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Lehrstelle und Schnupperlehre im LENA verwalten

Lehrbetriebe mit gültiger Bildungsbewilligung können ihre offenen Lehrstellen und Schnupperlehrplätze kostenlos im Lehrstellennachweis LENA ausschreiben. Sie können diese im Lehrbetriebsportal erfassen, mutieren und als besetzt melden.

Lehrbetriebsportal starten

Elektronisch durchführbar

Voraussetzungen

Um Lehrstellen und Schnupperlehrplätze ausschreiben zu können, müssen Betriebe über eine Bildungsbewilligung verfügen. Weiter muss für die ausgeschriebenen Lehrstellen ein Lehrvertrag nach Art. 14 Berufsbildungsgesetz abgeschlossen werden.

Ablauf

Fristen und Termine

Lehrstellen mit künftigem Lehrbeginn können im Lehrbetriebsportal jeweils ab dem 1. Juni vorerfasst werden. Die Publikation erfolgt am 1. August.

Schnupperlehrstellen können jederzeit ausgeschrieben und publiziert werden.

Bitte beachten Sie dabei die im Commitment der Verbundpartner(öffnet in einem neuen Fenster) definierten Fristen und Empfehlungen zum Berufswahlprozess und zur Lehrstellenbesetzung.

Kosten

Keine

Rechtliche Grundlagen

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Elektronisch durchführbar