Für Zwischenlösung nach obligatorischer Schulzeit anmelden
Die Anmeldung für eine Zwischenlösung nach der Volksschule erfolgt über die zentrale Anlaufstelle "Wegweiser". Jugendliche Personen, Lehr- oder Fachpersonen können die Anmeldung online über die Website vornehmen.
Voraussetzungen
Die Voraussetzungen und Kriterien für den Besuch eines Brückenangebots finden sich im folgenden Merkblatt.
Ablauf
Der Ablauf für die schulische Anmeldung ist wie folgt:
- Die Lehrperson hat die Schülerin / den Schüler über die verschiedenen Zwischenlösungen informiert und startet den Anmeldeprozess über die Websitewegweiser.online(öffnet in einem neuen Fenster). Sie eröffnet das Dossier und gibt der Schülerin / dem Schüler den Anmelde-Code.
- Der Anmelde-Code wird von der Schülerin / dem Schüler mit der Kamerafunktion (z.B. mit dem Smartphone oder Tablet) gescannt oder auf der Website von Hand eingetippt, um Zugang zum persönlichen Dossier zu erhalten. Der Fragebogen kann in der Schule begonnen und zuhause auf einem anderen Gerät fertiggestellt werden. Dazu muss der Code von der Schülerin / dem Schüler wieder eingelesen werden.
- Der Fragebogen wird nun von der Schülerin / dem Schüler ausgefüllt. Benötigte Unterlagen werden direkt mit der Kamerafunktion fotografiert oder als Datei hochgeladen.
- Zum Abschluss wird die Richtigkeit der Angaben und die Anmeldung beim "Wegweiser" von der Schülerin / dem Schüler und den Eltern (oder einer erziehungsberechtigten Person) mit Unterschrift bestätigt.
Benötigte Unterlagen
Lehrperson
- Zeugnisse Oberstufe (Minimalanforderung: Zwischenbericht mit Sozial- und Selbstkompetenzen und Jahreszeugnis 8. Klasse)
- Klassenliste mit Adressen der Schülerinnen und Schüler
Schüler/-in
- Tabellarischer Lebenslauf mit Foto
- Falls keine Schweizer Staatsbürgerschaft: Ausländerausweis
- Sofern vorhanden: Arbeitszeugnisse aus Praktika, Schnupperlehren, usw.
- Sofern vorhanden: Leistungstests wie Check S2, S3, Multicheck, Basic Check, etc.
- Für unterjährige Anmeldungen ohne Lehrperson: Zeugnisse Oberstufe (Minimalanforderung: Zwischenbericht mit Sozial- und Selbstkompetenzen und Jahreszeugnis 8. Klasse)
Fristen und Termine
Für eine Zwischenlösung mit Start Schuljahresbeginn (Mitte August) können jugendliche Personen jeweils im Zeitraum vom 15. April bis Ende Mai durch ihre Lehrperson bei der zentralen Anlaufstelle "Wegweiser" angemeldet werden. Eine Anmeldung für einen unterjährigen Eintritt in eine Zwischenlösung ist vor dem 20. Februar oder nach dem 15. April möglich. Die jugendliche Person startet die unterjährige Anmeldung in Eigenregie.
Kosten
Für die Anmeldung beim "Wegweiser" werden keine Gebühren erhoben.
Für die Brückenangebote an der Kantonalen Schule für Berufsbildung (ksb)(öffnet in einem neuen Fenster) fallen weiterhin Kosten und Gebühren an.