Versorgungssicherheit

Die Energie-Versorgungssicherheit funktioniert nur als Gesamtsystem. Die Schweiz verfügt über eine gute Produktions- und Netzinfrastruktur. Auf technischer Ebene sind wir fest in das europäische Verbundnetz integriert. Der Zustand beispielsweise der französischen Kernkraftwerke und die Verfügbarkeit von Erdgas in der EU, haben daher hohe Relevanz für die Schweiz.
Der Bundesrat hat verschiedene Massnahmen auf den Weg gebracht, mit welchen die Versorgungssicherheit gestärkt und einer Strommangellage im Winter vorgebeugt werden soll. Dazu gehören die Wasserkraftreserve, die Errichtung eines temporären Reservekraftwerks in Birr (AG) und die Bereitstellung weiterer Reservekraftwerke und Notstrompumpen.
Das Stromgesetz (Bundesgesetz über eine sichere Stromversorgung mit erneuerbaren Energien) soll die einheimische Stromproduktion aus erneuerbaren Energien wie Wasser, Sonne, Wind oder Biomasse stärken. Mit einer flankierenden Vorlage sollen überdies Verfahren für den Bau grosser Solar-, Wind- und Wasserkraftanlagen beschleunigt werden.
In ausserordentlichen Lagen kommt die sogenannte Organisation für Stromversorgung (OSTRAL) zum Einsatz. Als ausserordentliche Lagen werden Phasen bezeichnet, in welchen die Stromnachfrage über einen längeren Zeitraum das verfügbare Angebot übersteigt. Im Fall einer langanhaltenden Strommangellage vollzieht die OSTRAL die vom Bundesrat angeordneten Massnahmen „Steuerung der Stromproduktion“ (Angebotserweiterung) sowie „Steuerung der Stromnachfrage“ (Verbrauchslenkung). In solchen ausserordentlichen Fällen kann es zu Einschränkungen und Verboten kommen, bis hin zu temporären Stromunterbrüchen. Vor allem wird die Versorgungslage fortlaufend, um frühzeitig reagieren zu können, überwacht. Vor einer drohenden Mangellage wird die Bevölkerung auf freiwilliger Basis zum Stromsparen aufgefordert. Investitionen in Effizienzmassnahmen (bspw.: Beleuchtung, Haushaltsgeräte der Kategorie A) lohnen sich unabhängig von der Versorgungslage.
Stromabkommen Schweiz-EU: Für eine sichere Stromversorgung in Europa
Eine enge Zusammenarbeit mit der EU ist für die Schweiz eine unabdingbare Voraussetzung, um eine sichere Stromversorgung und Netzsicherheit zu gewährleisten und die Klima- und Energieziele zu erreichen. Der Bundesrat schlägt daher ein bilaterales Stromabkommen zwischen der Schweiz und der EU vor. Das Ziel ist, die Netzstabilität abzusichern, den Stromaustausch zu vereinfachen und die Versorgungssicherheit zu stärken.
Aktuell arbeitet die EU an der Vollendung des Binnenmarktes für Strom. Gleichzeitig wurde das „Clean Energy Package“ in Kraft gesetzt. Eine Massnahme dieses Pakets ist die sogenannte 70-Prozent-Regel. Diese besagt, dass die EU-Mitgliedstaaten ab 2025 mindestens 70 Prozent der Kapazität ihrer Netzelemente für den Handel zwischen den EU-Mitgliedsstaaten zur Verfügung stellen müssen. Mit der Umsetzung der 70-Prozent-Regel ist eine Zunahme des Handels innerhalb der EU zu erwarten. Momentan ist noch offen, wie mit Nicht-EU-Staaten wie der Schweiz umgegangen werden soll. Es ist momentan aber davon auszugehen, dass ohne entsprechende Vereinbarung Stromflüsse mit Nicht-EU-Staaten nicht zu diesen 70 Prozent zählen. Der zunehmende Handel stellt die Schweiz daher vor Herausforderungen beim Schweizer Übertragungsnetz, insbesondere dann, wenn der Handel mit der Schweiz nicht berücksichtig wird.
Die Import- und Exportkapazitäten der Schweiz würden damit massiv beschnitten, ohne dass die Schweiz etwas dagegen tun kann. Das kann sich auf die Netzstabilität und im Winterhalbjahr auf die Versorgungssicherheit der Schweiz auswirken, da die Schweiz im Winter auf Stromimporte angewiesen ist.
Laufzeitverlängerungen Kernkraftwerke
Ein Stromabkommen, der Zubau von einheimischen, erneuerbaren Energien wie Photovoltaik und ein effizienter Umgang mit Energie sind die wichtigsten Massnahmen, um die Versorgungssicherheit zu gewährleisten. Als Standort von drei der vier noch betriebenen Kernkraftwerke der Schweiz bekennt sich der Kanton Aargau zur Technologieoffenheit. So könnte eine Laufzeitverlängerung der CO2-armen Kernkraftwerke allen Akteuren wertvolle Zeit verschaffen, um die Energiewende zu erreichen. Dabei steht die Sicherheit an oberster Stelle und es ist mit hohen Investitionen zu rechnen.
Der Kanton schafft günstige Rahmenbedingungen vor allem für den effizienten Verbrauch von Energie in Gebäuden
Nicht nur der Bund übernimmt Aufgaben in der Energiepolitik. Auch die Kantone übernehmen Verantwortung, nebst der Konzessionierung von Wasserkraftwerken insbesondere für Massnahmen, die den Verbrauch von Energie in Gebäuden betreffen. Ihre Aktivitäten koordinieren die Kantone in der Konferenz Kantonaler Energiedirektoren (EnDK). In ihr sind die kantonalen Regierungsvertreterinnen und Regierungsvertreter vereint, welche im Kanton für das Thema Energie verantwortlich sind. Die EnDK hat sich auf „Mustervorschriften der Kantone im Energiebereich“ geeinigt. Damit sollen in allen 26 Kantonen die Gesetzgebungen, insbesondere im Gebäudebereich, harmonisiert werden. Die EnDK hat auch den „Gebäudeenergieausweis der Kantone“ (GEAK(öffnet in einem neuen Fenster)) entwickelt, ein Schweizweites Bewertungs- und Beratungsinstrument für Gebäude.
Die finanziellen Förderungen im Bereich der Energieeffizienz und erneuerbare Energien sind von Kanton zu Kanton unterschiedlich. Betreffen die Massnahmen die Gebäudeenergie und entsprechen den Vorgaben des Harmonisierten Fördermodells (HFM), unterstützt der Bund die Kantone mit Globalbeiträgen.
Zusätzlich sind die Kantone unter anderem für folgendes verantwortlich:
- Erlass und die Durchsetzung von Vorschriften zur Energieeffizienz in Unternehmen
- die Festlegung von geeigneten Gebieten für erneuerbare Energien in ihren Richtplänen
- die Beratung von Privatpersonen und Unternehmen in Energiefragen
- die Bewilligung von Kraftwerksbauten oder die Energieplanung
Die Kantone bekleiden ausserdem eine wichtige Funktion als Allein- oder Miteigner von Energieunternehmen. Sie haben gemeinsam mit dem Bund und den Gemeinden eine Vorbildfunktion im Energiebereich.