Gesuchsunterlagen
Ab dem 15. Dezember 2025 ist das herkömmliche physische kantonale Baugesuchsformular für die Einreichung von Baugesuchen nicht mehr erforderlich. In allen Gemeinden, in denen das eBau Portal bereitsteht, sind Baugesuche ausschliesslich digital über das eBau Portal einzureichen. Die digitale Eingabe im Portal ersetzt das physische kantonale Baugesuchsformular. Die Formulare der AGV und des AWA sind bereits in der Eingabe im Portal integriert. In allen Gemeinden, in denen das eBau-Portal nicht zur Verfügung steht, ist ausschliesslich das kommunale Baugesuchsformular zu verwenden. Die Gemeinde ergänzt bei der Weiterleitung des Gesuchs an die kantonale Behörde die benötigten kantonalen Angaben. In diesen Gemeinden sind aber die Formulare der AGV und des AWA weiterhin zu verwenden.