der Aargauischen Fischereiverordnung vom 12. Dezember 2012 (AFV) dürfen die Laichgebiete der Arten Äsche und Forelle in den Monaten Dezember bis April und jene der Nase in den Monaten April bis Mai nicht betreten werden. Diese Massnahme soll helfen, diese Arten und deren Laichgebiete besser zu schützen.

Dazu wurden die Laichgebiete der in Art. 20 Abs. 4 der Aargauischen Fischereiverordnung aufgeführten Arten erfasst. Zusätzlich wurden die Laichgebiete der Barbe erhoben, da deren Bestände ebenfalls zurückgehen. Das Inventar ist eine Grundlage, die einerseits für die Fischereiaufseher im Feld und andererseits für die Behörden bei der Bearbeitung von Bauprojekten nützlich ist. So erleichtert die Kartierung den Schutz der spezifischen Gebiete.

Die Kartierung umfasst drei Produkte:

  • Bericht «Laichgebiete von Äsche, Nase, Barbe und Forelle in den grossen Fliessgewässern des Kantons Aargau» (inkl. den grossen Bächen Wigger, Suhre, Aabach)
  • Bericht «Laichgebiete der Forellen in den kleinen Fliessgewässern des Kantons Aargau» (inkl. Wigger, Suhre, Aabach)
  • Karten, welche die Laichgebiete pro Revier zusammenfassend darstellen (Laichgebiete als PDF pro Revier abrufen oder Laichgebiete beim Geoportal anschauen)

Die Kartierung konnte nur durch einen grossen Einsatz der Fischer und Fischerinnen gemacht werden, vielen Dank für Ihren Einsatz!