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Reproduktion von Archivgut im Staatsarchiv bestellen

Fotografische Reproduktionen von Archivalien können beim Staatsarchiv in Auftrag gegeben werden. Falls Sie Reproduktionen von Archivalien (Akten, Pläne, Bildmaterial) wünschen, wenden Sie sich via Reproauftrag ans Staatsarchiv.

Fristen beachten

Voraussetzungen

Reproduktionen von Archivalien lassen sich nur herstellen, sofern der konservatorische Zustand des Originals dies erlaubt.

Falls Sie Reproduktionen aus unseren Beständen für Publikationen oder Ausstellungen verwenden, ist beim Staatsarchiv via Reproauftrag eine Publikationsgenehmigung einzuholen. Bewilligungspflichtig sind auch eigenhändig erstellte Reproduktionen, falls diese für Publikationen verwendet werden.

Bei allen Veröffentlichungen aus den Beständen des Staatsarchivs ist die Signatur als Bildnachweis anzugeben. Zudem erhält das Staatsarchiv ein Belegexemplar.

Ablauf

  • Schritt 1: Mit einer Archivrecherche finden Sie die Signatur Ihrer Reproduktionsvorlage.
  • Schritt 2: Füllen Sie den Reproauftrag vollständig aus und senden Sie das unterschriebene Formular per Post oder via Mail an das Staatsarchiv Aargau.
  • Schritt 3: Unser Kundendienst prüft Ihren Auftrag und leitet ihn an den entsprechenden Dienstleister weiter. Scans und fotografische Aufnahmen aller Art sowie Vergrösserungen werden von externen Dienstleistern ausgeführt. Bei Fragen oder Spezialanfertigungen wendet sich der Dienstleister direkt an Sie.
  • Schritt 4: Falls Ihr Auftrag bewilligungspflichtig ist, erhalten Sie vom Staatsarchiv die Publikationsgenehmigung mit der vollständigen Signatur für den Bildnachweis.
  • Schritt 5: Ihre bestellten Reproduktionen inklusive Rechnung erhalten Sie direkt vom externen Dienstleister per Post oder via Webtransfer.

Fristen und Termine

In der Regel erfolgt die Ausführung eines Reproauftrags innerhalb von ein bis zwei Arbeitswochen.

Kosten

Publikationsfähige Reproduktionen von Archivalien kosten in der Regel Fr. 75.– pro Seite exkl. MwSt (1. Seite), jede weitere Seite Fr. 25.– exkl. MwSt. Die Kosten verstehen sich inkl. Datenversand per Webtransfer.

Bei Spezialanfertigungen wendet sich der externe Dienstleister mit einem Kostenvoranschlag direkt an Sie.

Rechtliche Grundlagen

Gesetz über die Information der Öffentlichkeit, den Datenschutz und das Archivwesen IDAG § 47 (SAR 150.700)

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