Hauptmenü

Vermögen im In- und Ausland

32.1 Anteile Personengesellschaft

Die Einkommensanteile von Kollektiv- oder Kommanditgesellschaften sind anhand der Jahresrechnung zu bescheinigen. Folgende Punkte sind mindestens in der Jahresrechnung auszuweisen:

  • Kapitaleinlage (Kapitalkonto)
  • Guthaben bei der Gesellschaft
  • Schulden bei der Gesellschaft
  • Privatkonto

Ohne die entsprechenden Angaben ist der Fragebogen "Kollektiv- und Kommanditgesellschaften" auszufüllen.

Für Vermögensanteile an einfachen Gesellschaften (Baukonsortien usw.) sind detaillierte Aufstellungen beizulegen.

Mehr zum Thema

Nr.TitelStand
Fragebogen Kollektiv- und Kommanditgesellschaften2025