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Dienstleistungen in der Familienpflege anmelden

Dienstleistungsanbieter in der Familienpflege mit Geschäftssitz im Kanton Aargau haben gegenüber dem Kanton eine Meldepflicht. Sie sind verpflichtet, Unterlagen einzureichen, die Aufschluss über ihre Organisation und Tätigkeit geben.

Fristen beachten

Voraussetzungen

Eine Meldepflicht besteht bei nachfolgenden Dienstleistungen:

  • Vermittlung von Pflegeplätzen für Minderjährige in Pflegefamilien
  • Sozialpädagogische Begleitung eines Pflegeverhältnisses
  • Aus- und Weiterbildung von Pflegeeltern
  • Durchführung von Beratungen und Therapien für Pflegekinder

Ablauf

  • Schritt 1
    Nach Aufnahme Ihrer Tätigkeit hat die Organisation innerhalb von drei Monaten der Aufsichtsbehörde Meldung zu erstatten. Hierfür benützen Sie das (An-)Meldeformular DAF.
    Die einzureichenden Unterlagen haben den Vorgaben der Pflegekinderverordnung entsprechen. Weitere Vorgaben sind dem "Konzept Qualität und Aufsicht für Einrichtungen mit Betriebsbewilligung und Dienstleistungsanbieter der Familienpflege" und den "Aargauer Qualitätsstandards für Einrichtungen mit Betriebsbewilligung für Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene mit Behinderungen und Dienstleistungsanbieter der Familienpflege (DAF)" zu entnehmen.
  • Schritt 2
    Ebenfalls auszufüllen ist das Personalverzeichnis sowie die Pflegefamilien- und Pflegekinderverzeichnisse. Die Vorgaben zur Erfassung der Daten für die Pflegefamilien- und Pflegekinderverzeichnisse sind dem Dokument "Hinweise zum Einreichen der Meldedaten" zu entnehmen.
  • Schritt 3
    Das untenstehende Online-Formular (An-)Meldeformular ist herunterzuladen und der SHW ausgefüllt und unterzeichnet postalisch zuzustellen. Alle weiteren Dokumente und Beilagen sind der Abteilung Sonderschulung, Heime und Werkstätten elektronisch zuzustellen.
  • Schritt 4
    Die eingegangenen Unterlagen werden geprüft und es erfolgt eine Kontaktaufnahme durch die Verantwortlichen der Abteilung SHW beim Dienstleistungsanbieter in der Familienpflege zur Planung der weiteren Schritte.

Benötigte Unterlagen

Fristen und Termine

Erstmeldung: Innerhalb von drei Monaten nach Aufnahme der Tätigkeit

Kosten

Die Abteilung Sonderschulung, Heime und Werkstätten erhebt für die Behandlung der Meldeunterlagen sowie für das amtliche Bescheinigen (Aufsichtsbericht) eine Gebühr.

Anleitungen

Formulare & Online-Dienstleistungen

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