Programmbewerbung bei Kultur macht Schule einreichen
Kulturinstitutionen, Kulturschaffende sowie Kulturvermittelnde können sich jährlich für die Aufnahme in den Angebotskatalog von Kultur macht Schule bewerben. Kultur macht Schule trifft eine Auswahl an professionellen Angeboten für Schulen.
Voraussetzungen
- Professionalität der verantwortlichen Personen
- Angebot ermöglicht Schülerinnen und Schülern die Auseinandersetzung mit kulturellen oder künstlerischen Inhalten
- Angebot richtet sich an Aargauer Schulklassen (stufenspezifisch oder an alle Stufen)
Ablauf
- Schritt 1: Kulturinstitutionen, Kulturschaffende sowie Kulturvermittelnde bewerben sich um die Aufnahme in den Angebotskatalog von Kultur macht Schule mit den unten aufgeführten Unterlagen. Die Bewerbungen erfolgen per E-Mail an kulturmachtschule@ag.ch. Es können maximal zwei Angebote eingereicht werden.
- Schritt 2: Kultur macht Schule entscheidet über die Angebotsaufnahme sowie über die zu erbringenden Leistungen.
- Schritt 3: Der Entscheid über die Aufnahme als Netzwerkpartnerin oder Netzwerkpartner sowie der konkreten Angebote erfolgt schriftlich.
- Schritt 4: Die Angebote werden auf www.kulturmachtschule.ch publiziert. Ergänzend werden einzelne Angebote im Programmheft "Kulturangebote für Schulen" publiziert.
- Schritt 5: Auf die Unterstützung durch Kultur macht Schule ist mit der Aufführung des Logos auf sämtlichen Kommunikationsmitteln zu verweisen. Ferner sind die Kommunikationsvorgaben umzusetzen.
Benötigte Unterlagen
- Lebenslauf mit den wichtigsten Stationen und Aktivitäten im künstlerischen oder kulturellen Kontext der verantwortlichen Personen
- Rahmendaten des Angebots (Buchungskosten für Schulklassen, Dauer, Gruppengrössen, Durchführungsort)
- Angebotsbeschreibung
- Anschauungsmaterial (falls vorhanden)
Für die Aufnahme in den Angebotskatalog müssen Kulturschaffende bei einer Kulturinstitution angestellt oder selbstständig erwerbend sein. Bei Selbstständigkeit ist eine Bescheinigung der Sozialversicherungsanstalt bei der Bewerbung einzureichen. Informationen zur Sozialversicherung im Kulturbereich: Online Leitfaden für Freischaffende
Fristen und Termine
Kulturschaffende und Kulturinstitutionen, die nicht Netzwerkpartner von Kultur macht Schule sind, können sich ausschliesslich im August um eine Aufnahme bewerben.
- 31. August 2023: Eingabetermin für Neubewerbungen
- 15. Oktober 2023: Aufnahme Website und Programmheft "Kulturangebote für Schulen 2024"
Kosten
keine
Anleitungen
Grundlagendokumente zu Kultur macht Schule und dem Impulskredit:
Formulare & Online-Dienstleistungen
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