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Mittelschulen

Ausserkantonaler Schulbesuch

Der Kanton Aargau kann Gelder für den Besuch eines ausserkantonalen Lehrgangs sprechen, sofern hierfür eine rechtliche Grundlage vorliegt.

Kostengutsprachen basieren auf dem Regionalen Schulabkommen (RSA), der Berufsfachschulvereinbarung (BFSV), der Interkantonalen Vereinbarung für Schulen mit spezifisch-strukturierten Angeboten für Hochbegabte (Hochbegabtenvereinbarung, HBV), oder bilateralen Abkommen.

Kostenübernahme

Voraussetzung für eine Kostenübernahme ist, dass neben den Aufnahmebedingungen des Schulortskantons auch die Aufnahmebedingungen des Kantons Aargau erfüllt sind.

Für folgende Lehrgänge können Gesuche um Kostengutsprache eingereicht werden:

  • Gymnasium
  • Fachmittelschule / Fachmaturität
  • Wirtschaftsmittelschule / Informatikmittelschule
  • Lehrgänge als Vorbereitung auf einen Hochschulstudiengang (Passerellenlehrgang, Vorbereitungskurs Pädagogik, PreCollege Musik, Zusatzmodule Gesundheit)
  • Maturitätslehrgang für Erwachsene.

Hinweis:Gesuchseinreichung

Gesuche um Kostengutsprache können per E-Mail oder per Post eingereicht werden.