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Kostengutsprache für ausserkantonalen Schulbesuch der BM II beantragen

Wenn die gewünschte Ausrichtung oder das gewünschte Ausbildungsmodell der Berufsmaturität nach der Lehre (BM II) im Kanton Aargau nicht angeboten wird oder der Schulweg zeitlich unzumutbar ist, ist die Inanspruchnahme eines ausserkantonalen Angebots möglich. Dazu muss ein Gesuch um Kostengutsprache gestellt werden.

Unterlagen benötigt | Fristen beachten

Voraussetzungen

  • Das gewünschte Ausbildungsmodell wird an keiner Berufsfachschule im Kanton Aargau angeboten. Oder
  • der Schulweg beträgt über 60 Minuten vom Wohn- zum Schulort für ein Vollzeitangebot respektive 90 Minuten für ein Teilzeitangebot. (Zeitbedarf gemäss Fahrplan der SBB, jeweils bis zur nächstgelegenen Haltestelle). Ausserdem dauert die Reisezeit mit öffentlichen Verkehrsmitteln an die ausserkantonale Schule weniger lang, als an die innerkantonale Schule, die den entsprechenden Bildungsgang anbietet. Oder
  • körperliche oder psychische Beeinträchtigungen erschweren den Besuch einer Berufsfachschule im Kanton Aargau (mit Arztzeugnis / fachpsychologischem Gutachten zu belegen).

In jedem Fall müssen die Aufnahmebedingungen des Kantons Aargau erfüllt sein. Ausserdem darf die ausserkantonale Berufsfachschule keine Privatschule sein.

Ablauf

  • Schritt 1: Einreichen des ausgefüllten und unterzeichneten Formulars "Gesuch um Kostengutsprache BM II" inklusive der benötigten Unterlagen an das Departement Bildung, Kultur und Sport (BKS), Abteilung Berufsbildung und Mittelschule, Sektion Schulische Bildung, Bachstrasse 15, 5001 Aarau.
  • Schritt 2: Abteilung Berufsbildung und Mittelschule teilt provisorischen oder definitiven Entscheid über das Gesuch der gesuchstellenden Person mit.
  • Schritt 3: Sofern eine provisorische Kostengutsprache ausgestellt wurde, wird nach Erhalt einer Bestätigung der erfüllten Aufnahmebedingungen eine definitive Kostengutsprache ausgestellt.

Benötigte Unterlagen

Die benötigten Unterlagen können dem ausgefüllten, untenstehenden Formular entnommen werden, grundsätzlich gilt Folgendes:

  • Bestätigung einer bestandenen Aufnahmeprüfung (Eintritt möglich auf Beginn eines der beiden auf die Prüfung folgende Schuljahre) oder das Eidgenössische Fähigkeitszeugnis inklusive Notenblatt.
  • Für Personen mit in der Schweiz wohnhaften Eltern, die während 24 Monaten vor Ausbildungsbeginn wirtschaftlich abhängig oder in Ausbildung waren: Wohnsitzbestätigung eines Elternteils beziehungsweise der Inhaber/Inhaberin der elterlichen Sorge.
  • Für Personen, die während 24 Monaten vor Ausbildungsbeginn wirtschaftlich unabhängig und nicht in Ausbildung waren: Eigene Wohnsitzbestätigung.
  • Für Personen mit zivilrechtlichem Aufenthalt in der Schweiz aufgrund einer Aufenthaltsbewilligung, die nicht zum Zweck der Ausbildung ausgestellt worden ist: Kopie des Ausländerausweises. Falls dieser noch nicht ausgestellt wurde, ist eine Bestätigung des zugewiesenen Kantons nötig.
  • Für Auslandschweizerinnen und Auslandschweizer (Personen mit im Ausland wohnhaften Eltern oder die elternlos im Ausland wohnen): Wohnsitzbestätigung eines schweizerischen Konsulats im betreffenden Land, aus welcher der Aufenthalt der Eltern bzw. der eigene Heimatort ersichtlich ist.

Fristen und Termine

Das Gesuch muss vor Beginn der Ausbildung eingereicht werden.

Kosten

keine

Formulare & Online-Dienstleistungen

Dieses Formular lässt sich online ausfüllen und ausdrucken, jedoch nicht speichern.

Beim gewünschten Bildungsgang handelt es sich nicht um die Passerelle an der Aargauischen Maturitätsschule für Erwachsene (AME). Für diesen Bildungsgang ist die Kostengutsprache für Mittelschulen einzureichen.

Unterlagen benötigt | Fristen beachten