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Besondere Förderung

Deutsch als Zweitsprache

Schülerinnen und Schüler, deren Erstsprache nicht Deutsch ist und die mit noch unzureichenden Deutschkenntnissen in die Volksschule eintreten, werden speziell gefördert.

Für die Beurteilung und die Promotion gelten besondere Regelungen.

Förderung in Deutsch als Zweitsprache

Es gehört zum Auftrag der Schulen, Schülerinnen und Schüler mit anderer Erstsprache als Deutsch speziell zu fördern. Die Förderung soll die betroffenen Schülerinnen und Schüler beim Lernen der Schulsprache Deutsch gezielt unterstützen, so dass sie dem Unterricht möglichst rasch folgen und erfolgreich lernen können. Jede Schule legt selber fest, wie sie diese Förderung genau organisiert. Detaillierte Informationen erhalten Eltern bei der Schule ihres Kindes.

Beurteilung und Promotion

Während der Zeit, in der Schülerinnen und Schüler beim Lernen von Deutsch als Zweitsprache speziell unterstützt werden, kann in einzelnen Fächern nach angepassten Lernzielen gearbeitet werden. In diesen Fächern werden keine Noten gesetzt. Statt dessen werden die Lernfortschritte im "Bericht angepasste Lernziele" zusammengefasst. Die Beförderung erfolgt aufgrund einer Gesamtbeurteilung und mit Blick auf das Erreichen der angepassten Lernziele.