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Informationen rund ums Bauen Das Baugesetz regelt die Bewilligungspflicht und die Bewilligungsverfahren sowie die Kompetenzaufteilung zwischen den Gemeinden und dem Kanton.
Abstände und Ausnahmebewilligungen Sind gesetzliche Abstände nicht eingehalten, ist die Bauherrschaft auf eine kantonale Zustimmung bzw. eine Ausnahmebewilligung angewiesen.
Strassenreklamen Befinden sich Strassenreklamen im Verzweigungsbereich einer Kantonsstrasse, benötigen sie die Zustimmung des Departements Bau, Verkehr und Umwelt.
Grossbauvorhaben Die Realisierung von Grossbauvorhaben stellt höchste Anforderungen an alle Beteiligten.