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Fischerei

Fischfangstatistik

Alle Fischerinnen und Fischer sind gemäss Bundesgesetzgebung dazu verpflichtet, über die von ihnen gefangenen Fische und Krebse genaue Kontrolle zu führen. Der Kanton Aargau bietet die Möglichkeit, diese Daten online zu erfassen. Die erhobenen Daten werden von der Fischereiverwaltung jährlich zusammengestellt und ausgewertet.

In der Fischfangstatistik wird neben der Anzahl und der Art der entnommenen Tiere auch der zeitliche Aufwand erfasst. Mit dieser Angabe können langfristig bessere Aussagen über die Bestandsentwicklung einzelner Fischarten und über die Befischungsintensität gemacht werden.

Die Freianglerrinnen und Freiangler haben diese Fangstatistik jährlich der kantonalen Behörde, die übrigen Fischereiberechtigten dem Fischereirevierinhaber oder dem Fischereirevierpächter zu melden.

Die Fischereirevierinhaberinnen und Fischereirevierinhaber sowie die Fischereirevierpächterinnen und Fischereirevierpächter fassen die Fangdaten des Fischereireviers bis spätestens Ende Februar für das vergangene Fischereijahr elektronisch zusammen. Die Fangdaten können auch während dem Jahr digital durch Fischereiberechtigte bzw. Vereinsmitglieder erfasst werden.