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Fischerei im Kanton Aargau

Freianglerrecht

Für die Freianglerei können bei der Fischereiverwaltung Freianglerkarten zu einem Preis von 50 Franken bezogen werden. Bezüger einer Freianglerkarte müssen im Besitz eines Sachkundeausweises sein und das zwölfte Lebensjahr vollendet haben.

Beim Freianglerrecht gelten gegenüber der Angelfischerei mit einer Fischerkarte für ein bestimmtes Revier einige Einschränkungen:

Die Freianglerei darf ausschliesslich vom Ufer aus, mit einer Fischerrute, einer einzigen Schnur (mit oder ohne Schwimmer), einer einfachen Angel und einem natürlichen Köder ausgeübt werden.

  • Die Verwendung von Köderfischen oder künstlichen Ködern ist verboten.
  • Das Anlocken der Fische durch Anfüttern und das Waten sind nicht gestattet.
  • Die Freianglerei ist vom 1. März bis zum 31. Oktober gestattet.
  • Die Freianglerei ist von 5 bis 23 Uhr mitteleuropäischer Zeit erlaubt.
  • Das Freianglerrecht ist auf die vier grossen Flüsse Rhein, Aare, Reuss und Limmat sowie auf den Hallwilersee beschränkt (ausser Privatfischenzen).

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Sektor A

Aare

Erlaubt ist die Fischerei an beiden Ufern (AG/SO) von der Kantonsgrenze Aargau/Bern (Mündung der Murg) bis zur Mündung des Mittibach in der Friedau (Gemeinde Murgenthal).

Sektor B

Aare

Erlaubt ist die Fischerei von der Kantonsgrenze Aargau/Solothurn oberhalb Aarau bis zur Mündung des Süssbaches bei der Eisenbahnbrücke in Brugg.

Sektor C

Aare

Erlaubt ist die Fischerei von 230 m oberhalb des Stauwehres Beznau bis zur Mündung in den Rhein (Gemeinden Koblenz und Leuggern).

Bitte Merkblatt Fischerei Klingnauer Stausee (PDF, broschüre,klingnauer stausee,wzv,wasser,zugvogelreservat, 917 KB) beachten.

Sektor D

Reuss

Erlaubt ist die Fischerei an beiden Ufern (AG/ZH) von 1'000 m unterhalb der Brücke Mühlau (Fischereigrenzstein) bis zur Kantonsgrenze Aargau/Zürich (Mündung des Grenzbaches Gemeinde Jonen).

Sektor E

Reuss

Erlaubt ist die Fischerei vom Stein Schadwart bei der ARA Göslikon (Fischereigrenzstein beidseitig) bis zum Stauwehr Windisch.

Sektor F

Limmat

Erlaubt ist die Fischerei von der Kantonsgrenze Aargau/Zürich bis zur Mündung in die Aare (Gemeinde Untersiggenthal).

Sektor G

Rhein

Erlaubt ist die Fischerei von der Kantonsgrenze Aargau/Zürich bis zum Koblenzer Laufen (alter Fischereigrenzstein).

Sektor H

Rhein

Erlaubt ist die Fischerei von der Aaremündung (Gemeinde Leuggern) bis zur Kantonsgrenze Aargau/Basel (Ergolzmündung).

Sektor J

Hallwilersee

Erlaubt ist die Fischerei am ganzen Ufer im Kanton Aargau bis zur Grenzmarkierung zum Kanton Luzern.

Bitte Merkblatt Fischerei am Hallwilersee (PDF, 521 KB) beachten