32.1 Anteile Personengesellschaft
Die Einkommensanteile von Kollektiv- oder Kommanditgesellschaften sind anhand der Jahresrechnung zu bescheinigen. Folgende Punkte sind mindestens in der Jahresrechnung auszuweisen:
- Kapitaleinlage (Kapitalkonto)
- Guthaben bei der Gesellschaft
- Schulden bei der Gesellschaft
- Privatkonto
Ohne die entsprechenden Angaben ist der Fragebogen "Kollektiv- und Kommanditgesellschaften" auszufüllen.
Für Vermögensanteile an einfachen Gesellschaften (Baukonsortien usw.) sind detaillierte Aufstellungen beizulegen.
| Nr. | Titel | Stand |
|---|---|---|
| – | Fragebogen Kollektiv- und Kommanditgesellschaften | 2025 |