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Energieplanung

Energierichtplan

Bund und Kantone fördern eine umweltfreundliche Energieversorgung und effizienten Energieverbrauch. Der Bund definiert die Grundsätze zur Nutzung einheimischer und erneuerbarer Energien sowie für effizienten Energieverbrauch. Die Kantone sind für Massnahmen zur Reduktion des Energieverbrauchs in Gebäuden zuständig.

Der Richtplantext, bestehend aus einem allgemeinen Teil, kantonalem Raumkonzept, Erläuterungen und Beschlüssen, wird durch den Grossen Rat genehmigt und damit behördenverbindlich. Im Kanton Aargau sind zudem die in den Richtplan-Teilkarten als Festsetzung oder Zwischenergebnis ausgewiesenen Vorhaben, verbindlich.

Ausgangslage/Gesetzliche Grundlage/Auftrag

  • Das Energiegesetz des Bundes fördert einheimische und erneuerbare Energien und setzt Bedingungen für die Anschluss- und ihre Lieferbedingungen.
  • Die Energiestrategie zielt auf die Senkung des Energieverbrauchs, die Steigerung der Energieeffizienz und die Förderung einheimischer erneuerbarer Energien ab. Oberstes Ziel ist der Erhalt der Versorgungssicherheit.
  • Der Umbau des Leitungsnetzes ist zur Gewährleistung der Versorgungssicherheit und aufgrund der zunehmenden dezentralen Energieversorgung notwendig.
  • Nationales Interesse besteht am Ausbau erneuerbarer Energien, wobei das Bundesrecht bestimmt, welche Wasser-, Windkraft- und PV-Anlagen auf Freiflächen von nationaler Bedeutung sind.
  • Energieanlagen mit erheblichen Auswirkungen auf Raum und Umwelt müssen im Richtplan aufgeführt werden.
  • Im Richtplan müssen Gebiete und Gewässerstrecken bezeichnet werden, welche für die Nutzung erneuerbarer Energien geeignet sind (Art. 8b Raumplanungsgesetz [RPG] und Art. 10 Energiegesetz [EnG]).
  • Der Kanton fördert umweltfreundliche Energieversorgung und effizienten Energieverbrauch, insbesondere in Gebäuden.
  • Grössere Energieerzeugungsanlagen benötigen eine Betriebsbewilligung des Regierungsrats.

Beschlüsse

  • Der Kanton schafft raumplanerische Rahmenbedingungen für eine sichere, bezahlbare und ökologisch nachhaltige Energieversorgung.
  • Kanton und Gemeinden streben energieeffiziente Siedlungsstrukturen, mit hoher Nutzungsdichte, gut erreichbaren Standorten und kompakten Bauweisen an.
  • Raumplanerische Massnahmen sollen das Potenzial erneuerbarer Energien und Abwärme unter ökologischen, kulturellen, wirtschaftlichen und sozialen Gesichtspunkten nutzen und ausbauen.
  • Energieerzeugungsanlagen im Richtplan sind relevant, wenn sie signifikante Auswirkungen auf Raum und Umwelt haben oder einen erheblichen Koordinationsbedarf erfordern. Der Kanton unterstützt dabei umweltverträgliche Anlagen, die vorhandene Potenziale effizient nutzen.

Weitere Informationen finden Sie unter "Raumentwicklung".

Teilkarten Energie: Richtplantext mit Teilkarten