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Grossratskommission für neues Fischereigesetz :
Teilausbau Bünz und Hochwasserrückhaltebecken Wohlen genehmigt

Die Kommission für Umwelt, Bau, Verkehr, Energie und Raumordnung (UBV) hat die Totalrevision des Aargauischen Fischereigesetzes (AFG) angenommen.

Die Kommission UBV tagte am 18. Oktober 2012. Sie nahm den Entwurf des Regierungsrats zur zweiten Beratung des Aargauischen Fischereigesetzes einstimmig an. Allerdings beantragte die Kommission zwei Änderungen. So fordert sie, das Vorkaufsrecht des Kantons für bestehende private Fischereirechte zu präzisieren. Zudem soll die solidarische Haftung der Mitglieder von Fischereivereinen auf das Achtfache der jährlichen Pacht beschränkt werden.

Ja zu den Hochwasserschutzmassnahmen im Bünztal

Die Kommission UBV stimmte dem Teilausbau der Bünz in Wohlen, Dottikon und Möriken-Wildegg sowie dem Kredit über 4,987 Millionen Franken für den Bau des Hochwasserrückhaltebeckens in Wohlen zu.

Die Vorlagen werden voraussichtlich Ende November 2012 im Grossen Rat beraten.

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