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Für einen Kurs in heimatlicher Sprache und Kultur (HSK) anmelden

In den Kursen in Heimatlicher Sprache und Kultur (HSK) erweitern mehrsprachige Schülerinnen und Schüler die Kenntnisse in ihrer Erstsprache und der Herkunftskultur ihrer Eltern. Die Kurse werden von Konsulaten und Botschaften oder von nichtstaatlichen Trägerschaften (z.B. Elternvereinen) durchgeführt.

Fristen beachten

Voraussetzungen

  • Mehrsprachige Schülerinnen und Schüler ab der 2. Klasse Primarschule, die Kenntnisse in ihrer Erstsprache und der Herkunftskultur ihrer Eltern erwerben möchten.
  • Der Kursbesuch ist freiwillig.
  • Die Anmeldung verpflichtet zu regelmässigem Besuch und gilt bis zu einer schriftlichen Abmeldung durch die Eltern.

Ablauf

  • Schritt 1: Anmeldung des Kindes bei Trägerschaft (vgl. Übersicht HSK-Schulorte und Übersicht Koordinationsstellen) direkt durch Eltern. Teilweise wird der Anmeldeprozess auch über die Schule des Kindes organisiert.
  • Schritt 2: Die Trägerschaft informiert die Eltern der angemeldeten Schülerinnen und Schüler über die Durchführung, Kursorte und Kurszeiten.

Elterinformationen

Fristen und Termine

Anmeldung bis Anfang Mai. Einzelne Trägerschaften nehmen auch spätere Anmeldungen entgegen.

Kosten

Je nach Trägerschaft; genaue Angaben auf dem jeweiligen Anmeldeformular

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