Lehrstelle und Schnupperlehre im LENA verwalten
Lehrbetriebe mit gültiger Bildungsbewilligung können ihre offenen Lehrstellen und Schnupperlehrplätze kostenlos im Lehrstellennachweis LENA ausschreiben. Sie können diese im Lehrbetriebsportal erfassen, mutieren und als besetzt melden.
Voraussetzungen
Um Lehrstellen und Schnupperlehrplätze ausschreiben zu können, müssen Betriebe über eine Bildungsbewilligung verfügen. Weiter muss für die ausgeschriebenen Lehrstellen ein Lehrvertrag nach Art. 14 Berufsbildungsgesetz abgeschlossen werden.
Ablauf
- Schritt 1: Anmeldung im Lehrbetriebsportal (öffnet in einem neuen Fenster)des Kantons Aargau.
- Schritt 2: Unter dem Menüpunkt "Lehrstellen" neue Lehrstelle erfassen oder bestehende Lehrstelle mutieren.
Fristen und Termine
Lehrstellen mit künftigem Lehrbeginn können im Lehrbetriebsportal jeweils ab dem 1. Juni vorerfasst werden. Die Publikation erfolgt am 1. August.
Schnupperlehrstellen können jederzeit ausgeschrieben und publiziert werden.
Bitte beachten Sie dabei die im Commitment der Verbundpartner(öffnet in einem neuen Fenster) definierten Fristen und Empfehlungen zum Berufswahlprozess und zur Lehrstellenbesetzung.
Kosten
Keine